Auch die Sittlichkeitsverbrechen müssen in einem republikanischen Staate als ganz gleichgültig betrachtet werden, da diesem nichts daran liegen kann, ob seine Bürger keusch sind oder nicht.
Die Schamhaftigkeit ist ein Produkt der Civilisation, vor allem der Koketterie der Frauen, denen auch die Kleidung viel mehr zu danken ist als der Ungunst der Witterung u. s. w. Viele Völker gehen noch heute nackt, ohne unsittlich zu sein. Im Gegenteil entsittlicht die Kleidung durch Erregung von Begierden, Reize zu sehen, die durch sie versteckt werden, von denen man kaum Notiz nehme; wenn sie unbedeckt wären. Die Prostitution ist die natürliche Folge der Sittlichkeitsgesetze. Sie wird deshalb als eine Schande betrachtet, weil die Prostituierten für die Genüsse, die sie den Männern bieten, die sie aber auch selber empfinden, Geschenke annehmen. Dann ist die Ehe auch Prostitution. Denn der Mann bekommt in den meisten Fällen nur dann eine Frau, wenn er sie zu erhalten im Stande ist. Ebenso, wie wir allen Männern das Recht zum Genusse einräumen, müssen wir es auch den Weibern geben, da ohnehin im Naturzustande der Menschheit die Weiber allen Männern gehören, ebenso wie dies im Tierreich der Fall ist. Ausserdem wird das Weib mit einem brennenden Hang zum Genuss geboren. Die Folgen einer solchen Freiheit, Kinder ohne Väter, sind in einer Republik nicht nachteilig; denn alle Menschen haben eine gemeinschaftliche Mutter, das Vaterland (!!). Die Freiheit des Genusses muss dem Mädchen vom zartesten Alter gestattet werden. Durch Liebesgenüsse werden die Weiber ausserordentlich verschönert. (!!)
Der Ehebruch ist eine Tugend. Es giebt nichts Naturwidrigeres als die „Ewigkeit“ der ehelichen Bande. Dies ist das drückendste, was es giebt. Die Nützlichkeit des Ehebruchs wird durch zahlreiche ethnologische Beispiele bewiesen.
Ebenso ist die Blutschande, der Incest eine Tugend! Sie „dehnt die Freiheit aus“ und schärft die verwandtschaftliche Liebe (!!). Die Urinstitutionen waren sogar der Blutschande günstig. Man findet sie überall beim Ursprung des „Gesellschafts-Vertrages“. Wiederum werden zahlreiche ethnologische Beweise dafür beigebracht. — Diese Sitte müsste sogar zum Gesetz (!!!) gemacht werden, weil hier die „Brüderlichkeit“ als Basis dient. Wie konnten auch die Menschen so einfältig sein, gerade denen, die berufen sind, einander am meisten zu lieben, dies nicht zu gestatten. Die Gemeinschaft der Weiber schliesst natürlicherweise auch die Blutschande in sich.
Die Notzucht ist ebenfalls kein Verbrechen und sogar weniger schädlich als der Diebstahl. Denn dieser raubt das Eigentum, während jene es nur verschlechtert. Ausserdem begeht der Notzüchter eine Handlung, die früher oder später mittelst einer kirchlichen Sanction doch von einem Anderen begangen worden wäre.
Die Paederastie zu bestrafen, ist eine Barbarei, da eine „Abnormität des Geschmackes“ kein Verbrechen sein kann. Ebensowenig ist die Tribadie ein Laster. Beide Gewohnheiten standen bei den Alten in hoher Achtung. Die Paederastie, insbesondere war stets bei kriegerischen Völkern im Schwange, da sie Mut und Tapferkeit einflösst. (Phil. dans le Boud. II, 84–114.)
Endlich ist als vierte Gattung der sogenannten und angeblichen „Verbrechen“ der Mord zu untersuchen, und zwar muss man fragen, ob diese Handlung in Bezug auf die Naturgesetze und auf die politischen Gesetze, ob sie der Gesellschaft schädlich ist, wie sie unter einer republikanischen Regierung betrachtet werden muss, und ob der Mord durch einen Mord gerächt werden soll.
Vom Standpunkt der Natur ist der Mord kein Verbrechen. Denn zwischen den Menschen, den Pflanzen und den Tieren existiert kein Unterschied. Denn auch der Mensch wird geboren, er wächst, vermehrt sich, stirbt ab und wird zu Staub und Asche nach einiger Zeit, zufolge seiner organischen Beschaffenheit. Es wäre also ein ebenso grosses Verbrechen, ein Tier zu töten, denn nur unsere Eitelkeit hat einen Unterschied erfunden. Von welchem Werte kann überhaupt ein Geschöpf sein, welches zu schaffen die Natur keine Mühe kostet? Auch sind die schaffenden Stoffe der Natur gerade diejenigen, die aus der Auflösung anderer Körper hervorgehen. Die Vernichtung ist ein Naturgesetz, ist aber nur eine Veränderung der Form, der Uebergang von einer Existenz zur andern, die Metempsychose des Pythagoras. Also ist das Töten kein Verbrechen, da eine Veränderung keine Vernichtung ist. Sobald ein Tier zu leben aufhört, bilden sich aus demselben sofort kleinere Tiere. (!) Daher ist es sehr vernunftgemäss, zu behaupten, dass die Hülfe, die wir der Natur in der Veränderung der Form leisten, ihre Zwecke fördert. Es sind Naturtriebe, dass der Mensch den anderen töte, wie die Pest, die Hungersnot und die Elementarereignisse. Nur die Natur hat uns den Hass, die Rache, den Krieg gegeben. Mithin ist der Mord kein Verbrechen gegen die Natur.
Auch ist er ein grosser Faktor in der Politik. Durch Morde wurde Frankreich frei. Was ist der Krieg? Eine Wissenschaft des Verderbens. Sonderbar, die Menschen lehren die Kunst des Ermordens öffentlich, belohnen diejenigen, die ihre Feinde töten, und verdammen den Mord doch als Verbrechen.
In sozialer Hinsicht ist der Mord ebenfalls kein Verbrechen. Was liegt der Gesellschaft an einem einzelnen Mitgliede? Der Tod eines Menschen übt keinerlei Einfluss auf die ganze Volksmasse. Selbst wenn drei Viertel der Menschen ausstürben, würde keine Aenderung im Zustande der Uebriggebliebenen eintreten.