Da die Bewirtschaftung des Ritterguts wie früher dem Pächter anvertraut blieb, so verwendete der Major, um sein gegebenes Versprechen treu zu erfüllen, meistenteils seine Mußestunden dazu, sich von den spezielleren Verhältnissen seiner Unterthanen in Kenntnis zu setzen. Liebevoll nahm er an den Schicksalen armer, bedrängter Familien teil und spendete überall gern Hilfe, wo es nötig war; auch in moralischer Hinsicht trug er viel zum Wohle seiner Untergebenen bei.
Im Gerichtsarchiv fand er einen Stoß Akten vor, die, Stülpnern betreffend, seine Aufmerksamkeit auf letzteren lenkten; er hatte übrigens auch schon früher von ihm gehört und beschloß, auch diesen seine Teilnahme erregenden Menschen näher kennen zu lernen. Der Major erkundigte sich in Scharfenstein und in der Nachbarschaft genau nach Stülpners Erziehung, Charakter und Lebenswandel. Da nun das Resultat der Meinungen gewöhnlich immer darin übereinstimmte, daß Stülpner hinsichtlich seines Gewerbes allerdings wider die Gesetze gehandelt und noch handle, er aber durchaus kein bösartiger und gefährlicher Mensch sei, sich außer seinem verbotenen Treiben als Wildschütz noch nie eine schlechte Handlung habe zu Schulden kommen lassen und daß er wahrscheinlich ein sehr brauchbarer und nützlicher Mensch geworden wäre, wenn er gleich von vorn herein eine bessere Erziehung erhalten hätte, so beschloß der Herr von Einsiedel, seiner traurigen Lage eine bessere Wendung zu geben und womöglich durch seinen Bekanntenkreis am Hofe ihm eine Begnadigung des Landesherrn auszuwirken.
Doch konnte er nicht umhin, den schon früher erwähnten Inspektor G. in Thum und damaligen Gerichtsverwalter zu Scharfenstein, als er kam, um dem Major seine Aufwartung zu machen, über das schnelle Verfahren gegen Stülpner einige Verweise zu geben, indem er ihm zu verstehen gab, daß wohl mancher Mensch nicht zum Verbrecher herabsänke, wenn er oft anders behandelt worden wäre und daß dies wohl auch der Fall bei Stülpnern sein könne.
Der Gerichtsdirektor wollte entschuldigend einwenden, daß er während der Abwesenheit des Gerichtsherrn nicht habe anders handeln können, doch ließ dies der Major nicht gelten.
Mit dem Herrn von Einsiedel vereinigte sich unterdessen zur Befreiung Stülpners auch der Rittmeister von Zinsky auf Hilmersdorf, welcher ebenfalls die edlen Gesinnungen des Majors teilte und nun gemeinschaftlich mit diesem für seine Begnadigung wirkte.
Während dieser Zeit erhielt eines Tages der Pächter Philipp durch unbekannte Hand ein Billet, worin er ersucht wurde, zu einer bestimmten Stunde im nahen Walde allein zu erscheinen, ein alter Bekannter habe etwas Notwendiges mit ihm zu besprechen. Der Pächter wunderte sich zwar über diese sonderbare Einladung, doch beschloß er, bei dem Bewußtsein seiner Rechtschaffenheit, ohne Bedenken zur festgesetzten Zeit an der bezeichneten Stelle zu erscheinen.
Kaum war er daselbst angelangt, als Stülpner wie gewöhnlich mit gespannter Büchse aus den schattigen Bäumen heraustrat, und da er den Geladenen allein sah, den Hahn wieder in Ruhe setzend, mit einem höflichen Gruß auf den Pächter zuging. Mit bescheidenem, aber festem Tone bat er hierauf denselben um Verzeihung, daß er ihn hierher bemüht habe, legte seine Gesinnung und die Ursache seiner Handlungsweise unumwunden dar und gestand nun ganz offenherzig, daß er nicht geglaubt hätte, daß sich seine Angelegenheiten auf eine so traurige Art gestalten würden. Zugleich bat er den Pächter, sich für ihn bei dem Major von Einsiedel zur Milderung seiner Lage zu verwenden.
Mit ernster Miene erwiderte hierauf der Pächter, daß er am allerwenigsten hier mit ihm zusammen zu kommen erwartet hätte, es sei doch eine große Dreistigkeit, bei den seinetwegen ergangenen Befehlen sich ihm hier noch zu zeigen.
»Verzeihen Sie, Herr Pächter,« entgegnete Stülpner, »eben diese Befehle veranlaßten mich, Sie hierher einzuladen. In meiner Lage ist es leider fast unmöglich, auf direktem Wege mit einem rechtschaffenen Manne ein Wort sprechen zu können, weshalb ich mich genötigt sah, diesen einzuschlagen, um Sie wegen meiner Lage um Ihren guten Rat zu fragen.«
Pächter: »Ich muß gestehen, daß Er mich in eine große Verlegenheit versetzt, da es mir sehr zum Nachteile gereichen kann, wenn ein Dritter uns hier beisammen sieht; ein jeder ist ja verpflichtet, Ihn zu verhaften.«