15125—1521 die aus — zählen mag] es fehlt ein Verbum || 1528 desselben] Nolte derselben A || 15412.13 nicht — nicht] nicht zu ändern, vgl. 9024.27 Auch — auch; 1577.9 mehr — mehr Nolte || 15433 als] Hartenstein fehlt A || 15629.31 sie — sie — sie] es — es — es? Vorländer; mir schien richtig nicht zu ändern; als Subject ist (aus dem vorigen Satz) die Sittlichkeit gedacht || 15630 unvermengt von] so A || 1577.9 mehr — mehr] Hartenstein streicht das erste mehr, doch s. o. zu 15412.13 || 15729 auf alle andere Grundlage] so A; zu ändern schiene mir nicht richtig ||15911-13 und ist in demselben Bewußtsein des Gesetzes — unzertrennlich] ist nicht bloss schwierig wegen der Verbindung ist unzertrennlich in, sondern es ist auch nicht klar, was das Subject zu unzertrennlich und verbunden sein soll. Ich vermuthe: und ist von demselben das Bewußtsein des Gesetzes oder: und ist von demselben Bewußtsein das des Gesetzes oder: und ist von demselben Bewußtsein das Bewußtsein des Gesetzes u. s. f. || 15915 derselben] lässt sich auf Triebfeder beziehen, ist also haltbar. Im übrigen ist der Relativsatz zwar wunderlich construirt (der Effect giebt Hoffnung zu seiner Bewirkung), aber schliesslich zu verstehen || 15917 reine moralische] rein moralische? || 16133.34 zunehmender] A2 zunehmenden A1.4-6 ||
Sachliche Erläuterungen.
Eine erschöpfende Untersuchung über die polemischen Rücksichten, die bei der Abfassung der Kr. d. pr. V. mitgewirkt haben und in ihr zum Ausspruch gekommen sind, ist nicht dieses Orts; doch scheint es nützlich die wichtigsten Daten zusammenzustellen.
1. Hamann schreibt an Jacobi am 13. Mai 1786 (Gildem. V 322) über einen Besuch bei Kant: »Eine Autorangelegenheit ging ihm auch im Kopf herum, die er mir sogleich mittheilte. Es ist die Tübingische Recension seiner Moral. Schütz hatte ihn auf eine Widerlegung eines Kirchenraths Tittel vorbereitet, der ein Commentator des Feders sein soll, der mir bisher ganz unbekannt geblieben ist. Vielleicht ist die ganze Widerlegung diese kahle Recension, die Kanten nicht anficht, aber für wichtig genug von schwachen Freunden gehalten worden, sie ihm zu Gefallen hier nicht cirkuliren zu lassen.« Die Tübingische Recension der Grundlegung (Tüb. gel. Anz. 1786, 14. Stück, 16. Febr., S. 105 ff.) ist nicht von Tittel, sondern (wie sich unschwer beweisen lässt) von dem Tübinger Professor J. Fr. Flatt, der aber mit Tittels Ansichten sehr übereinstimmt. Er war ständiger Recensent philosophischer Schriften in genannter Zeitschrift; er hat namentlich eine grosse Zahl von Schriften, die sich direct oder indirect, freundlich oder feindlich mit Kant beschäftigen, daselbst besprochen und dabei unermüdlich dieselben Einwände wiederholt.
