Allerdings scheinen die Knechte oder Sklaven damals völlig zur Familie gehört zu haben und keineswegs als völlig rechtlos geachtet worden zu sein. Denn sie wurden ebenso wie die eignen Kinder und Hausgenossen durch die Beschneidung in den Bund aufgenommen, den Gott der Herr mit Abraham gemacht hatte (1 Mos. 14, 9) und bei Elieser, dem treuen Knechte Abrahams, wurde sogar das Knechtsverhältnis ein so verschwindendes, daß Abraham, als ihm noch der eigene Sohn mangelte, Eliesers Sohn zu seinem Erben zu machen gedachte. (1 Mos. 15, 4.)
Als Israel Gottes Volk geworden war und jedes Glied ein Knecht Gottes, durfte kein Israelit »auf leibeigene Weise« (3 Mos. 25, 42) verkauft werden, während die Leibeigenschaft von Nichtjuden nach wie vor bestehen blieb.
Allerdings konnte ein Israelit nach dem Gesetze in die Dienste eines anderen kommen, entweder wenn er selbst sich und die Seinigen freiwillig demselben in die Dienstbarkeit verkaufte, weil er wegen Armut seine Familie nicht mehr durchbringen konnte, oder wenn er durch gerichtlichen Zwangsverkauf ihm zufiel, weil er z. B. für einen begangenen Diebstahl nicht den genügenden Ersatz leisten konnte. Aber es waren im Gesetze Anordnungen getroffen, welche dem in solcher Weise unfrei gewordenen die Rückkehr in die Freiheit und Selbstständigkeit ermöglichten; und vor allem durfte ein solcher Unfreier an Auswärtige nicht wieder verkauft werden.
Jedoch auch die heidnischen Sklaven hatten sich nach dem mosaischen Gesetze einer im Ganzen menschlichen Behandlung zu erfreuen. Wer einen seiner heidnischen Sklaven bei etwaiger Züchtigung oder im Zorne tötete, wurde bestraft, wenn der Tod unmittelbar erfolgte; überlebte dagegen der Sklave die Mißhandlung um einige Tage, sodaß sein Tod nicht als unmittelbare Folge derselben angesehen werden konnte, so wurde angenommen, daß der Tod nicht absichtlich herbeigeführt worden sei, und der Herr wurde als durch den Verlust des Sklaven genug bestraft angesehen.
Auch bei den alten Griechen stand die Sklaverei in voller Blüte trotz des starken Freiheitssinnes, der in diesem Volke lebte; ja die ganze gesellschaftliche Ordnung der Griechen forderte gewissermaßen die Unfreiheit anderer, die Sklaverei, als notwendige Unterlage. Damit sich die freien Staatsbürger ganz und ausschließlich dem öffentlichen Leben und den Staatsgeschäften widmen könnten, wie es in einer Republik nötig erschien, durfte es nicht an Solchen fehlen, die sich lediglich den kleinlichen Geschäften des täglichen Lebens und der Besorgung des Hauswesens widmeten. Zu den schwereren und gröberen Arbeiten verwendete man die Kriegsgefangenen, während die auf den Märkten gekauften Sklaven vorzugsweise zu Hausdienern genommen wurden. Berühmte Sklavenmärkte wurden auf den Inseln Delos und Chios abgehalten, wohin aus Ägypten auch Negersklaven geschickt wurden, die als Luxus-Sklaven sehr beliebt waren und von besonderem Reichtum des Besitzers Zeugnis gaben.
Ehe der berühmte Solon seine Gesetze gab, durfte der Gläubiger auch zahlungsunfähige Schuldner in die Sklaverei verkaufen, und selbst Eltern war dies mit ihren Kindern gestattet.
Jedoch war bei den Griechen die Behandlung der Sklaven im Großen und Ganzen nichts weniger als unmenschlich. Der Herr konnte genötigt werden, einen Sklaven, den er aus Bosheit grausam behandelte, zu verkaufen, ja er konnte selbst alle seine Rechte auf ihn verlieren. In Athen wurde der Herr, welcher einen seiner Sklaven getötet hatte, in die Verbannung geschickt, und die Tötung eines fremden Sklaven wurde ebenso bestraft wie die eines freien Mannes. Überhaupt war der Sklave bei den Griechen nicht völlig rechtlos, konnte sogar bis zu einem gewissen Grade eigenes Vermögen erwerben.
Anders war es bei den alten Römern, deren ganzes Staatswesen auf Gewaltsamkeit aufgebaut war und denen die beständig geführten Kriege zahllose Gefangene als Sklaven zuführten. Bei ihnen galt der kriegsgefangene Sklave nicht mehr als jede andere tote Kriegsbeute; er war nur eine Sache, über die dem Herrn das unbeschränkteste Eigentumsrecht zustand. Er konnte und durfte seine Sklaven ganz willkürlich verheiraten und dann wieder von Weib und Kind weg verkaufen, sie wegen Krankheit aussetzen, zum Kampfe mit wilden Tieren bestimmen oder auch selbst ungestraft töten.
Rom wurde bald der bedeutendste Sklavenmarkt der Welt, und reiche Römer hatten die Sklaven zu vielen Hunderten. Allein dieselben wurden keineswegs blos zu den niedersten Knechtsdiensten verwendet, sondern es gab unter ihnen Ärzte, Schreiber, Dichter, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.
Erst unter den Kaisern wurde die völlige Rechtlosigkeit der Sklaven einigermaßen beschränkt. Sie konnten jetzt Testamentserben werden und Verträge selbständig und rechtskräftig schließen; sie standen unter den Gesetzen des natürlichen Rechtes, durften z. B. nicht in bestimmten Verwandtschaftsgraden heiraten; sie konnten, wenn sie ihre Freilassung erlangt hatten, ihre früheren Herren wegen erlittener Mißhandlungen gesetzlich belangen. Gegen das Ende der Kaiserzeit war es für die vornehmen Römer ein Ehrenpunkt, recht viele Freigelassene zu haben, die zu dem Hause des Befreiers in einer gewissen Beziehung blieben.