Er wurde es aber noch weit mehr, als Stülpner ebenfalls wie nach Geyer zum Oberförster Pügner ihm sagen ließ, daß er ihm zwar das Wiedererscheinen in Scharfenstein nicht verwehre, aber er zweifle sehr, ob er dasselbe mit gesunder Haut wieder verlassen würde. Diese Drohung schüchterte den guten Mann so ein, daß er eine Zeit lang nicht wagte, seine Wohnung zu verlassen, noch viel weniger getraute er sich nach Scharfenstein zu reisen, um daselbst Gerichtstag zu halten.

Die fürchterlichste Rache aber schwur Stülpner dem Gerichtsdiener W., welchem er es nicht vergessen konnte, daß er seine arme, schuldlose Mutter bei jener Hausvisitation so schändlich gemißhandelt und weil er auch früher immer geäußert hatte, wenn ihm nur Stülpner einmal in den Weg käme, er wolle gewiß mit ihm fertig werden. Wir werden bald hören, wie Stülpner ihn für seine Prahlerei und die Mißhandlung seiner Mutter bestraft.

Hinsichtlich des Militärkommandos that es Stülpnern leid, gestehen zu müssen, daß es sich nicht wie eine zivilisierte Truppe benommen hätte, bei der Hausdurchsuchung hatten sie von dem Boden seine sämtliche Wäsche, bestehend in drei Dutzend Hemden, zwei Dutzend Strümpfen, einem Dutzend Taschentüchern und einem Paare neuen kalbledernen Stiefeln, sowie aus der Vorratskammer alle Würste, Schinken und dergleichen mit sich genommen.

Als der Major von Einsiedel kurz darauf wieder nach Scharfenstein kam und den ganzen Hergang der Sache, von welcher er übrigens schon in Glauchau Nachricht erhalten hatte, näher erfuhr, war er über den Gerichtshalter, der dieses alles während seiner Abwesenheit unternommen, höchst unwillig und aufgebracht, zumal derselbe schon längere Zeit keinen Gerichtstag in Scharfenstein gehalten hatte.

Der Major und sein Pächter Philipp suchten Stülpnern persönlich bei seiner Mutter auf, um ihm zu sagen, daß er den Verlust der bei jener Hausvisitation entwendeten oder zertrümmerten Gegenstände angeben solle, welche der Gerichtsverwalter gern unter der Bedingung ersetzen werde, wenn er künftighin ihn ungehindert nach Scharfenstein passieren lasse.

Stülpner ließ sich endlich durch vieles Zureden dazu bewegen und verlangte 50 Thaler Schadenersatz, indem er dem Major mit Handschlag versprach, den Gerichtsdirektor nicht weiter zu beunruhigen, sobald er dieses Geld erhalten hätte; doch nur die einzige Bedingung noch, der Gerichtsverwalter solle nie wieder seinen Gerichtsdiener mitbringen, wenn dieses geschehe, könne er nicht dafür stehen, daß er lebend nach Thum zurückkehre. Der Major versprach ebenfalls Stülpnern, daß, so lange er leben würde, kein Gerichtsfrohn bei dem zu haltenden Gerichtstage Scharfenstein betreten solle.

Nach diesem geschlossenen Friedensvertrage wurde sogleich ein Bote nach Thum abgesendet, um dem Gerichtsdirektor diese Botschaft zu überbringen. Wer war froher als dieser, durch so leichten Kauf sein Leben wieder gesichert zu sehen. Sogleich siegelte er die geforderte Summe von 50 Thalern ein und übersendete dieselbe an den Pächter Philipp, um sie Stülpnern einzuhändigen. Stülpner ärgert sich heute noch, bemerkt hierzu Schönberg, nicht 100 Thaler verlangt zu haben, vielleicht hätte er dieselben ebenso bereitwillig erhalten.

Drei Tage darauf kam schon der Gerichtsdirektor, um Gerichtstag zu halten, doch dem Vertrage gewiß, ohne seinen treuen Diener mitzubringen. Allein nach Verlauf von einem halben Jahr, als der Gerichtsdirektor eine Exekution in Scharfenstein hatte, brachte er wirklich seinen Gerichtsfrohn wieder mit, wahrscheinlich hoffte er, daß entweder Stülpner nicht anwesend sei, oder daß seine Wut gegen denselben sich abgekühlt habe. Doch er täuschte sich, denn kaum hatte Stülpner von seinem Wiedererscheinen in Scharfenstein gehört, als er sich sogleich aufmachte, um ihm aufzulauern und seine Drohung wahr zu machen.

Als daher der Gerichtsdiener wieder nach Thum zurückkehren wollte, erwischte ihn Stülpner ungefähr 300 Schritte vom Schlosse entfernt und rief ihm mit seiner gewöhnlich donnernden Stimme zu: »Bist Du der Büttel aus Thum?« worauf dieser, seinen Todfeind erblickend, mit stotternder Stimme »Ja« antwortete. Hierauf sprang Stülpner auf ihn zu und richtete erst folgende kräftige Worte an ihn: (Stülpners eigene Worte) »Du bist also der Schurke, der meine alte Mutter so schändlich gemißhandelt hat, und Du hast geprahlt, mich in Deine Gewalt zu bekommen und sei ich in einer Entfernung von zwei Stunden! Hast Du Teufelskünste, so zeige sie!« Bei diesen letzten Worten stürzte der arme Diener der Themis auch schon von Stülpners kräftiger Faust getroffen, zusammen, raffte sich aber schnell wieder auf und entfloh bis in die Nähe des Richters, wo ihn Stülpner wieder einholte, wie ein Blitz ihm sein großes, spanisches Rohr entwandt und damit so lange auf ihn losschlug, bis es zuletzt in Stücke zersprang, welche Ueberreste seines stolzen Paniers er ihm mit den Worten ins Gesicht warf: »Hier Kerl, hast Du vollends den Dank für Deine Prahlerei und für die an jenem Abende bei der Hausvisitation an meiner armen Mutter ausgeübte Mißhandlung.«

Der am ganzen Körper zerfetzte und auf dem Boden sich herumkrümmende Gerichtsdiener richtete sich endlich mit vieler Mühe wieder auf und wollte vor Scham und Wut knirschend wieder nach dem Schlosse zurückkehren, um sich daselbst Hilfe zu verschaffen; allein Stülpner, der seinen Plan sogleich erkannte, vertrat ihm den Weg mit den Worten: »Du gehst dorthin (ihm den Weg nach Thum zeigend) oder das Donnerwetter soll Dich vollends zerschlagen.« Willig und ohne ein Wort weiter zu erwidern, eilte der für seine Prahlerei so reichlich bezahlte Gerichtsdiener seiner Heimat zu, ohne sich weiter umzusehen und Scharfenstein je wieder zu betreten.