Die Schwierigkeit, welche man fand, ein fortdauerndes Eigenthum des Verfassers an sein Buch zu beweisen, kam daher, weil wir gar nichts ähnliches haben, und das, was demselben einigermaassen ähnlich zu seyn scheint, wieder in Vielem sich gar sehr davon unterscheidet. Ebendaher kömmt es, dass unser Beweis ein etwas spitzfindiges Ansehen bekommen muss, welches wir aber so gut als möglich zu poliren suchen werden. Aber der Leser lasse sich ihn dadurch nicht verdächtig werden; denn es wird sehr leicht möglich seyn, ihn in concreto klarzumachen und zu erhärten. — Es sind nemlich eine Menge Maximen über diesen Gegenstand im Umlaufe, welche jeder von der Sache Unterrichtete, Wohldenkende und für das Gegentheil nicht Interessirte annimmt, anderer Verhalten in Dingen der Art darnach beurtheilt, und das seinige selbst einrichtet. Lassen sich diese alle leicht und natürlich auf unseren als Princip aufgestellten Satz zurückführen, so ist dies gleichsam seine Probe; und es wird dadurch klar, dass er der Grundsatz ist, welcher allen unseren Urtheilen über diesen Gegenstand, obgleich dunkel und unentwickelt, zum Grunde lag.
Zuerst der Grundsatz: Wir behalten nothwendig das Eigenthum eines Dinges, dessen Zueignung durch einen Anderen physisch unmöglich ist. Ein Satz, der unmittelbar gewiss ist und keines weiteren Beweises bedarf. Und jetzt die Frage: Giebt es etwas von der Art in einem Buche?
Wir können an einem Buche zweierlei unterscheiden: das Körperliche desselben, das bedruckte Papier; und sein Geistiges. Das Eigenthum des ersteren geht durch den Verkauf des Buches unwidersprechlich auf den Käufer über. Er kann es lesen und es verleihen so oft er will, wiederverkaufen an wen er will, und so theuer oder so wohlfeil er will oder kann, es zerreissen, verbrennen: wer könnte darüber mit ihm streiten? Da man jedoch ein Buch selten auch darum, am seltensten bloss darum kauft, um mit seinem Papier und Drucke Staat zu machen, und damit die Wände zu tapeziren: so muss man durch den Ankauf doch auch ein Recht auf sein Geistiges zu überkommen meinen. Dieses Geistige ist nemlich wieder einzutheilen: in das Materielle, den Inhalt des Buches, die Gedanken, die es vorträgt; und in die Form dieser Gedanken, die Art wie, die Verbindung in welcher, die Wendungen und die Worte, mit denen es sie vorträgt. Das erste wird durch die blosse Uebergabe des Buches an uns offenbar noch nicht unser Eigenthum. Gedanken übergeben sich nicht von Hand in Hand, werden nicht durch klingende Münze bezahlt, und nicht dadurch unser, dass wir ein Buch, worin sie stehen, an uns nehmen, es nach Hause tragen und in unserem Bücherschranke aufstellen. Um sie uns zuzueignen, gehört noch eine Handlung dazu: wir müssen das Buch lesen, seinen Inhalt, wofern er nur nicht ganz gemein ist, durchdenken, ihn von mehreren Seiten ansehen, und so ihn in unsere eigene Ideenverbindung aufnehmen. Da man indess, ohne das Buch zu besitzen, dies nicht konnte, und um des blossen Papiers willen dasselbe nicht kaufte, so muss der Ankauf desselben uns doch auch hierzu ein Recht geben: wir erkauften uns nemlich dadurch die Möglichkeit, uns die Gedanken des Verfassers zu eigen zu machen; diese Möglichkeit aber zur Wirklichkeit zu erheben, dazu bedurfte es unserer eigenen Arbeit. — So waren die Gedanken des ersten Denkers dieses und der vergangenen Jahrhunderte, und höchstwahrscheinlich eines der ersten aller künftigen, vor der Bekanntmachung seiner merkwürdigen Werke, und noch eine geraume Zeit nachher sein ausschliessendes Eigenthum; und kein Käufer bekam für das Geld, welches er für die Kritik der reinen Vernunft hingab, ihren Geist. Jetzt aber hat mancher hellsehende Mann sich denselben zugeeignet, und das wahrlich nicht durch Ankauf des Buches, sondern durch fleissiges und vernünftiges Studium desselben. Dieses Mitdenken ist denn auch, im Vorbeigehen sey es gesagt, das einzig passende Aequivalent für Geistesunterricht, sey er mündlich oder schriftlich. Der menschliche Geist hat einen ihm angeborenen Hang, Uebereinstimmung mit seiner Denkungsart hervorzubringen; und jeder Anschein der Befriedigung desselben ist ihm die süsseste Belohnung aller angewandten Mühe. Wer wollte lehren vor leeren Wänden, oder Bücher schreiben, die niemand läse? Das, was für dergleichen Unterricht an Gelde entrichtet wird, für Aequivalent anzusehen, wäre widersinnig. Es ist nur Ersatz dessen, was der Lehrer denen geben muss, die während der Zeit, dass er für andere denkt, für ihn jagen, fischen, säen und ernten.
