Diese Bibliothek ist unserer Akademie Bibliothek, und zunächst für deren Gebrauch geschrieben. Mit dem ersterwähnten Durchwühlen des ganzen, durch die Messe herbeigeführten Schuttes braucht keiner unserer Lehrer oder unserer Schüler sich zu bemühen; selber der alte Akademiker und Mitarbeiter an der Bibliothek braucht es nur mit dem, der auf seinen Theil gefallen ist; die übrigen Theile haben andere für ihn übernommen. Und so hat denn unser Akademiker nur diese Bibliothek zu lesen, und findet in ihr die bestimmte Nachweisung, was er etwa noch ausserdem neu Erschienenes zu lesen habe. Für ihn ist daher diese Bibliothek allerdings Kritik, Scheidung des zu Lesenden von dem nicht zu Lesenden, des ganzen neuesten Buches.
Will auch das auswärtige Publicum, und unter ihnen die Verfasser und Verleger dieses gesammten neuesten Buches, diese Bibliothek, die durchaus nicht ihnen zu Liebe geschrieben ist, dennoch lesen, so steht ihnen dies ganz frei. Wollen sie ferner dieselbe als allgemeine und so auch für sie geltende Kritik ansehen, so thun sie das auf ihre eigene Verantwortung. Wir wenigstens uns auf die unsrigen beschränkend, haben niemals einen solchen arroganten Anspruch gemacht, unsern Richterspruch der ganzen Welt aufzudringen; dringt er sich ihnen aber etwa von selbst in ihrem eigenen Bewusstseyn auf, so ist dies ein desto ehrenvolleres Zeugniss für uns. Was daraus entstehen möge, so haben wir mit Verfassern oder Verlegern nichts abzuthun, indem wir uns diesen niemals für etwas verbunden haben.
(Dass, weil wir nicht blind herumtappen, sondern nach einem festen Plane einhergehen, wir gar bald zu grossem Ansehen gelangen werden und dass dies mächtig zur Verbesserung des ganzen Literaturwesens wirken werde, lässt sich voraussehen. Jedoch ist sogar diese grosse Folge nur eine zufällige, die wir nicht beabsichtigen; denn zu bescheiden, das Heil der ganzen Welt auf unsere Schultern laden zu wollen, denken wir zunächst nur auf unser eigenes Heil.)
§. 66.
Noch sind allein übrig die oben erwähnten Anstalten, wodurch wir von den Bemühungen anderer wissenschaftlicher Körper, welche Bemühungen noch nicht Festigkeit genug erhalten haben, um im Buche niedergelegt zu werden, zeitig Notiz erhalten, und diese Körper in die Lage setzen, von den gleichen Bemühungen bei uns Notiz zu nehmen. Es wäre in dieser Rücksicht vorzuschlagen: 1) dass wir an allen bedeutenden Akademien und Universitäten des deutschen Vaterlandes sowohl, als des Auslandes, uns einen besonderen Freund und Repräsentanten erwählten aus den Mitgliedern eines solchen Corps; gegenseitig diesen erlaubend und sie einladend, dasselbe bei uns zu thun. Diese Repräsentanten wären ersucht, alles, was an ihrem Orte von der eben erwähnten Art sich zutrüge, davon sie glaubten, dass es die befreundete Akademie interessiren könnte, derselben durch Correspondenz zu melden. 2) Damit wir jedoch, tiefer denn diese fremden Berichte, die nur die erste Aufmerksamkeit erregen sollen, und selbst dasjenige, was diese etwa mit Stillschweigen übergehen, mit eigenen Augen zu sehen uns in den Stand setzen, sollen, wo möglich ununterbrochen, junge Männer aus unserer Mitte zu ihnen gesendet werden und bei ihnen einige Zeit sich aufhalten; die nach erfolgter Rückkehr uns mündlichen Bericht abstatten, wie sie alles befunden. Diese sind zu allernächst an unseren Repräsentanten adressirt, der ihnen mit Rath und That an die Hand gehe. Es versteht sich, dass wir dasselbe den verbündeten Gesellschaften zugestehen, und die ihrigen also