Stülpner: »Einem so rechtschaffenen Mann wie Sie kann dies keinen Nachteil bringen, wie wollten Sie mich auch allein (lächelnd nach der Büchse greifend) verhaften? Außerdem zwinge ich Sie ja nicht, mir Rede zu stehen. Doch ich will Sie nicht länger aufhalten, darum zur Sache: Welche Strafe würde mich wohl treffen, wenn man mich in die Gewalt bekäme?«
Pächter: »Das Entspringen aus dem Arrest wird für doppelte Desertion angerechnet werden, welche Strafe Ihm bekannt sein wird, und als Wilddieb droht ihm Festungsbau.«
Stülpner wurde bei den letzten Worten sehr bewegt. »Festungsbau?« rief er erschüttert. »Also doch diese harte Strafe für ein Vergehen, welches ich durchaus nicht als ein so großes Verbrechen erachtet habe. Wenn es da keinen Mittelweg giebt, dann muß es wohl beim Alten bleiben, und da mag es kommen, wie es will.«
Da ihm der Pächter entgegnete, daß seine Begriffe in Bezug auf die Wilddieberei sehr falsch wären, bei solch allgemeiner Willkür würde das Wild in kurzer Zeit ausgerottet sein, gestand es Stülpner zu und wollte auch seinen gewöhnlichen Grundsatz darin nicht weiter rechtfertigen. Hierauf fragte er den Pächter, ob er wohl eine Milderung seiner Strafe zu erwarten hätte, wenn er sich freiwillig der Obrigkeit ausliefere.
Pächter: »Dies hängt von der Gnade des Landesherren ab.«
Stülpner: »Ich würde gern und augenblicklich zu meinem Regiment wieder zurückkehren und mich der Strafe als Deserteur freiwillig unterwerfen, wenn ich nur die Versicherung erhalten könnte, daß ich nicht als Wilddieb bestraft würde.«
Pächter: »Diese Versicherung zu geben, steht nicht in meiner Gewalt, doch käme es auf einen Versuch an.«
Stülpner: »Dieser Versuch möchte doch wohl zu gewagt sein. Ich sehe wohl ein, daß ich mich ferner, auch bei dem besten Willen, zurückzukehren und meinem Gewerbe zu entsagen, unstät und flüchtig umhertreiben muß. Doch es sei. – Nur noch eine Bitte habe ich wegen meiner kranken Mutter an Sie, Herr Pächter, von deren Erfüllung ich bei Ihrem edlen Charakter überzeugt bin. Wenden Sie womöglich ab, daß sie mit in mein trauriges Geschick verflochten wird; denn ich kann Ihnen bei Gott versichern, daß sie an meinen Unternehmungen keine Schuld hat, und durchaus von meinem Aufenthalte nicht unterrichtet ist. Habe ich mir bisher noch keine boshaften Handlungen zu schulden kommen lassen; so könnte doch durch die Mißhandlungen meiner Mutter dazu fürchterlich gereizt, sehr leicht die erste Mordthat auf meine Seele gebunden werden.«
Pächter: »So wäre es wohl seine heilige Pflicht, für sie sich aufzuopfern und hierdurch ihre Ruhe nicht ferner zu stören.«
Stülpner: »Wie gern würde ich dies thun, wenn nur ein Mittel da wäre, mich von der schimpflichen Strafe zu befreien. Doch länger will ich Sie nicht mehr aufhalten, da wir sonst bemerkt werden könnten. Nur noch die Versicherung wollte ich Ihnen geben, daß ich mich ohne Erlassung der mir drohenden Strafe auf keine Weise lebendig gefangen geben werde. Können Sie übrigens etwas für mich thun, so werde ich es mit dem dankbarsten Herzen anerkennen und Ihnen durch die That beweisen, daß Sie sich für keinen so ganz Unwürdigen verwendet haben. Leben Sie wohl und verzeihen Sie mir meine Ihnen verursachte Bemühung!«