Die »Widerlegung« des Kirchenraths Gottlob August Tittel in Carlsruhe ist die Schrift »Über Herrn Kants Moralreform. Frankfurt u. Leipzig bey den Gebrüdern Pfähler. 1786.« Als »Commentator des Feders« wird er von Hamann mit Grund bezeichnet, da er »Erläuterungen der theoretischen und practischen Philosophie nach Herrn Feder's Ordnung in fünf Abtheilungen« 1783—94 erscheinen liess (Adickes, Kant-Bibliogr. n. 297); den schwachen Schatten des schwachen F(eder) nennt ihn Biester in einem Briefe an Kant (11. Juni 1786, X 434), aus dem man ersieht, dass Kant ernstlich daran dachte eine Vertheidigung gegen die Angriffe von Feder und Tittel bekannt zu machen. Auch Jakob thut der Schrift gegen Kant Erwähnung (17. Juli 1786, X 438), und dieser läßt sie sich dann durch Schütz schicken (s. dessen Brief v. 3. Nov., X 445). Sie ist in der Vorrede der Kr. d. pr. V. ausgiebig berücksichtigt. Schon im Vorwort seiner Schrift tadelt Tittel den »gar zu häufigen Gebrauch abstrakter Terminologien« (S. 4). Er vertheidigt gegen ihn »jenes unschuldige und liebenswürdige System, das Glückseligkeit und Sittlichkeit aufs innigste zusammenverknüpft« (S. 5), wirft mehrmals Kant »Mystik« vor und wiederholt besonders oft die Behauptung, dass dieser »längstbekannte Dinge in einer unvernehmlichen Sprache, als neu, verkündiget« (so S. 25). »Soll denn die ganze Kantische Moralreform etwa nur auf ein neue Formel sich beschränken?« (35). »Herr Kant, nachdem er auf diese Art sein vermeintes neues Princip der Sittenlehre ausgeführt und befestiget zu haben glaubt ...« (55). »Man sollte kaum denken, dass so gemeine und bekannte Sätze einer so kunstreichen Verdunkelung fähig wären ... Warum muss ich erst den Menschen in zwei Welten versetzen? Warum die fremdlautende — und darum etwas neues versprechende, und doch nichts neues enthaltende Nahmen von Autonomie und Heteronomie so tief herausführen? Wozu so viel technische Imperativen? Wozu, bei einer so leichten Sache, der ganze schwerfällige Gang?«(82) u. s. f. Hiernach gehen vorzugsweise auf Tittel die kritischen Bemerkungen der Vorrede Kants, 828 ff., 1023 ff. (mit einem Seitenblick auf Garve-Feders bekannte Recension der Kr. d. r. V., vgl. 1334 ff.); aber auch die Kritik 284 ff. passt besonders auf Tittel, der keine Schwierigkeit darin fand, dass das Gesetz, seine eigene und Andrer Glückseligkeit zu befördern, wirklich als allgemeines Gesetz für alle vernünftige Naturen, in unbedingter praktischer Nothwendigkeit, gelte (S. 56 s. Schrift); sie passt allerdings auch auf Flatt, der sich (wie Tittel S. 31) besonders darauf beruft, dass Kant selbst, im Widerspruch mit seiner These, dass überhaupt keinem empirischen Princip Allgemeinheit zukomme, in der Grundlegung zugestanden habe, die Absicht auf Glückseligkeit komme allen vernünftigen Wesen »nach einer Naturnothwendigkeit« zu. Und so wird sonst noch manches sich auf diese beiden zunächst beziehen, obgleich es daneben auch Andre trifft; z. B. spottet über die neue Terminologie auch die Besprechung der Grundlegung in den »Kritischen Beyträgen zur neuesten Geschichte der Gelehrsamkeit« I. 202 ff. (Adickes n. 236), wie schon früher namentlich Feder; auch Meiners in der Vorrede seines »Grundrisses der Seelenlehre«, deren Zurückweisung Kant seinen Freunden überliess (X 446, 456). So ist der allgemeine Vorwurf der »Inconsequenz« — 428, 536 — natürlich von vielen ausgesprochen worden; mit besonderer Vorliebe aber von Flatt in seinen zahlreichen Recensionen.
2. Kant selbst nennt mit Namen, im Briefe an Schütz vom 25. Juni 1787 (X 467), Feder und Abel, deren der erste gar keine Erkenntniß a priori, der andere eine, die zwischen der empirischen und einer a priori das Mittel halten soll, behauptet. Beider hatte kurz vorher gegen ihn Bering Erwähnung gethan (28. Mai, X 465). Auf den ersteren bezieht sich ersichtlich der Schluss der Vorrede (126 ff.): Was Schlimmeres könnte aber diesen Bemühungen wohl nicht begegnen, als wenn jemand die unerwartete Entdeckung machte, daß es überall gar kein Erkenntniß a priori gebe, noch geben könne; obgleich auch schon früher C. G. Selle (Berl. Monatsschr. 1784, Dec.) mit dem »Versuch eines Beweises, dass es keine reinen, von der Erfahrung unabhängigen Vernunftsbegriffe gebe«, gegen Kant aufgetreten war. Die Schrift Feders, die Kant in jenem Briefe im Auge hat, ist wohl sicher: »Über Raum und Caussalität zur Prüfung der Kantischen Philosophie. Göttingen 1787«, deren Vorrede das Datum 31. Januar 1787 trägt und die wohl zur Ostermesse erschien, also Kant früh genug bekannt werden konnte, um in einem Nachtrag zu seiner Vorrede noch Berücksichtigung zu finden. Kants Ausführung trifft genau auf jene Schrift (bes. § 9, S. 35 ff.) zu. Dagegen sind Abels Schriften (»Plan zu einer systematischen Metaphysik« und »Versuch über die Natur der speculativen Vernunft zur Prüfung des Kantischen Systems«, beide 1787) in der Kr. d. pr. V. nicht berücksichtigt; Kant hielt ja eigentlich alle Controversen mit diesen Gegnern für überflüssig (vgl. X 487 über die Anhänger am Alten); nur ihres sachlichen Interesses halber hat er jene weitestgehende »Entdeckung« Feders doch der Berücksichtigung werth gehalten.