behandeln, wie wir wollen, dass die unsrigen von ihnen behandelt werden. So wünschen wir ohne Zweifel, dass die unsrigen den unbeschränktesten Zutritt zu allen wissenschaftlichen Uebungen der Auswärtigen erhalten, und müssen drum diesen denselben Zutritt bei uns geben. Keinesweges aber wünschen wir, dass den unsern bei diesen Besuchen etwa das Sehwerkzeug des Auslandes untergeschoben werde, sondern dass sie sich ihres eigenen Auges, sowie es bei uns gebildet worden, bedienen; wir sind darum ebensowenig befugt, oder, falls wir unseren Augpunct für besser zu halten berechtigt seyn sollten, verpflichtet, ihn unseren Gästen zu leihen, sondern mögen sie das Vermögen zu sehen eben schon mitgebracht haben. Der hierüber nöthigen Politik mögen sich sowohl unsere zu diesen Gesandtschaften gebrauchten Mitbürger, als alle unsere Akademiker befleissigen; und es haben z. B. die ersten nicht gerade nöthig, dem Ausländer gegenüber laut über ihn zu denken, sondern sie mögen sich berichten lassen, ihres Herzens wahre Gedanken aber, bis zu ihrer Rückkehr in unsere Mitte, für sich behalten.
Die zu diesen wissenschaftlichen Gesandtschaften am besten sich qualificirenden Subjecte wären bei uns gezogene und gelungene Regulare, und könnten sie damit sehr füglich die Zeit zwischen ihrem Austritte aus dem Regulat und ihrem Eintritte in die Akademie ausfüllen.
Vorzüglich würden zu diesen Geschäften gebraucht werden und, falls sie nur gerade so gut wie andere sich dazu qualificirten, diesen sogar vorgezogen werden müssen die Söhne aus der Universitätsstadt, und besonders die unserer Akademiker; es versteht sich, wenn die Hauptbedingung, dass sie gelungene Regulare wären, von ihnen erfüllt wäre. Dieses zwar keinesweges als ein persönliches Vorrecht, dergleichen bei uns keine Geburt giebt, sondern vielmehr als Gleichstellung mit den übrigen, und Entschädigung dafür, dass sie die Universitätsstadt an ihrem Geburtsorte finden, und im Grunde aus dem Umkreise der Ihrigen zu einem völlig selbstständigen Leben noch niemals herausgekommen sind, und so die hiermit verknüpften, oben erwähnten Vortheile bisher verloren haben.
§. 67.
Corollarium.
Unsere Akademie, an und für sich betrachtet, giebt in der von uns angegebenen Ausführung das Bild eines vollkommenen Staates: redliches Ineinandergreifen der verschiedensten Kräfte, die zu organischer Einheit und Vollständigkeit verschmolzen sind, zur Beförderung eines gemeinsamen Zweckes. An ihr sieht der wirkliche Staatskünstler immerfort dieselbe Form gegenwärtig und vorhanden, welche er auch seinem Stoffe zu geben strebt, und er gewöhnt an sie sein, von nun an durch nichts Anderes zu befriedigendes Auge.
Dieselbe Akademie stellt in ihrer Verbindung mit den übrigen, ausser ihr vorhandenen wissenschaftlichen Körpern dar das Bild des vollendet rechtlichen Staatenverhältnisses. Alle, in sich übrigens allein, geschlossen und selbstständig bleibend, kämpfen aus aller ihrer Kraft um denselben Preis, die Beförderung der Wissenschaft und der wissenschaftlichen Kunst; aber ihr Wettkampf ist nothwendig redlich, und keiner kann den errungenen Sieg verkennen oder schmälern, ohne sich selbst der, allen gemeinschaftlichen und bei unendlicher Theilung dennoch immer ganz bleibenden Ausbeute des Sieges zu berauben. Ihr Wettkampf ist liebend; das beleidigte Selbstgefühl des Ueberwundenen hebt sogleich sich wieder empor an der Freude über den gemeinsamen Gewinn, und die augenblickliche Eifersucht geht schnell über in Dank an den Förderer des gemeinen Wesens.