Was also fürs erste durch die Bekanntmachung eines Buches sicherlich feilgeboten wird, ist das bedruckte Papier, für jeden, der Geld hat es zu bezahlen, oder einen Freund, es von ihm zu borgen; und der Inhalt desselben, für jeden, der Kopf und Fleiss genug hat, sich desselben zu bemächtigen. Das erstere hört durch den Verkauf unmittelbar auf, ein Eigenthum des Verfassers (den wir hier noch immer als Verkäufer betrachten können) zu seyn, und wird ausschliessendes des Käufers, weil es nicht mehrere Herren haben kann; das letztere aber, dessen Eigenthum vermöge seiner geistigen Natur Vielen gemein seyn kann, so, dass doch jeder es ganz besitze, hört durch die Bekanntmachung eines Buches freilich auf, ausschliessendes Eigenthum des ersten Herrn zu seyn (wenn es dasselbe nur vorher war, wie dies mit manchem heurigen Buche der Fall nicht ist), bleibt aber sein mit Vielen gemeinschaftliches Eigenthum. — Was aber schlechterdings nie jemand sich zueignen kann, weil dies physisch unmöglich bleibt, ist die Form dieser Gedanken, die Ideenverbindung, in der, und die Zeichen, mit denen sie vorgetragen werden.
Jeder hat seinen eigenen Ideengang, seine besondere Art, sich Begriffe zu machen und sie untereinander zu verbinden: dies wird, als allgemein anerkannt, und von jedem, der es versteht, sogleich anzuerkennend, von uns vorausgesetzt, da wir hier keine empirische Seelenlehre schreiben. Alles, was wir uns denken sollen, müssen wir uns nach der Analogie unserer übrigen Denkart denken; und bloss durch dieses Verarbeiten fremder Gedanken, nach der Analogie unserer Denkart, werden sie die unsrigen: ohne dies sind sie etwas Fremdartiges in unserem Geiste, das mit nichts zusammenhängt und auf nichts wirkt. Es ist unwahrscheinlicher als das Unwahrscheinlichste, dass zwei Menschen über einen Gegenstand völlig das Gleiche, in eben der Ideenreihe und unter eben den Bildern, denken sollen, wenn sie nichts voneinander wissen, doch ist es nicht absolut unmöglich; dass aber der eine, welchem die Gedanken erst durch einen anderen gegeben werden müssen, sie in eben der Form in sein Gedankensystem aufnehme, ist absolut unmöglich. Da nun reine Ideen ohne sinnliche Bilder sich nicht einmal denken, vielweniger anderen darstellen lassen, so muss freilich jeder Schriftsteller seinen Gedanken eine gewisse Form geben, und kann ihnen keine andere geben als die seinige, weil er keine andere hat; aber er kann durch die Bekanntmachung seiner Gedanken gar nicht Willens seyn, auch diese Form gemein zu machen: denn niemand kann seine Gedanken sich zueignen, ohne dadurch, dass er ihre Form verändere. Die letztere also bleibt auf immer sein ausschliessendes Eigenthum.
Hieraus fliessen zwei Rechte der Schriftsteller: nemlich nicht bloss, wie Herr R. will, das Recht zu verhindern, dass niemand ihm überhaupt das Eigenthum dieser Form abspreche (zu fordern, dass jeder ihn für den Verfasser des Buches anerkenne); sondern auch das Recht, zu verhindern, dass niemand in sein ausschliessendes Eigenthum dieser Form Eingriffe thue und sich des Besitzes derselben bemächtige.
Doch ehe wir weitere Folgerungen aus diesen Prämissen ziehen, lasst sie uns erst ihrer Probe unterwerfen! — Noch bis jetzt haben die Schriftsteller es nicht übel empfunden, dass wir ihre Schriften verbrauchen, dass wir sie anderen zum Gebrauch mittheilen, dass wir sogar Leihbibliotheken davon errichten, ungeachtet dies (denn wir sehen sie hier noch immer als Verkäufer an) offenbar zu ihrem Schaden gereichet; und wenn wir sie zerreissen oder verbrennen, so beleidigt dies den Vernünftigen nur alsdann, wenn es wahrscheinlich in der Absicht geschieht, ihm dadurch Verachtung zu bezeugen. Noch haben sie uns also bis jetzt durchgängig das völlige Eigenthum des Körperlichen ihrer Schriften zugestanden. — Ebensowenig sind sie dadurch beleidigt worden, wenn man, bei wissenschaftlichen Werken, sich ihre Grundsätze eigen machte, sie aus verschiedenen Gesichtspuncten darstellte und auf verschiedene Gegenstände anwendete; oder bei Werken des Geschmackes ihre Manier, welches ganz etwas anderes ist als ihre Form, nachahmte. Sie haben dadurch eingestanden, dass das Gedankeneigenthum auf andere übergehen könne.
