oder etwa die Nachmittage diesem Gegenstand widmen oder jeden Monat eine Woche u. dgl. Die Ankündigung müßte ferner enthalten Angabe des Themas und seiner Gliederung, der einzelnen Bewegungs- und Lichtbilder, des Vortragenden und des geistigen Urhebers, gegebenenfalls auch der Hauptaufnahmekünstler usw. Jeder sieht ein, daß die geistige Urheberschaft eines solchen Programms — umfassend die Zusammenstellung der Filme und Lichtbilder, der Ausarbeitung des Begleitvortrags und der Erläuterungen, der Musik- und Regieangaben usw. — dasjenige ist, wovon wesentlich der Wert und also auch die Werbekraft eines solchen Programms abhängt. Aus hundertmal angegebenen Gründen kann ja der einzelne Kinobesitzer als solcher sein Programm nicht frei zusammenstellen, es muß ringmäßig vorgeführt werden. Die Programmschaffung muß also an Mittelstellen geschehen, wozu Reformkino-Verleihanstalten, aber auch populärwissenschaftliche Vereine usw. berufen wären, in deren Auftrage natürlich jeweils ein einzelner oder ein kleiner Ausschuß die geistige Arbeit zu leisten hätte. Die Vorführung selber würde aber ebenfalls mindestens die Mitwirkung eines Fachgebildeten als Vortragenden und Leiter erfordern. Dieser brauchte nicht jedesmal wissenschaftlicher Geograph, Lehrer oder dergleichen zu sein; im Gegenteil ist hier ja das erste Erfordernis eine gute klare Vortragsgabe und im besten Sinne volkstümliche Wirkung; unerläßlich ist aber auch volles eignes Verständnis für den vorgetragenen Stoff.

Es ist sicher, daß erdkundliche Vorstellungen, nach diesen Gesichtspunkten und in dieser Art gestaltet, großen Erfolg haben würden. Auch hier hat reformbeflissenes, aber zu billigen Zugeständnissen nur zu leicht geneigtes, von keinerlei Sach- und Fachkenntnis beschwertes, „schöngeistiges“ Laientum bereits viel Schaden getan, indem es erfolglose Versuche veranlaßte und sich daran beteiligte, und die Begriffe von dem, was eigentlich anzustreben ist, verwirrte. Entweder es wird mit diesem verantwortungslosen Laientum im Kinoreformwesen unerbittlich geräumt, und sach- und fachkundiger Ernst zieht ein, oder wir müssen alle Hoffnung auf Besserung für lange vertagen.

V. Zusammenschluß und Einrichtungen

Ich habe im vorangehenden gezeigt, wie gerade erdkundliche Kinematographie infolge der Anforderungen, die ihr Gegenstand stellt, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und endlich wegen der Allgemeinheit und Vielseitigkeit des Interesses, das sie bietet, nicht ohne ein enges Zusammengehen der verschiedensten Mitarbeiter, Fachleute und Interessenten gedeihen kann. Die Aufnahme brauchbarer erdkundlicher Filme kann nicht ohne vorherige Beratung und Planung mit wissenschaftlichen und teilweise Schulfachleuten, und nicht ohne wesentliche Mitwirkung der erstern ihre Leitung und Bearbeitung geschehen. Die wertvollsten Aufnahmen werden von Forschern selber auf ihren Reisen usw. gemacht werden müssen; wo nicht, werden deren Gesichtspunkte und gegebenenfalls gleichzeitig die von Unterrichtsfachleuten für Gegenstand und Art der Aufnahme maßgebend sein müssen. Daneben aber bleibt für Aufnahme wie Ausarbeitung der Filme der technische Fachmann unentbehrlich. Aber diese Sachfachleute sind ebensowenig wie die Einzelinteressenten imstande, die gewünschten Aufnahmen wirtschaftlich zu ermöglichen und auszunützen. Die Kostspieligkeit derartiger Filme einerseits, die Kostspieligkeit und Schwerfälligkeit der zu ihrer Vorführung nötigen Vorrichtungen anderseits verweisen auf einen großzügigen geschäftlichen Organismus für ihre Herstellung, Verteilung und wirtschaftliche Ausnützung. Dieser geschäftliche Organismus ist aber zugleich eine der Eigenschaften der Kinematographie, auf der ihre gewaltige Kulturbedeutung im Guten wie im Bösen beruht. Diese ihre Kulturbedeutung zieht wieder alle diejenigen Schichten und Kreise der Öffentlichkeit unter die engern Interessenten der Kinematographie, denen gesunde und nahrhafte geistige Kost für sich und für ihre minder urteilsfähigen und anspruchsvollen Volksgenossen Gewissenssache ist. So wenig sich die Kino- und Geschäftsleute auf die Dauer ihren Ansprüchen entziehen können, so wenig können Kinoreformer selber irgend etwas unabhängig von jener großen Weltorganisation zu erreichen hoffen. Die Erdkinetographie aber ist, weil sich in ihr die höchste Leistungsfähigkeit des Kinos mit den allgemeinen Interessen aller Kreise deckt, und weil ihre Wesensbedingungen von denen anderer Kinogebiete verschieden sind, gerade dasjenige Gebiet, auf dem — wie eingangs dargestellt — alle Hoffnungen und alle Arbeitskraft und -lust der führenden Geister am reichsten zusammentreffen. Sollen diese Hoffnungen und Kräfte nicht scheitern, so müssen sie sich zu einem Sonderzusammenschluß zusammenfinden, der allen Lebensbedingungen dieses Kinozweiges Rechnung trägt.

Ich möchte meine Auffassung von der dazu nötigen Organisation in den folgenden Hauptsatzungsentwurf kleiden, den ich der Beratung aller Sachverständigen zur Verfügung stelle.

Hauptsatzungsentwurf für eine Deutsche Erdkundliche Kinogenossenschaft

1. Die Deutsche Erdkundliche Kinogenossenschaft ist eine eingetragene G.m.b.H. aller Körperschaften, Firmen und Personen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Skandinavien, die an erdkundlichen Kinoaufnahmen und ihrer sachgemäßen und geschmackvollen Ausnützung und Vorführung interessiert sind.

2. Die Deutsche Erdkundliche Kinogenossenschaft wird die Gründung gleichgerichteter Genossenschaften in allen übrigen Erdteilen anstreben, begünstigen und mit ihnen in Arbeitsgemeinschaft (Kartell) treten, deren Endziel ein Erdkundlicher Kino-Weltbund ist.

3. Zweck der Deutschen Erdkundlichen Kinogenossenschaft ist: