608. Das Stadtsiegel von Frankenberg.

(Bahn, Hist. Nachrichten v. Frankenberg u. Sachsenburg, 1755, S. 36.)

Das Stadtsiegel von Frankenberg stellt ein mit einer Krone auf dem Haupte und mit einem Kranze in der rechten Hand geziertes Frauenzimmer vor, so zwischen zweien Türmen über einer Mauer mit offenem Thore stehet. Vor Zeiten aber hat Frankenberg ein redendes oder Namenssiegel gehabt, sintemal auf einem Kupferstich, der Anno 1690 gestochen worden, sich in dem Stadtsiegel ein Franke präsentieret, der mit einem Mantel bekleidet ist und in der rechten Hand ein großes Schlachtschwert mit der Spitze unterwärts zwischen zweien Türmen über einem offenen Thore vor sich gestemmt hat, anzuzeigen, wie die alten Franken, wenn sie ihren Feind aus dem Felde geschlagen, die Schwerter in die Erde gestoßen und gleichsam Besitz von der Wahlstatt genommen haben.

609. Das Gerichtssiegel von Rabenau.

(Kirchengalerie von Sachsen, 4. B., S. 183.)

Das Gerichtssiegel von Rabenau führt von altersher einen Raben mit gespaltenem oder offenem Schnabel und mit zum Schlagen oder Fliegen fertigen, halb ausgespannten Flügeln. Auch soll auf der Kirchturmspitze ein die Flügel ausbreitender Rabe zu sehen gewesen sein. Damit will man den Namen des Ortes von den vielen Raben, welche sich daselbst aufgehalten haben, ableiten.

610. Das Stadtsiegel von Zöblitz.

(Steinbach, Historie von Zöblitz. Dreßden, 1750, S. 29.)

Das Stadtsiegel von Zöblitz stellt einen Bärenkopf vor, und will man vorgeben, es sei vor Alters ein Bärenfang hier gestanden.