Aber immer ist es allgemein für verächtlich angesehen worden, wörtlich auszuschreiben, ohne den eigentlichen Verfasser zu nennen; und man hat dergleichen Schriftsteller mit dem entehrenden Namen eines Plagiars gebrandmarkt. Dass diese allgemeine Misbilligung nicht auf die Geistesarmuth des Plagiars, sondern auf etwas in seiner Handlung liegendes Unmoralisches gehe: ist daraus klar, weil wir im ersten Falle ihn bloss bemitleiden, aber nicht verachten würden. Dass dieses Unmoralische, und der Grund des Namens, den man ihm giebt, gar nicht darin gesetzt werde, weil er durch den Verkauf eines Dinges, welches Käufer schon besitzt, diesen um sein Geld bringt: ergiebt sich daraus, dass unsere schlechte Meinung von ihm nicht um das Geringste gemildert wird, wenn er ein höchstseltenes, etwa nur auf grossen Bibliotheken vorzufindendes Buch ausgeschrieben hat. Dass endlich diese Ungerechtigkeit nicht etwa darin bestehe, dass er, wie Herr R. meinen könnte, dem Verfasser seine Autorschaft abspreche: folgt daraus, weil er diese gar nicht läugnet, sondern sie nur ignorirt. Auch würde man sie vergeblich darauf zurückführen, dass er dem Verfasser die rechtmässige Ehre nicht erzeige, indem er ihn nicht nenne, wo er ihn hätte nennen sollen: indem der Plagiar nicht weniger Plagiar genannt wird, wenn er auch das Buch eines Anonymus ausgeschrieben hat. Wir können sicher jeden ehrliebenden Mann fragen: ob er sich nicht in sich selbst schämen würde, wenn er es sich nur als möglich dächte, dass er etwa eines unbekannten verstorbenen Mannes Handschrift, oder ein Buch, dessen einziger Besitzer er wäre, ausschreiben könnte? ... Diese Empfindungen können, nach allem Gesagten, in nichts, als in dem Gedanken liegen: dass der Plagiar sich eines Dinges bemächtiget, welches nicht sein ist. — Warum denkt man nun über den Gebrauch der eigenen Worte eines Schriftstellers ganz anders, als über die Anwendung seiner Gedanken? Im letzteren Falle bedienen wir uns dessen, was unser mit ihm gemeinschaftliches Eigenthum seyn kann, und beweisen, dass es dieses sey, dadurch, dass wir ihm unsere Form geben; im ersten Falle bemächtigen wir uns seiner Form, welche nicht unser, sondern sein ausschliessendes Eigenthum ist.
Eine Ausnahme macht man mit den Citaten: nemlich nicht nur solchen, wo von einem Verfasser bloss gesagt wird, dass er irgend etwas entdeckt, erwiesen, dargestellt habe, wobei man sich weder seiner Form bemächtigt, noch eigentlich seine Gedanken vorträgt, sondern auf sie nur weiter fortbaut; sondern auch solchen, wo die eigenen Worte des Verfassers angeführt werden. Im letzten Falle bemächtigt man sich wirklich der Form des Verfassers, die man zwar nicht für die seinige ausgiebt, welches jedoch hier nichts zur Sache thut. Diese Befugniss scheint sich auf einen stillschweigenden Vertrag der Schriftsteller untereinander zu gründen, einander gegenseitig mit Anführung der eigenen Worte zu citiren; doch würde auch hier es niemand billigen, wenn ein anderer, ohne sichtbares Bedürfniss, besonders grosse Stellen ausschriebe. Mit nur halbem Rechte stehen unter den Ausnahmen die Blumenlesen, die Geiste (esprits), zu deren Verfertigung gemeinhin nicht viel Geist gehört, und dergleichen kleine Diebereien, die niemand sehr bemerkt, weil sie niemandem viel helfen, noch viel schaden.
Kein Docent duldet es, dass jemand seine Vorlesungen abdrucken lasse; noch nie aber hat einer etwas dagegen gehabt, wenn seine Zuhörer sich seinen Geist und seine Grundsätze eigen zu machen gesucht, und sie mündlich oder schriftlich weiter verbreitet haben. — Worauf gründet sich dieser Unterschied? Im letzten Falle tragen sie seine Gedanken vor, die durch ihr eigenes Nachdenken, und die Aufnahme derselben in ihre Ideenreihe, die ihrigen geworden sind; im ersteren bemächtigen sie sich seiner Form, die nie ihr Eigenthum werden kann, kränken ihn also in seinem vollkommenen Rechte.