Der Philolog, eben weil er sein Geschäft in diesem fest abgeschlossenen Kreise treibt, kann bei Interpretation der Klassiker sich der römischen, und, wie in Gottes Namen zu wünschen wäre, auch der griechischen Sprache bedienen; und es wäre den Zöglingen unseres Institutes anzumuthen, dass sie schon beim Austritte aus der niederen Schule diese Fertigkeit, auch lateinisch zu reden und sich zu unterreden, gelernt hätten. Sollte man in gewissen Fällen, z. B. wo der Anspruch auf ein Schulamt ginge, nöthig finden, dass auch der Candidat des Meisterthums die Fortdauer und noch höhere Ausbildung dieser Fertigkeit zeigte, so könnte er dies thun, aber nur an Gegenständen jenes historisch geschlossenen Cyklus; wo aber ursprünglich schöpferisches Denken gezeigt werden soll, da wird die schon fertige Phrasis bald für uns denken, bald unser Denken hemmen; und darum bleibe bei diesem Geschäfte die todte Sprache ferne von uns.
§. 46.
Wir gehen über zur Oekonomieverwaltung unseres Instituts.
Es ist vor allem klar, dass ein zu fester Einheit organisirtes Verwaltungscorps dieser Geschäfte eingesetzt werden müsse, dessen höchste Mitglieder wenigstens aus dem Schoosse der Akademie selbst seyen, etwa ausgetretene Lehrer, indem nur diesen die gebührende Liebe sich zutrauen lässt, die übrigen aber diesen und der gesammten Akademie verantwortlich sind.
Um den Folgen aus der Veränderlichkeit des Geldwerthes für ewige Tage vorzubeugen, wären die Einkünfte des Institutes nicht auf Geld, sondern auf Naturalien festzusetzen, also, dass es z. B. zu einem bestimmten Termine von einem bestimmten Bezahler so und so viel Scheffel Korn zu ziehen hätte, die allerdings nicht in Natur, sondern in klingender Münze abgeliefert würden; nicht jedoch nach einem für immer festgesetzten Preise, sondern nach dem, den dieses Korn am Termine der Zahlung auf dem Markte wirklich hätte. Ebenso hätte es nun auch an seine Besoldeten terminlich so und so viel Scheffel Korn zu bezahlen.
§. 47.
Die beiden Hauptquellen von Einkünften, auf die wir fürs erste zu rechnen hätten, wären die Einkünfte des Kalenderstempels von der Akademie, sodann die der eingegangenen Universität Halle, inwiefern dieselben uns verbleiben, wozu noch die Verwaltung der Zahlstellen im Corps der Regularen, und späterhin andere, tiefer unten zu erwähnende, Hülfsquellen kommen würden. Nicht bloss darum, weil die Nation zahlt, sondern aus noch weit tieferen Gründen, soll dieselbe innigst mit dieser Angelegenheit verflochten werden, und unser Institut sehr deutlich als ein Nationalinstitut dastehen.
