Ebenso würde das, woraus der bisherige Fonds der Universität Halle bestanden, auf Naturalien gesetzt, und denen, die es abzutragen schuldig sind, als Quote ihrer Berechtigung zur Besetzung der Stellen angerechnet.
§. 49.
Da die bei uns gebildeten Regularen den ersten Anspruch auf die ersten Stellen des Staates haben sollen, so würden, wenn noch andere Universitäten ausser uns in der Monarchie bestehen sollten, dieselben entweder auch sich zur Kunstschule, und zu diesem Behufe ein Corps von Regularen in ihrer Mitte bilden müssen; oder sie würden als reine Zugewandtheiten, in denen auch nicht einmal ein besserer Kern wirkte, zu betrachten seyn, und derselben Zöglinge ebenso am Verdienste wie am Rechte den unserigen nachstehen. Es ist zu befürchten, dass das erstere ihnen nicht sonderlich gelingen werde, indem wir, die wir ohnedies im Anfange nicht einmal auf Vollständigkeit für unseren Bedarf rechnen können, ihnen ohne Zweifel weder im Inlande noch im Auslande etwas für eine Kunstschule Taugliches übriglassen werden; dass sie sonach, bei dem besten Bestreben, dennoch in die zweite höchst nachtheilige Lage kommen würden. Und so dürfte denn vielleicht das in Anregung Gebrachte zugleich die Veranlassung werden, um über eine tiefere, bisher mannigfaltig verkannte Wahrheit die Augen zu öffnen.
Das Bestreben, die Schule und Universität recht nahe am väterlichen Hause zu haben, und in dem Kreise, in welchem man dumpf und bewusstlos aufwuchs, ebenso dumpf fortzuwachsen und in ihm sein Leben hinzubringen, ist unseres Erachtens zuvörderst entwürdigend für den Menschen; — denn dieser soll einmal herausgehoben werden aus allen den Gängelbändern, mit denen die Familien-, Nachbar- und Landsmannsverhältnisse ihn immerfort tragen und heben, und in einem Kreise von Fremden, denen er durchaus nichts mehr gilt, als was er persönlich werth ist, ein neues und eigenes Leben beginnen, und dieses Recht, das Leben einmal selbstständig von vorn anzufangen, soll keinem geschmälert werden; — sodann streitet es insbesondere mit dem Charakter des wissenschaftlichen Mannes, dem freier, über Zeit und Ort erhabener Ueberblick zukommt, den das Kleben an der Scholle aber, das höchstens dem gewerbtreibenden Bürger zu verzeihen, entehrt; endlich wird dadurch sogar die organische Verwachsung aller zu Einem und demselben Bürgerthume gehindert, und lediglich daher entstehen die Absonderungen einzelner Provinzen und Städte vom grossen Ganzen des Staates; daher, dass z. B. der Ostpreusse dem Brandenburger, der Thüringer dem Meissner, als etwas für sich bedeuten wollend, gegenübertritt, und man sich nicht wundern muss, dass z. B. der Baier dem Preussen gegenüber sich der gemeinsamen Deutschheit nicht entsinnt, da ja sogar der Ostpreusse zuweilen des gemeinsamen Preussens vergisst. Aus keinem in solcher Beschränktheit Aufgewachsenen ist jemals ein tüchtiger Mensch oder ein umfassender Staatsmann geworden. Wäre dieses Bestreben einmal in seiner wahren Natur erkannt, und so eingesehen, dass dasselbe keinesweges geschont, sondern ohne Barmherzigkeit weggeworfen werden müsse: so wäre auch kein Grund mehr vorhanden, warum mehrere Universitäten in derselben Staatseinheit bestehen sollten; es würde erhellen, dass der Ausdruck „Provincialuniversität“ einen Widerspruch enthalte, indem die Universalität das Besondere aufhebt, und dass Ein Staat von Rechtswegen auch nur Eine Universität haben sollte. Sollen und müssen einmal diejenigen Bürger des gemeinsamen Staates, die nicht bestimmt sind, aus der unbeweglichen Scholle den Nahrungsstoff zu ziehen, durcheinandergerüttelt werden zu allseitiger Belebung: so ist dazu die Universität der einzig schickliche Ort, und mögen sie von da an wiederum nach allen Richtungen verbreitet werden, jeder, nicht dahin, wo er geboren ist, sondern wohin er passt, damit wenigstens an dieser edleren Klasse ein Geschlecht entstehe, das nichts weiter ist, denn Bürger, und das auf der ganzen Oberfläche des Staates zu Hause ist.
Nach diesen Principien müssten die anderen in der preussischen Monarchie vorhandenen Universitäten eingehen, und die Fonds derselben zu unserer Anstalt gezogen werden. Die in die neue Anstalt nicht herübergezogenen Lehrer könnten ihre Gehalte fortziehen, oder auch nach Maassgabe ihrer Brauchbarkeit anderwärts versorgt werden. (Einen Theil derselben würden wir, als die §. 42. beschriebene Art von Mitgliedern des Rathes der Alten, sogar nothwendig brauchen.) Diese herübergezogenen Fonds würden auf die Provinzen der eingegangenen Universitäten, als Quoten ihrer Berechtigung auf Stellen, vertheilt, zum Ersatze des verlorenen Rechtes im Schoosse der Familie den gelehrten Hausbedarf an sich zu bringen. Ueber unseren Plan gehörig verständiget, ist sogar zu hoffen, dass sie sich diese Abänderung gern werden gefallen lassen.
