c) Körperliche Gebrechen als Reizmittel.
Der berühmte französische Schriftsteller Charles Baudelaire hatte Liebesverhältniss mit hässlichen, widerwärtigen Personen, Negerinnen, Zwergdamen, Riesinnen. Gegen eine sehr schöne Frau äusserte er den Wunsch, sie an den Händen aufgehängt zu sehen und ihr die Füsse küssen zu dürfen. — Nach v. Krafft-Ebing „Neue Forschungen etc.“ (Unzweifelhafte Entlehnungen aus Sade).
d) Sadistische Venaesectio. (Affäre T.....).[693]
Ein 36jähriger Kommandant, der ein Verhältnis mit einer jungen Dame angeknüpft hatte, zwang dieselbe, nachdem er sie mit Schimpfworten überhäuft hatte, unter schrecklichen Drohungen, sich Blutegel an die Geschlechtsteile und den Anus ansetzen oder sich zur Ader zu lassen. Sobald Blut floss, verwandelte sich seine Wut in Zärtlichkeit, und er zwang sie, ihm zu Willen zu sein.
Ein verheirateter Mann stellte sich Krafft-Ebing mit zahlreichen Schnittwunden an den Armen vor und gab an, dass, wenn er sich seiner jungen nervösen Frau nähern wolle, er sich stets zuvor einen Schnitt beibringen müsse. Sie sauge dann an der Wunde, worauf sich erst bei ihr die sexuelle Erregung einstelle.[694] (Vergl. „Juliette“ III, 233 ff.).
e) Affäre Michel Bloch.[695]
Die Einzelheiten über diese echt sadistische Affäre finden wir in der Pariser Zeitung „Gil Blas“ (Nummern vom 14. und 16. August 1891). Die Anklage richtete sich gegen einen in Paris wohlbekannten Michel Bloch, Diamantenmakler, vielfachen Millionär, Besitzer der Herrschaft La Marche u. s. w., einen Mann von etwa 60 Jahren, glücklich verheiratet, Vater einer 18jährigen und einer 16jährigen Tochter. Mitangeklagt war eine Kupplerin Frau Marchand, bei der die Zusammenkünfte Bloch’s mit seinen Opfern gewöhnlich stattfanden. Die erste Zusammenkunft Bloch’s mit der Klägerin Claudine Buron gestaltete sich folgendermassen. Das Mädchen wurde in ein Zimmer der Marchand geführt und musste sich mit zwei Altersgenossinnen, die sie dort vorfand (schon früheren Bekanntschaften Bloch’s) vollständig entkleiden. Ganz nackt, ein Spitzentaschentuch in der Hand, betraten alle drei ein blaues Zimmer, in dem ein älterer Herr sie erwartete. Dieser Herr, den Clientinnen des Hauses unter dem Namen „l’homme qui pique“ bekannt, war der Angeklagte Bloch. Er empfing seine Opfer, nachlässig auf einem Sopha hingestreckt, in einem Rosa-Atlas-Peignoir, das reich mit weissen Spitzen garniert war. Die Mädchen mussten sich ihm einzeln, stillschweigend und mit einem Lächeln auf den Lippen (dies war ausdrücklich verlangt) nähern; man reichte ihm Nadeln, Batisttaschentücher und eine Art Geissel. Die Novize, Claudine Buron, musste vor ihm niederknieen; er stach ihr in die Brüste, ins Gesäss, fast in alle Teile des Körpers im Ganzen gegen hundert Nadeln. Dann faltete er ein Taschentuch dreieckig zusammen und befestigte es mit etwa zwanzig Nadeln auf dem Busen des jungen Mädchens, so dass ein Zipfel zwischen die Brüste, die beiden übrigen auf die Schultern zu liegen kamen, und riss das so festgesteckte Tuch mit einem brutalen Griff plötzlich ab. Nun erst, wie es scheint, recht erhitzt, fiel er über das junge Mädchen her, peitschte sie, riss ihr Büschel von Haaren am Unterleib aus, presste ihr die Brustwarzen u. s. w. und — befriedigte sich endlich an ihr vor den Augen ihrer Genossinnen. Diese hatten während der Zeit ihm den Schweiss von der Stirne abtrocknen und plastische Stellungen annehmen müssen. Alle drei wurden nun entlassen und empfingen von Herrn Bloch ein Honorar von 40 Francs. — Derartige Sitzungen wiederholten sich noch mehrmals. — Bloch, der als ein Mann von abschreckendem säuferartigen Aussehen, mit fliehender Stirn, gelber Perrücke, kleinen bläulichen Augen, roter Plattnase und Knebelbart geschildert wird, legte sich bei den Verhandlungen anfangs aufs Leugnen, lachte dann, als man ihn an die Einzelheiten der obigen Szene erinnerte, und nahm eine Miene der Verwunderung darüber an, dass man um solche Lumpereien so viel Aufhebens mache. Der Gerichtshof verurteilte ihn zu einem halben Jahre Gefängnis und 200 Francs Geldbusse, ausserdem civilrechtlich zu einem Schadenersatz von 1000 Francs an Claudine Buron; seine Helfershelferin, die Marchand, zu einem Jahre Gefängnis. (Vergl. die ähnlichen Szenen in „Juliette“ II, 284; III, 55.)
f) Wort-Sadismus.
Ein dem Anschein nach sehr respectabler älterer Herr knüpft im Palais-Royal Garten, den er regelmässig besucht, mit einem für seine Zwecke geeignet scheinenden weiblichen Wesen Bekanntschaft an, lässt sich auf derselben Bank, jedoch immer in geziemender Entfernung von ihr nieder und bringt im Laufe der Unterhaltung die Frau, die in ihm einen Kunden wittert, dahin, sich in ihren Reden immer freier und unzweideutiger zu ergehen. Ist das erreicht, so zittert und „gluckst“ er vor Entzücken, händigt seiner Partnerin fünf Franken zum Lohn ein, und empfiehlt sich[696]. (Vergl. „Philosophie dans le Boudoir“ I, 129 u. ö.).