Die Goldmünzen Alexanders sind von demselben Gewicht und Feingehalt wie die »Philippeer«, aber seine Silbermünzen folgen einem völlig anderen System; es sind Tetradrachmen von 17,00-17,20 Gramm und deren Stücklung, ganz nach dem attischen System, mit der Wertung des Goldes gegen Silber wie 1:12,30. Nicht bloß geschah diese Verminderung in der Absicht, von der Doppelwährung des Vaters zur reinen Silberwährung der Hellenen zurückzukehren, wie denn im weiteren die »Alexanderdrachme« zur allgemeinen, in dem ganzen Reiche gültigen Zahlungseinheit erhoben worden ist, sondern — und dies ist das für unsere Frage Bedeutsamere — es gibt in der großen Masse Drachmengeldes von Alexander auch nicht ein Stück nach dem philippischen Fuß.

Man wird nicht annehmen wollen, daß diese Neuordnung ohne wesentliche Motive eingeführt wurde. Hatte Philipp die Doppelwährung eingeführt, so war seine Absicht gewesen, bei dem Sinken des Goldpreises im Handel mit der griechischen Welt, wo die Silberwährung galt, den Preis beider edlen Metalle zu fixieren und sie damit im Gleichgewicht zu erhalten. Sank der Wert des Goldes weiter, so mußte auch aus Makedonien das Silber abfließen, wie bisher schon aus Persien, in dem Maße als der Wert des Silbers höher war als der des Goldes, für das man es kaufen konnte. Mit der neuen Münzordnung, die Alexander einführte, war dem persischen Golde sozusagen der Krieg erklärt; das Gold war zur bloßen Ware gemacht, zu einer Ware, die, wenn die Schätze des Perserkönigs erobert und das dort in Masse tot liegende Gold dem Verkehre zurückgegeben wurde, sich immerhin weiter entwerten konnte, ohne daß die auf Silber gestellten Preise in der griechischen Welt dadurch in gleichem Maße erschüttert wurden. Das Silber nach attischem Fuß wurde fortan zum Wertmaß, die Tetradrachme zum Nominal einer Münzeinheit, in der sich ungefähr alle hellenischen Münzsysteme wie ebenso vielerlei Brüche in ihrem Generalnenner zusammen finden konnten. Und nach einem halben Menschenalter war die »Alexanderdrachme« die Weltmünze.

Ob mit dieser Umgestaltung des makedonischen Münzsystems zugleich eine finanzielle Hilfe für die augenblicklichen Geldgeschäfte gesucht wurde, ob Alexander und sein Ratgeber die wirtschaftliche Wirkung der Maßregel berechnet, ob sie die weitere Entwertung des Goldes, wenn die persischen Schätze in Umlauf gesetzt wurden, vorausgesehen haben, muß dahingestellt bleiben. Genug, wenn uns eine tiefeingreifende Maßregel darauf aufmerksam macht, bis zu welchen Punkten hin der große Plan, ehe man zur Ausführung schritt, vorbedacht worden ist.

Eine zweite Vorfrage ist, wie das Unternehmen, zu dem Alexander auszog, basiert war, oder ob es sein Wille war, sobald er den Hellespont hinter sich hatte, seine Basis aufzugeben und, wie man wohl den Ausdruck gebraucht hat, die Schiffe hinter sich zu verbrennen.

Dem weiteren Verlauf der Darstellung muß es vorbehalten bleiben, zu rechtfertigen, warum auf die so gestellte Alternative hier nicht eingegangen werden kann. Wenigstens vorerst lag für Alexander alles daran, seiner Basis sicher zu sein, und nur soweit er es militärisch und politisch war, konnte er den entscheidenden ersten Stoß wagen und dessen Wirkung zu entwickeln hoffen.

Der Machtbereich Alexanders erstreckte sich von Byzanz bis zum Eurotas und landeinwärts über den Haimos und Pindos bis gegen die Donau und die Adria; ein Gebiet, das von den vier Seiten des Ägäischen Meeres die nördliche und westliche wie im rechten Winkel umschloß, während dessen Ostseite die zum Perserreich gehörenden, aber von Griechenstädten besetzten Gestade Kleinasiens bilden; Kreta, das der offenen Südseite dieses Meeres vorliegt, war griechisch, aber eine Welt für sich wie Großgriechenland und Sizilien, wie die Griechenstädte im Norden und Süden des Pontus.

