(Meltzer, Hist. Schneebergensis, S. 1008.)
Im Jahre 1493 ist ein Schneeberger, namens Kegler, bestraft worden, weil er schmählich und leichtfertig von dem schneebergischen Frauenvolk geredet hatte, daß er alle frommen Weiber auf einem Karren vom Schneeberg führen wollte. Auf diese Rede hin, und weil er insgemein von den Frauen nichts gutes gesprochen, ist er gefänglich von den Gerichten eingezogen und ihm darauf zur Strafe auferlegt worden, daß er die große Pfütze zwischen dem Schnee- und Claußberge, da, wo jetzt das Rathaus steht, ausstürzen, und pflastern lassen solle. Trotz seiner Beschwerde wurde diese Strafe auch vom Herzog Georg bekräftigt. Das Pflaster aber, zu dem er über hundert Fuder Steine haben mußte, wurde lange Zeit nachher noch des Keglers Pflaster genannt.
708. Die übermütige Rede eines Schneeberges wird bestraft.
(Mündlich.)
Unter den reichen Verzierungen in Steinmetzarbeit, womit das früher Trebra'sche Haus in Schneeberg ausgezeichnet ist, befindet sich auch als eine Art Wahrzeichen ein Kopf mit einer heraushängenden Zunge. Von dem Erbauer des Hauses, einem gewissen Bortenreuter, aber wird erzählt, daß derselbe seinem Vater, als ihm solcher einst Vorstellungen wegen des übermäßigen, an dem Hause angebrachten Luxus machte, in seinem Hochmute geantwortet habe, er sei so reich, daß er dies und noch mehr thun könne, er könne sogar die ganze Zobelgasse mit preußischen Thalern pflastern. Worauf ihm der Vater antwortete: »Du wirst es noch so weit bringen, daß Dich einmal in Deiner Armut die Läuse fressen!« Und so, wie es der Vater prophezeit, ist es endlich auch gekommen.
709. 1500 Gulden geben einen silbernen Löffel und einen kupfernen Fischkessel.
(Meltzer, Historia Schneebergensis, S. 1165.)
Zu der Kipper- und Wipperzeit, welche 1604 auf der Ostermesse in Leipzig ihren Anfang nahm und 1623 ihren Höhepunkt erreichte, so daß ein ganzer Reichsthaler 10 Gulden, ein rheinischer Gulden 13 fl. und ein Dukaten 17 Gulden gegolten, hat einer von Adel 1500 Gulden dieses leichten Geldes, nachdem es gefallen, beisammen gehabt, und da er noch die Unkosten darauf gewendet und das Silber und Kupfer von einander scheiden lassen, hat er nur so viel gehabt, daß er einen silbernen Löffel und einen kupfernen Fischkessel daraus hat machen lassen können.
710. Üppiges Leben in den Bergstädten wird mit Verarmung bestraft.
(Meltzer, Hist. Schneebergensis, S. 912 und 920.)