Ein freundliches »Herein!« lud zum Eintreten ein, und mit Büchse und Hirschfänger bewaffnet, trat ein nettgekleideter Jäger in das Zimmer, welcher nach gegenseitigem freundlichen Gruß folgende Worte anbrachte:

»Verzeihen Sie, Herr Pastor, wenn ich als ungebetener Gast Sie so früh durch meine Gegenwart belästige.«

Pastor: »Bei mir ist jeder willkommen, der freundlich einspricht. – Wer ist er, mein Freund und womit kann ich dienen?«

Fremder: »Wer ich hin, können Sie blos auf ausdrückliches Verlangen erfahren, und meine Bitte ist: in diesem Augenblicke meine Beichte zu hören und mir Absolution zu erteilen.«

Pastor: »Sonderbarer Mann, dies ist eine eigene Zumutung, ich sehe ihn heute zum ersten Male, kenne weder seinen Namen, noch sein Gewerbe, noch seine Herkunft, weiß nicht zu welchen Glauben er sich bekennt, und soll eine so wichtige Religionshandlung mit ihm vornehmen?«

Fremder: »Auf diese Bedenklichkeiten wird es freilich notwendig sein, mich zu nennen. Ich bin der Wildschütz Stülpner.«

Ueberrascht trat der Pastor einige Schritte zurück, mußte sich erst einen Augenblick sammeln, und sprach darauf zu Stülpnern: »Ich muß über die Kühnheit erstaunen, mit welcher er so öffentlich bei mir erscheinen kann, da er doch wissen wird, daß es auch meine Pflicht ist, den landesherrlichen Befehlen Gehorsam zu leisten, und daß es daher meine Schuldigkeit erfordert, seine Gegenwart sogleich der Obrigkeit anzuzeigen.«

Stülpner: »Dies werden und können Sie nicht thun, Herr Pastor, denn, wenn ich mich auch an Ihrer Person nicht vergreifen werde, so möchte es doch keinem gut bekommen, der sich gegen mich rühren würde. – Ich bin kein böser Mensch, Herr Pastor, traurige Umstände haben mich in meine jetzige Lage gebracht. Auf meinem Gewissen ruht keine Blutschuld; aber ich stehe, wie jeder Mensch, in Gottes Hand, und in meinen Verhältnissen ist Beruhigung das dringendste Bedürfnis, diese glaubte ich bei Ihnen zu finden.«

Pastor: »Gern wollte und würde ich seinen Wunsch befriedigen, wenn nicht selbst die Ausübung der Religion den bürgerlichen Gesetzen untergeordnet wäre. – Kehre er zurück von seinem Irrwege, unterwerfe er sich der Gnade seines Landesherrn und nur dann bin ich imstande, seiner Seele Ruhe, Trost und Hoffnung auf Vergebung seiner Fehltritte zuzuführen, und nur dann erst ist er würdig und vorbereitet genug diese heilge Handlung zu begehen.«