3. Und so hat er jedenfalls nicht diese Männer im Auge, wenn er (618) auf jene erheblichsten Einwürfe wider die Kritik, die ihm bisher vorgekommen seien, Bezug nimmt: nämlich einerseits im theoretischen Erkenntniß geleugnete etc. Auch nicht an Ulrich ist hierbei zu denken, der in seinen »Institutiones logicae et metaphysicae« (Jena 1785), die er selbst Kant zusandte (X 378. 398), S. 233 die Frage der Anwendbarkeit der Kategorien auf das »transcendentale Object« (das er dem »Ding an sich« gleichsetzt) nur in theoretischer Hinsicht berührt. Sondern Kant hat schon hier den hernach (825) deutlicher bezeichneten wahrheitliebenden und scharfen, dabei also doch immer achtungswürdigen Recensenten seiner Grundlegung im Auge, der ihm auch den Einwurf gemacht hatte, dass der Begriff des Guten vor dem moralischen Princip hätte festgesetzt werden müssen. Es ist der Recensent der »Allgemeinen deutschen Bibliothek«, nach Jenischs richtiger Angabe (an Kant, 14. Mai 1787, X 463) »Probst Pistorius auf Femarn, der Übersezzer des Hartley«. Es kommt aber hier nicht nur die Recension der Grundlegung (A. d. B., Bd. 66 S. 447 ff.), sondern, gerade was die tiefergehenden Einwände wegen der Anwendbarkeit der Kategorien auf Noumena und der Doppelnatur des Menschen als Phaenomenon und Noumenon betrifft, die umfänglichere Besprechung von Schultz' Erläuterungen (ebenda S. 92 ff.) in Frage, wo diese Einwürfe eingehend und verständig entwickelt werden; nicht ohne ein Compliment an den »ebenso wahrheitliebenden als tiefdenkenden Weltweisen«, welches dieser mit dem Wort 825 also nur erwiedert. Pistorius hat dann in seiner Besprechung der Kr. d. pr. V. (A. d. B., Bd. 117, S. 78 ff., auf S. 96) auf Kants Bemerkung wiederum Bezug genommen.
4. Der einzige Beurtheiler, der in der Kr. d. pr. V. selbst mit Namen genannt ist (14333), ist Thomas Wizenmann, der Verfasser der in Leipzig 1786 ohne Autornamen erschienenen Schrift »Die Resultate der Jacobi'schen und Mendelssohn'schen Philosophie, kritisch untersucht von einem Freywilligen«; ein intimer Freund und Gesinnungsgenosse Jacobis, aus dessen Briefwechsel mit Hamann man Näheres über ihn erfährt. Auf die genannte, damals viel beachtete Schrift hatte Kant Bezug genommen in der Abhandlung der »Berliner Monatsschrift«: Was heißt: sich im Denken orientiren? (Oct. 1786), welche Wizenmann beantwortete durch die im »Deutschen Museum« (1787, I 116—156) erschienene Abhandlung: »An den Herrn Professor Kant von dem Verfasser der Resultate Jacobi'scher und Mendelssohn'scher Philosophie.« Wizenmann, der eine Zeitlang bei dem Freunde in Pempelfort lebte, starb am 22. Februar 1787 in Mülheim (Jacobi an Hamann 12.—27. Febr., Gildem. V 455). — Die Erwähnung Wizenmanns steht in Zusammenhang mit dem bekannten Streit zwischen Mendelssohn und Jacobi über den Spinozismus Lessings. Einen ferneren Nachhall dieses Streits erkennen wir in der Bezugnahme auf den sonst scharfsinnigen Mendelssohn, 10120; wo die Warnung vor der Consequenz des Spinozism (1021.8), wenn man sich zum Kriticismus nicht entschliessen kann, zu beachten ist.
517.18 Quid — beatis.] Hor. Sat. I 1, 19.
1214 (ex pumice aquam)] aquam a pumice postulare (sprichw.: von jemand etwas verlangen, was er seiner Natur nach nicht leisten kann). Plaut. Pers. I, 1, 42.