Vollkommen sicher war Alexander des Gebietes, das auf dem Scheitel jenes rechten Winkels lag und gleichsam den Keil- und Schlußstein seines Machtbereiches bildete. Hier in den makedonischen Landen, mit Einschluß der Tymphaia und Paraunia im Westen, des Strymonlandes im Osten, war er der geborene König, dem der Adel, der Bauer, die Städte — auch die griechischer Gründung, wie Amphipolis — unbedingt ergeben waren.

An dieses Kernland seiner Macht schlossen sich die übrigen Gebiete rechts und links und rückwärts in den mannigfachsten politischen Formen von völliger Abhängigkeit bis zur losen Föderation.

Von besonderer Wichtigkeit war das thrakische Land, derjenige Teil des Machtbereiches, der vom Eingang des Hellespontes bis zum Ausgang des Bosporus der Küste Kleinasiens nahe liegt und sie flankiert. Das Thrakerreich, das einst das Becken des Hebros bis in die Berge hinauf beherrscht hatte, war von König Philipp zerstört worden, und wenn noch, wie es scheint, ein Rest desselben als Fürstentum der Odrysen bestand, so war es von Makedonien zur Heeresfolge abhängig. Thrakien war, wenn es gestattet ist, den römischen Begriff zu übernehmen, eine Provinz des makedonischen Staates geworden. Sie zu behaupten, waren an dominierenden Punkten des Landes die neuen Städte Philippopolis, Kalybe, Beroia, Alexandropolis, andere gegründet und kolonisiert worden, nicht freie Kolonien in althellenischer Art, sondern militärische Stationen, immerhin mit bürgerlichem Gemeinwesen und kommunaler Autonomie, in die zur Füllung aus der Nähe und Ferne zum Teil zwangsweise Ansiedler gesetzt wurden. Das Land Thrakien stand — wenigstens seit 335 wissen wir davon — unter einem makedonischen Strategen. Es muß dahingestellt bleiben, wie weit dessen Amtsbereich über die Haimospässe hinaus sich erstreckte, und ob ein zweiter Strateg, wie eine unsichere Nachricht aus dem Jahre 331 oder 326 vermuten läßt, die Gegenden »am Pontos« verwaltete, oder ob die Völkerschaften vom Haimos bis zur Donau nach dem Feldzug von 335 nur zu friedlicher Nachbarschaft und vielleicht zu Tribut verpflichtet waren. Die Griechenstädte an der thrakischen Küste des Pontos, von Apollonia und Mesembria bis Kallatis und Istros hinauf, waren wohl schon dem Philipp befreundet; aber sie scheinen auch nach dem Feldzug von 335 nicht in ein engeres Verhältnis zu Makedonien getreten zu sein. Von Byzanz wurden zu jenem Feldzug Schiffe an die Donau gesandt, gewiß auf Grund eines nur symmachischen Verhältnisses; denn Byzanz hat in der Zeit Alexanders und der Diadochen keine Alexandermünzen geprägt, war also ein selbständiger Staat geblieben, wie die griechischen Städte des Korinthischen Bundes; ob Byzanz in diesen getreten war, ob nicht vielmehr Verträge für sich mit Makedonien geschlossen, muß dahingestellt bleiben.

Sehr bemerkenswert ist, daß von fast allen Griechenstädten der thrakischen Südküste Alexandermünzen geprägt sind, wie von den makedonischen Pella, Amphipolis, Skione usw.; also sie stehen wie diese unter dem makedonischen Münzgesetz, sie sind wie diese, immerhin mit kommunaler Autonomie, nicht mehr »Selbststaaten«. Von diesen, wenn man will, königlichen Städten in Thrakien liegen Abdera, Maronea auf der Straße zum Hellespont, Kardia auf dem Eingang zum Chersones, Krithote am Nordeingang des Hellespont gegenüber von Lampsakos, Sestos und Koile an der Stelle des Übergangs nach Abydos, Perinthos und Selymbria an der Propontis.