(Andrä, Chron. Nachrichten von Annaberg. 1837, S. 77. Gräße, Sagenschatz d. K. S., No. 491. Grimm, Das sächs. Erzgebirge, 1847, Seite 253.)

Nordöstlich von Geyer gegen den Greifenstein hin zeigt sich an Herbstabenden eine merkwürdige Lufterscheinung oder ein rötlich leuchtendes, beinahe 7 Ellen hohes Irrlicht, das, sobald es sich zu bewegen anfängt, immer kleiner wird, bis es endlich gar verschwindet, in der dortigen Gegend aber die Staatslaterne von Geyer genannt wird.

Sagen von Irrlichtern sind ungemein zahlreich; dabei erscheinen die Irrlichter entweder als selbständige Flammen, oder sie fließen mit der Vorstellung von feurigen Männern zusammen. Eine Laterne wandelt des Nachts zwischen dem Pfaffenholze und Martinsrieth bei Sangerhausen, dergleichen im Loh, einem Hölzchen bei Buttstädt; beide Laternen werden von einer Hand gehalten, ohne daß man sonst jemanden sieht. (Witzschel, Sagen aus Thüringen, No. 267 und 303.) Im Vogtlande will man dagegen bemerkt haben, daß jedes Irrlicht den Kopf zu einer dunkeln, gewöhnlich nicht sichtbaren Gestalt bilde. Hier nähert es sich dem feurigen Manne. Als wirklicher feuriger Mann, also offenbar als Kobold, erscheint es auf einer sumpfigen Strecke bei Loitzsch. An einem andern Orte tanzen die Nixe mit Irrlichtern. (Eifel, Sagen aus dem Vogtlande No. 449, 159 und 60.) In dem Volksglauben gelten die Irrlichter vielfach als die Seelen ungetauft verstorbener Kinder; die beiden Irrlichter in Holzzelle im Mansfeldischen sind dagegen die Seelen eines Mönchs und einer Nonne (Größler a. a. O. No. 49.) Das Licht ist ein Symbol für den Geist des Verstorbenen, darum erscheinen die Seelen als Lichter. Haupt weist dabei (Sagenbuch etc. No. 57.) auf den Gebrauch in der Lausitz hin, daß man zwei Lichter anzündet, wenn Brautleute bei Tische sitzen; wessen Licht zuerst verlischt, der stirbt zuerst. Eine ähnliche Bedeutung haben auch die Lichter, welche man im Erzgebirge wie anderwärts am Andreasabende oder zu Sylvester in Nußschalen auf einem Becken mit Wasser schwimmen läßt, um daraus die Zukunft der betreffenden Personen zu erfahren. In dem Märchen vom Gevatter Tod (Br. Grimm, Kinder- und Hausmärchen, 1. B. No. 44) zeigt letzterer seinem Paten in einer unterirdischen Höhle die Lebenslichter der Menschen, und vielleicht ist auch auf die gleiche Vorstellung der Gebrauch zurückzuführen, daß man in katholischen Ländern bei Begräbnissen dem Sarge brennende Lichter voranträgt, oder am Vorabende des Allerseelenfestes Wachslichtchen anzündet.

227. Die unheimliche Fackel.

(Heger und Lienert, Ortskunde von Schmiedeberg i. B., S. 61.)

Man hat bei Schmiedeberg dann und wann Irrlichter gesehen, die man unheimliche Fackeln nannte. Die Leute hüteten sich, mit denselben Bekanntschaft zu machen und wichen ihnen aus, wo sie konnten.

Einst soll im Bogenhaus, in der Nähe des »letzten Pfennigs«, ein Mann durchs geöffnete Fenster eine unheimliche Fackel bemerkt und ihr vorwitzig zugerufen haben: »Komm her auf Courage!« In diesem Augenblicke erhielt er von unsichtbarer Hand eine tüchtige Ohrfeige; die Fackel aber war verschwunden.

Eine tüchtige Ohrfeige erhielt auch vom Irrlichte jener Schulmeister, welcher demselben bei der sogenannten Lerch am Saalwalde im reußischen Oberlande mit den Worten entgegentrat: »Was bist Du für ein Licht?« Neben der Ohrfeige erhielt er noch die Antwort: »Kümm're Dich um Dich, ich bin ein Licht für mich!« (Eisel, Sagenbuch des Vogtl., S. 163.)

228. Dämonische Gestalten am Grundtümpel bei Wildenau.

(Chr. Lehmann, Histor. Schauplatz., S. 207 und 208.)