(Als Einwürfe dagegen erwähne ich zuvörderst einen, den man kaum für möglich halten würde, wenn er nicht wirklich gemacht würde, den von der weiten Reise. Gerade die Möglichkeit, junge Menschen vorauszusetzen, welche die Unbequemlichkeit eines Transportes scheuen, wie Bäume, oder vor den Gefährlichkeiten einer Reise, z. B. von Königsberg nach Berlin, sich fürchten, beweiset, wie nothwendig es seyn möge, dem Muthe mancher in der Nation hierin ein wenig zu Hülfe zu kommen. Oder ist der Kostenaufwand für ordinäre Post und Zehrung auf dieser kurzen Reise ihnen so fürchterlich, so könnte man ja den sich berechtigt glaubenden Provinzen aus den Fonds eine Reisestipendienkasse zugestehen, aus denen sie für die gar zu Dürftigen diese kleine Ausgabe bezahlten.
Sodann meint man: es könnte doch etwa einmal auf einer solchen Universität ein besonderer und interessanter Geist und Ton entstehen, den wir durch eine Aufhebung dieser Universität ganz unschuldig viele Jahre vor seiner Geburt morden würden, und man befürchtet, dass wir der Entwickelung der herrlichen Originalität innerhalb solcher kleinen Beschränkungen Eintrag thun würden. Hierauf dienet zur Antwort: dass zufolge der Zeit, in welcher die Wissenschaft steht, es in derselben nicht mehr Legionen Geister, die jeder für sich ihr Wesen treiben, sondern nur Einen, in seiner Einheit klar zu durchdringenden Geist giebt, für dessen ewige allseitige Anfrischung gerade an unserem Institute durch die sehr häufige Erneuerung des lehrenden Corps, und durch den offen geführten edlen Wettstreit aller miteinander, vorzüglich gesorgt ist; dass aber diese vorgebliche Originalität innerhalb localer Beschränkung nicht Originalität, sondern vielmehr Caricatur sey, welche, so wie den schlechten Geschmack, der an ihr sich labt, immermehr verschwinden zu machen, auch ein Zweck unserer Anstalt ist. Es bliebe nach Beseitigung dieser sich aussprechenden Einwürfe kein anderer übrig, als das dunkle Gefühl des Strebens, doch ja nichts umkommen zu lassen, indem allerhand, uns freilich nicht bekanntes Heil durch irgend eine Zauberkraft daraus sich entwickeln könne, mit welchem, als selbst nicht auf deutliche Begriffe zu Bringendem, man in der Region deutlicher Begriffe nicht reden kann.)
§. 50.
Die Stellen der Kanoniker an den Hochstiften waren ursprünglich für den Unterricht eingesetzt, und die Einkünfte könnten diesem ersten Zwecke füglich zurückgegeben werden. Auf die gleiche Weise ist der Streit gegen die Ungläubigen, wozu die Johanniter-Maltheserritter gestiftet worden, nicht mehr an der Tagesordnung, wohl aber der geistige Krieg gegen Unwissenheit, Unverstand und alle die traurigen Folgen derselben; und könnten so auch diese Güter diesem Zwecke gewidmet werden. Sie würden auf dieselbe Weise, wie die früher erwähnten Einkünfte, als Recht auf Stellen unter die Beitragenden vertheilt.
Ich sage nicht, dass unser einiges Institut diese ohne Zweifel sehr grossen Hülfsquellen verschlingen solle. Dieses Institut muss für sich den Grundsatz der Verwaltung haben, dass ihm alles dasjenige, dessen es für die Erreichung seiner Zwecke bedarf, unfehlbar werde, dass es aber auch durchaus nichts begehre, dessen es nicht bedarf; noch kann es einen anderen haben, ohne durch überflüssiges Geschlepp und Gepäck sich selbst zur Last zu werden. Sodann wird zu bedenken seyn, dass auch der, demnächst sogleich zu reformirenden niederen Schule ihr Antheil zukomme; ferner, dass wenn es über kurz oder lang zu einer ernstlichen Reform der Volkserziehung kommen sollte, auch für die Unterstützung dieses Zweckes das Nöthige vorhanden seyn müsse. Wir wollen nur sagen, dass gerade die gegenwärtige Zeit der Verlegenheit benutzt werden könne, um jene bisher anders angewendete Güter für diesen grösseren Zweck des gesammten Erziehungswesens in Beschlag zu nehmen, und dass es unter anderen auch der Kunstschule freistehen müsste, von ihnen Gebrauch zu machen, falls einmal ihre anderen Quellen nicht ausreichend befunden würden. Selbst auf den Fall, dass zunächst, oder irgend ein andermal, der Staat für eigene Zwecke dieser Einkünfte bedürfe, worüber tiefer unten: so würde es immer ein freundlicheres Ansehen haben, wenn er sie zuerst für diesen, als Zweck der Nation unmittelbar einleuchtenden Zweck der Nationalerziehung in Beschlag genommen hätte.