Seine Mutter von drückendem Alter und so manchem Kummer und mancher Sorge niedergebeugt, war nicht wenig überrascht, als sie plötzlich in ihrer ärmlichen Wohnung ihren so lange vermißten Sohn als gut gekleideten Jäger gesund und wohl eintreten sah, und ihr Gesicht wurde noch weit mehr mit Freude überstrahlt, als ihr Karl die von seinem verkauften Dragonerpferd noch ziemlich gefüllte Börse herauszog und ihr 10 blanke Kronthaler in die welke Hand drückte.
Obgleich Stülpner nur kurze Zeit und so verborgen als möglich in der Behausung seiner Mutter verweilte, so wurde doch seine Anwesenheit in Scharfenstein bekannt und verbreitete sich schnell in der Umgegend. Die obrigkeitliche Behörde, die sogleich auch von seinem Wiedererscheinen in Kenntnis gesetzt wurde, schien ihn ganz zu ignorieren und duldete, so lange sie keine verdächtigte und unerlaubte Handlung von ihm hörte, stillschweigend seine Gegenwart.
Stülpner blieb indessen nicht lange in seiner ungewohnten Unthätigkeit, er suchte seine vertrauten und heimatlichen Waldungen wieder auf und begann nun förmlich als Wildschütz zu leben. Er trieb sein unerlaubtes Gewerbe bald so stark und dehnte es so weit aus, daß er in kurzer Zeit folgende Reviere zu seinem Wirkungskreis erwählte: Zuerst besuchte er die Marienberger, Steinbacher, Rübenauer, Reitzenhainer, Zöblitzer, Huthaer, Porstendorfer, Leubsdorfer, St. Michaelser Reviere, von da beging er den öderanischen Wald, dann die Plauener, Kleinolbersdorfer, Augustusburger, Börnicher, Lengefelder und Zschopauer Reviere, dann besuchte er den sogenannten Abtwald bei Gelenau, sowie die Thalheimer, Stollberger und Geyerschen Forsten, und endlich versuchte er auch sein Heil in Böhmen, indem er in den bedeutenden Rothenhäuser Waldungen ebenfalls sein Wesen trieb; so daß er mit diesen 21 erwähnten Revieren ziemlich das ganze Erzgebirge, sowie einen Teil von Böhmen als Wildschütze durchstreifte.
Vertraut mit allen geheimen Schlupfwinkeln und Auswegen dieser Forsten, erfahren im Auffinden der liebsten Aufenthaltsplätze und gewöhnlichen Wechsel des Wildes, war es kein Wunder, daß sich Stülpner sowohl den aufmerksamen Blicken der Forstbeamten immer glücklich entzog, als auch als vortrefflich geübter Schütze so manchen Hirsch, so manches Reh und Wildpret aller Gattung mit glücklichem Erfolg erlegte.
Bald war es übrigens kein Geheimnis mehr, daß sich Stülpner in den Waldungen des Erzgebirges herumtreibe, denn teils gelang es ihm doch nicht immer, sich verborgen genug zu halten, um von Landleuten und Holzarbeitern ganz unbemerkt zu bleiben, teils schien er sich auch ganz sicher zu glauben, da es nichts Seltenes war, ihm auf öffentlicher Straße zu begegnen, und er sich öfters auf solchen Orten sehen ließ, wo er bemerkt werden mußte. Obgleich es allgemein bekannt war, daß Stülpners Lebensart keine erlaubte sei, so fanden doch die Bewohner der Gegend keinen Beruf dazu, sich seiner Person zu versichern, er säuberte ja ihre Saaten und Fluren von den Verwüstungen des Wildes, und außerdem schützte er durch sein Umherstreifen gleichsam ihre Waldungen und Feldfrüchte, indem er Gesindel, welches auf Raub der Feldfrüchte ausging, nicht duldete. Bald war ein stillschweigender Vertrag geschlossen, jedermann stellte sich, als ob er Stülpner gar nicht bemerke und von seiner Existenz gar nicht unterrichtet wäre. Selten und nur bei stürmischen Nächten besuchte er jetzt seine Mutter, welche er dann immer von dem Ertrag des abgelieferten Wildpretes mit Geld versah.
Die Mutter war anfangs von dem Treiben ihres Sohnes nicht unterrichtet, da er sich in allen seinen Handlungen sehr verschwiegen gegen sie zeigte, auch wich er allen ihren ängstlichen Fragen aus; doch mußte sie im Laufe der Zeit aus dem heimlichen Wesen und unstäten Leben ihres Karl auf sein unerlaubtes Gewerbe schließen, was ihr viel Kummer und Sorge verursachte.
Als er daher einst wieder bei stürmischer und regnerischer Nacht bei ihr eintrat und einiges Geld in ihre zitternde Hand drückte, konnte sie den bisher unterdrückten stillen Kummer und die mütterliche Besorgnis nicht länger mehr verbergen. Flehentlich bat sie ihn, von seinem bisher geführten unerlaubten Gewerbe abzustehen und zu einem erlaubten Nahrungszweig zu greifen, lieber wolle sie fernerhin von dem kümmerlichen Lohne ihres Spinnrades als von dem auf ungerechte Art erworbenen Gelde leben.
Karl hörte sie an, ergriff ihre von Thränen benetzte Hand und sagte: »Mutter, noch nie habe ich mir bisher eine schlechte Handlung zu Schulden kommen lassen, und nie wird und soll, sobald ich nicht gewaltsam gereizt werde, eine solche von mir geschehen; ich habe noch keinem Menschen Leid oder Schaden zugefügt, sondern im Gegenteil so manchem, der von andern gedrückt und gemißhandelt wurde, beigestanden und ihn davon befreit; zu meiner gegenwärtigen Lebensart bin ich gleichsam gezwungen, da ich von der Heimat und der bürgerlichen Gesellschaft ausgestoßen und verbannt wurde und mir der Weg, dahin zurückzukehren, verschlossen ist. Deshalb erwählte ich das Gewerbe eines Wildschützen, weil es mir, so streng es auch verboten ist, durchaus nicht so widerrechtlich erscheint und ich das, was ich als solcher thue, einst bei Gott und der Welt verantworten werde. – Darum beruhigt Euch, Mutter, und laßt mich ruhig meinen Weg, wohin er mich auch führen mag und wird, ziehen.« Nach diesen Worten schied er wieder von ihr und kehrte in seine vertrauten Forsten zurück.
Die Forstbeamten hatten am allerwenigsten Ursache mit diesem auf ihren Revieren ungebetenen Gast zufrieden zu sein, doch da er bis jetzt noch keine bedeutenden Jagdexzesse verübt hatte, so wurde ihm von diesen auch immer noch nicht so ernstlich nachgestellt. Stülpner wurde nun aber durch diese Nachsicht in seinen Unternehmungen noch mehr gestärkt, immer dreister, und maßte sich ordentlich eine gewisse Autorität an, vermöge welcher er diejenigen, die nach seinen Ansichten bedrückt würden, in seinen Schutz nahm und vorzüglich dadurch bewirkte, daß man aufmerksamer auf ihn ward und ihn ernstlich verfolgte.
So zeichnete sich Stülpner schon damals durch einige Handlungen aus, die seine Kühnheit, seine Geistesgegenwart und Gefühl für Recht herrlich charakterisieren, indem er oft ein Schutz der Bedrückten und Verfolger von Dieben und Vagabonden wurde und selbst auch hartherzige und unmenschliche Forstbedienstete bestrafte, wovon folgende Begebenheit eine treue Schilderung liefert.