Wir werden dies auf folgende Weise erreichen. Da den eigentlichen wesentlichen Theil unserer Anstalt, um dessenwillen alles Andere da ist, das Corps der Regularen bildet, so werden die Stellen in diesem Corps vertheilt auf die Kreise und Städte der Monarchie,[27] nach dem Maassstabe, wie jeder, gezwungen oder freiwillig, beiträgt. Stellen, nicht in dem Sinne, dass nur der aus dem Kreise oder der Stadt Gebürtige diese Stelle haben könne, sondern jeder, dem eine solche Stelle zukommt und sie begehrt, erhält sie ohne Verzug; sondern also, dass zwischen dem Besitzer der Stelle und dem Kreise oder der Stadt, dem sie zufällt, ein Verhältniss entstehe, wie zwischen Clienten und Patron; dass der Erstere glaube, so wie sein eigentlicher Geburtsort ihm zu dem natürlichen Leben, so habe dieser Kreis oder diese Stadt ihm zu dem höheren wissenschaftlichen Leben verholfen; dass die letztere an den Successen dieses ihres Alumnus den Antheil von Ruhm nehme, den die griechischen Städte an den aus ihnen stammenden Siegern in den olympischen Wettkämpfen nahmen; endlich, dass der Erstere, wie hoch er auch jemals emporsteige, dennoch zeitlebens zu dankbarem Gegendienste bei jeder Gelegenheit bereit sey, und aus dem Clienten ein Patron werde. Mehrere zarte sittliche Verhältnisse, die daher entspringen, abgerechnet, wird sich auch ein Interesse und eine Achtung für Wissenschaft durch die Nation als ein sie ehrenvoll auszeichnender Charakterzug verbreiten, der wiederum die Quelle grosser Ereignisse werden kann. Stellen ferner, nicht in dem Sinne, dass die Zahl derselben jemals geschlossen sey, vielmehr soll jeder, der es werth ist und es begehrt, aufgenommen werden; sondern dass die vorhandenen und besetzten nach diesem bestimmten Maassstabe unter die Kreise u. s. w. vertheilt werden. Auch dem deutschen Ausländer (wer von anderer Nation wäre, qualificirt sich wegen Abgang der Sprache nicht zum Wechselleben mit uns) soll, wenn er würdig ist, besonders wenn er beim Eintritte zugleich der Verpflichtung, die das vollkommene Bürgerrecht (§. 40.) mit sich führt, sich unterwürfe, die Aufnahme unter die Regularen nicht abgeschlagen werden. Doch würde, nach dem Grundsatze, dass mit dem Auslande nur der Repräsentant der Einheit des Staates zu verhandeln hätte, diese Erlaubniss nur der König ertheilen können, und wären somit alle an Ausländer gegebene Plätze königliche, keinesweges aber Landes-Stellen. Doch wäre der König zu ersuchen, diese Erlaubniss den von dem Lehrercorps vorgeschlagenen nicht leicht, und nicht ohne höchst bewegende Gründe zu versagen; indem, anderer Rücksichten zu schweigen, hierdurch die preussische Nation recht laut ihre Anerkennung des allgemeinen deutschen Bruderthumes documentirt, und auch dies in der Zukunft wichtige Ereignisse nach sich ziehen kann.
§. 48.
Nach Maassgabe, wie jeder Theil des Landes beiträgt, sollten auf ihn die Stellen vertheilt werden, sagte ich. So möchte, ohne alle Rücksicht, ob dadurch die Verwaltung vereinfacht werde oder nicht, indem weit höhere Dinge (die wirkliche Beschäftigung der Nation mit diesem Gegenstande und derselben Folgen) zu beabsichtigen sind, der bisherige Kalenderpacht ganz aufgehoben werden, dagegen aber die Kreise und Städte sich selber taxiren, wie viele Scheffel Korn für diesen Stempel sie zahlen wollten, die sie hernach durch eigene Distribution der Kalender wieder beitrieben; wobei ihnen vorbehalten bleiben müsste, die Stempelgebühr nach Steigen oder Fallen der Kornpreise zu steigern oder zu verringern. Nach dieser ihrer Quote am Beitrage zum Ganzen richtete sich ihr Antheil an der Berechtigung auf Stellen. Falls nicht, was der Schreiber dieses in seiner dermaligen Lage nicht erkunden kann, dadurch eine andere, schon eingeführte Stempeltaxe aufgehoben würde, so könnte diese Einnahme noch auf folgende Weise vermehrt werden: dass durch alle Theile der Monarchie dasselbe Eine Maass und Gewicht eingeführt werde, was ohnedies seit langem sehr zu wünschen war. Die Bestimmung eines solchen, und des Mittels, es unwandelbar zu erhalten, ist ein natürlich einer Akademie der Wissenschaften anheimfallendes Geschäft. Die Uebereinstimmung mit diesem Grundmaasse und Gewicht wäre nun allen Maassen und Gewichten durch einen Stempel zu attestiren, dessen Ertrag dem Institute zu gut käme, und auf dieselbe Weise beigetrieben würde.