Auch diese Art von Akademikern besitzt alle Rechte eines solchen, und sitzt im Rathe der Alten.
§. 44.
Betreffend den Uebergang aus dem Corps der Lehrlinge in das der Lehrenden oder praktisch Ausübenden:
Der Regulare müsse am Ende seines Studirens documentiren, dass der Zweck desselben bei ihm erreicht worden, sagten wir oben. Da nun der letzte Zweck unserer Anstalt keinesweges die Mittheilung eines Wissens, sondern die Entwicklung einer Kunst ist, der in einer Kunst Vollendete aber Meister heisst, so würde jene Documentation darin bestehen, dass er sich als Meister bewähre.
Das Meisterstück würde am schicklichsten in einer zu liefernden Probeschrift bestehen, nicht über ein Thema freier Wahl, sondern über ein vom Lehrer seines Faches ihm gegebenes und darauf berechnetes, dass daran sich zeigen müsse, ob der Lehrling die in seiner individuellen Natur liegende grösste Schwierigkeit, die dem Lehrer ja wohlbekannt seyn muss, durch die kunstmässige Bildung seines Selbst besiegt habe. (Wählt er selbst, so wählt er das, wozu er am meisten Leichtigkeit und Lust hat; daran aber zeigt sich nicht der Triumph der Kunst; der Lehrer soll ihm das aufgeben, was für seine Natur das Schwerste ist, denn das Schwere mit Leichtigkeit thun, ist Sache des Meisters.) Ueber diese seine eigene Schrift nun, und auf den Grund derselben werde er, bis zur völligen Genüge des Lehrers, öffentlich examinirt.
Es sind zwei Fälle. Entweder wird in einem besonderen empirischen Fache das Meisterthum begehrt. In diesem Falle giebt der Lehrer dieses Fachs das Thema; die Prüfung aber, und das tentamen zerfällt in zwei Theile, von denen, wie auch bei den früheren Beurtheilungen der Aufsätze der Studenten, der Lehrer des Faches nach der Erkenntniss, und beim Candidaten des Meisterthums insbesondere darnach forscht, ob er sie in der Vollständigkeit und bis zu demjenigen Detail, bis zu welchem der mündliche und Bücherunterricht an der Kunstschule fortgeht, gefasst habe; die philosophische Klasse aber über die lebendige Klarheit dieser Erkenntniss die Prüfung nach allen Seiten hinwendet und versucht.
Oder der Candidat begehrte bloss in der Philosophie das Meisterthum: so würde er in Absicht des Themas sowohl, als der Prüfung auf den ersten Anblick lediglich der philosophischen Klasse anheimfallen, und die Empirie an ihn keine Ansprüche haben. Da inzwischen die Philosophie gar keinen eigentlichen Stoff hat, sondern nur das allen Stoff der Wissenschaft und des Lebens in Klarheit und Besonnenheit auflösende Mittel ist; und derjenige, der sich für einen grossen Philosophen ausgäbe, dabei aber bekennte, dass er weder etwas Anderes gelernt, vermittelst dessen, als eines Mittelgliedes, er seinen philosophischen Geist ins Leben einzuführen vermöchte, noch auch seine Philosophie unmittelbar von sich zu geben und sie anderen mitzutheilen verstände, ohne Zweifel der Gesellschaft völlig unbrauchbar, und keinesweges ein Künstler, sondern ein todtes Stück Gut seyn würde: so muss der, der sich auf die Philosophie beschränkt, wenigstens sein Vermögen sie mitzutheilen, und einen kunstmässigen Lehrer in derselben abzugeben, documentiren. Und so kann keiner als Meister in der Philosophie anerkannt werden, der sich nicht auch zugleich als Doctor derselben bewährt hat.
Nun ist es ferner gar nicht hinlänglich, dass er in dieser Fertigkeit des Vortrages seiner Klasse genüge; er soll auch Nichtphilosophen, dergleichen ja, wenn er das Lehramt einst im Ernste verwaltet, alle seine Lehrlinge anfangs seyn werden, verständlich werden können; und so fällt denn in dieser Rücksicht das Endurtheil von seiner eigenen Klasse an die empirischen Klassen insgesammt, die es durch aus ihrer Mitte ernannte Stellvertreter verwalten können. Hier also entscheidet umgekehrt die philosophische Klasse über die Richtigkeit des Inhalts, als Resultat der erlernten Kunst, die Gesetze des Denkens im Philosophiren frei zu befolgen, die empirischen über die Gewandtheit und Klarheit in dieser Kunst, die er durch den Vortrag darlegt. Mögen diese immerhin über das Vorgetragene kein Urtheil haben; der Vortrag selbst wenigstens muss ihnen als meistermässig einleuchten. — Es werden darum diejenigen, welche um das Meisterthum in der Philosophie nachzusuchen gedenken, sich schon früher in dem Lehrerseminarium geübt haben, da der philosophische Vortrag ohnedies der vollkommenste und das Vorbild alles anderen Vortrages bleiben muss, und darüber an unserer Kunstschule alles Ernstes zu halten ist.
Dagegen kann der empirische Gelehrte, der seine Kenntnisse vielleicht nur praktisch anzuwenden gedenkt, Meister seyn, ohne gerade Doctor seyn zu können. Macht er auch auf das Letztere Anspruch, und begehrt er an unserem Institute zu lehren, so muss er seine Fertigkeit darin noch besonders darthun, und hat er hierüber beiden, sowohl der philosophischen Klasse, als der seines Faches, Genüge zu leisten.
Es lässt sich auch den Zugewandten das Recht, das Meisterthum in Anspruch zu nehmen, nicht durchaus versagen. Da jedoch hierbei die, den Lehrern auch von allen schwachen Seiten ihrer individuellen Natur oder Erkenntniss weit besser bekannten, Regularen in Nachtheil kommen würden, so wäre von den Zugewandten in diesem Falle, für Herstellung der Gleichheit, zu fordern, dass sie wenigstens Ein Lehrjahr vor ihrer Erhebung zu Meistern ihren Anspruch dem Lehrer des Faches, so wie dem der Philosophie, bekannt machten, und dieses Jahr hindurch sich dem allseitigen Studium dieser Lehrer blossstellten. Könnten nicht diese beiden Lehrer am Ende des Jahres mit gutem Gewissen erklären, dass ihnen diese jungen Männer für die Absicht hinlänglich erkundet seyen, so müsste die Berathung über ihr Gesuch abermals ein Lehrjahr hinausgesetzt werden, während dessen sie zu diesen beiden in demselben Verhältnisse blieben, wie im ersten Jahre. Sie möchten auch an diese Lehrer für diese eigentlich nicht im Kreise ihres Berufs liegende Mühe einen Ersatz auszahlen, der in jedem Falle, ob sie nun des Meisterthums würdig befunden wären oder nicht, verfiele.