§. 11.
Wie muss der Lehrer an einer solchen Anstalt beschaffen seyn, und ausgestattet?
Zuvörderst, wie sich von selbst versteht, indem keiner lehren kann, was er selbst nicht weiss, muss er sich im Besitze der Wissenschaft befinden, und zwar auf die oben angegebene Weise, als freier Künstler, so dass er sie zu jedem gegebenen Zwecke anzuwenden und in jede mögliche Gestalt hinüberzubilden vermöge. Aber auch diese Kunstfertigkeit muss ihn nicht etwa mechanisch leiten, und bloss als natürliches Talent und Gabe ihm beiwohnen, sondern er muss auch sie wiederum mit klarem Bewusstseyn durchdrungen haben, bis zur Erkenntniss im Allgemeinen sowohl, als in den besonderen individuellen Bestimmungen, die sie bei Einzelnen annimmt, indem er ja jeden Schüler dieser Kunst soll beobachten, beurtheilen und leiten können.
Aber sogar dieses klare Bewusstseyn und dieses Auffassen der wissenschaftlichen Kunst, als eines organischen Ganzen, reicht ihm noch nicht hin, denn auch dieses könnte, wie alles blosse Wissen, todt seyn, höchstens bis zur historischen Niederlegung in einem Buche ausgebildet. Er bedarf noch überdies für die wirkliche Ausübung der Fertigkeit, jeden Augenblick diejenige Regel, die hier Anwendung findet, hervorzurufen, und der Kunst, das Mittel ihrer Anwendung auf der Stelle zu finden. Zu diesem hohen Grade der Klarheit und Freiheit muss die wissenschaftliche Kunst sich in ihm gesteigert haben. Sein Wesen ist die Kunst, den wissenschaftlichen Künstler selber zu bilden, welche Kunst eine Wissenschaft der wissenschaftlichen Kunst auf ihrer ersten Stufe voraussetzt, für deren Möglichkeit wiederum der eigene Besitz dieser Kunst auf der ersten Stufe vorausgesetzt wird; in dieser Vereinigung und Folge sonach besteht das Wesen eines Lehrers an einer Kunstschule des wissenschaftlichen Verstandesgebrauchs.
Das Princip, durch welches die wissenschaftliche Kunst zu dieser Höhe sich steigert, ist die Liebe zur Kunst.
Dieselbe Liebe ist es auch, die die wirklich entstandene Kunst der Künstlerbildung immerfort von neuem beleben, und in jedem besonderen Falle sie anregen und sie auf das Rechte leiten muss. Sie ist, wie alle Liebe, göttlichen Ursprungs und genialischer Natur, und erzeugt sich frei aus sich selber; für sie ist die übrige wissenschaftliche Kunstbildung ein sicher zu berechnendes Product, sie selbst aber, die Kunst dieser Kunstbildung, lässt sich nicht jederman anmuthen, noch lässt sie selbst da, wo sie war, sich erhalten, falls ihr freier Geniusflügel sich hinwegwendet.
Diese Liebe jedoch pflanzt auf eine unsichtbare Weise sich fort, und regt unbegreiflich den Umkreis an. Nichts gewährt höheres Vergnügen, als das Gefühl der Freiheit und zweckmässigen Regsamkeit des Geistes, und des Wachsthums dieser Freiheit, und so entsteht das liebevollste und freudenvollste Leben des Lehrlings in diesen Uebungen, und in dem Stoffe derselben.
Diese Liebe für die Kunst ist in Beziehung auf andere achtend, und richtet vom Lehrer, als dem eigentlichen Focus, ausgegangen mit dieser Achtung aus dem Individuum heraus sich auf die anderen, welche gemeinschaftlich mit ihm diese Kunst treiben, und zieht jeden hin zu allen übrigen, wodurch die §. 8 geforderte wechselseitige Mittheilung Aller, und die Verschmelzung der Einzelnen zu einem lernenden organischen Ganzen, wie es gerade nur aus diesen lernenden Individuen sich bilden kann, entstehet, deren Möglichkeit noch zu erklären war.
(Ein geistiges Zusammenleben, das zunächst der schnelleren, fruchtbareren und in den Formen sehr vielseitigen Geistesentwickelung, später im bürgerlichen Leben der Entstehung eines Corps von Geschäftsleuten dient, in welchem nicht, wie bisher, der eigentliche Gelehrte, der dem Geschäftsmanne für einen Quer- und verrückenden Kopf gilt, diesem meist mit Recht den stumpfen Kopf und den empirischen Stümper zurückgiebt, — sondern, die einander frühzeitig durchaus kennen und achten gelernt haben, und die von einer Allen gleichbekannten und unter ihnen gar nicht streitigen Basis in allen ihren Berathungen ausgehen.)
§. 12.
Diese Kunst der wissenschaftlichen Künstlerbildung, falls sie etwa in irgend einem Zeitalter zum deutlichen Bewusstseyn hervorbrechen und zu irgend einem Grade der Ausübung gedeihen sollte, muss, in Absicht ihrer Fortdauer und ihres Erwachsens zu höherer Vollkommenheit, keinesweges dem blinden Ohngefähr überlassen werden; sondern es muss, und dieses am schicklichsten an der schon bestehenden Kunstschule selbst, eine feste Einrichtung getroffen werden, dieselbe mit Besonnenheit und nach einer festen Regel zu erhalten, und zu höherer Vollkommenheit zu bilden; wodurch diese Kunstschule, so wie jedes mit wahrhaftem Leben existirende Wesen soll, ihre ewige Fortdauer verbürgen würde.