Im Norden Makedoniens ist das Fürstentum der Paionen und weiter das der Agrianer unter der Hoheit Makedoniens, mit dem Recht oder Pflicht des Waffendienstes in dem Heere des Königs; wenigstens von den paionischen Fürsten gibt es auch aus der Zeit gleich nach Alexander Münzen, aber weder nach dem makedonischen Münzfuß, noch mit dem Gepräge Alexanders.
Die Völkerschaften im Norden von ihnen bis zum Adriatischen Meere, die Triballer, Autariaten, Dardaner, die Taulantiner, die Illyrier des Kleitos sind mit dem Feldzuge von 335 zur Ruhe und zu Verträgen gezwungen, in denen sie ihre Abhängigkeit von Makedonien haben anerkennen müssen; ob bis zur Tributpflichtigkeit, muß dahingestellt bleiben.
Sehr eigentümlich ist das Verhältnis des Königtums von Epiros zu Makedonien. Seit König Philipp es dem Arybbas entrissen und an dessen Neffen Alexandros, den Bruder der Olympias, übergeben und bis an den ambrakischen Busen erweitert hatte, stand es wie eine natürliche Stütze an der Seite Makedoniens; die Vermählung des jungen Königs mit Philipps Tochter, vielleicht eine Art Mitbesitz der Königin Olympias, schien es noch enger an das makedonische Interesse knüpfen zu müssen. Wie seltsam, daß trotzdem die Epiroten weder in den Kämpfen von 335 für Makedonien eintreten, noch an dem großen Zuge nach Asien sich beteiligen; vielmehr unternimmt der Epirotenkönig ein Jahr darauf »mit 15 Kriegsschiffen und zahlreichen Fahrzeugen zum Transport von Truppen und Pferden« seinen Zug nach Italien, man kann nicht einmal sagen, ob im Einverständnis mit Makedonien. Wäre ein solches zu erweisen, so gewänne man für die Auffassung der politischen Gedanken dieser Zeit ein wichtiges Moment mehr. Aber vielleicht darf man sich erinnern, daß die Verfassung der Molosser bei weitem nicht in dem Maße königlich war, wie die makedonische, sondern durch die Eide, die der König dem Volk, das Volk dem König leistete, in hohem Maße gebunden; wohl so, daß der König nur über das, was sein Königsgut ihm brachte, freie Verfügung hatte; und so mag der Molosserkönig seinen Zug nicht im Namen des epirotischen Staates unternommen, sondern auf eigene Kosten und Gefahr ein geworbenes Heer nach Italien geführt haben, um, ähnlich wie mehr als ein spartanischer König, in fremdem Dienst zu kämpfen.
In welcher Weise die griechischen Staaten sich zu Makedonien verhielten, ist früher aufgeführt worden. Es wird hier nötig sein, auf diese Frage zurückzukommen, um einige Punkte von politischer Bedeutung zu berühren, die freilich nicht mehr alle ins klare zu bringen sind.
Nicht erst der Korinthische Bund knüpfte die Thessaler an Alexander; in eigener Verfassung standen sie in ihren vier Landschaften zu einem Gemeinwesen vereint neben Makedonien jener Verfassung, die ihnen König Philipp gegeben oder erneut hatte, und kraft deren die militärischen und finanziellen Mittel des Landes dem makedonischen Könige so gut wie zur freien Verfügung standen. Ob in dieser Verfassung auch die Bergstämme Thessaliens, die von alters her »zugewandten Kantone«, die Doloper, Ainianen, Malier usw., begriffen waren, oder ob nur die amphiktyonische Verbindung sie an Makedonien knüpfte, ist nicht mehr zu erkennen.
Auch die Ätoler scheinen nicht in dem Korinthischen Bunde gestanden, sondern ihre früheren Sonderverträge mit Makedonien, durch die sie 338 Herren von Naupaktos geworden waren, erneut zu haben.
Der Korinthische Bund umfaßte »Hellas bis zu den Thermopylen«; nur Sparta war nicht beigetreten. Aus den früher angeführten Artikeln der Bundesverfassung erhellt, daß sie nicht bloß der führenden Macht dienen sollte, sich der Hegemonie über Hellas und der hellenischen Kontingente zum Perserkriege zu versichern, sondern zugleich den Landfrieden innerhalb des Bundesgebietes und den Besitzstand auf Grund der 338 getroffenen Feststellungen zu erhalten und jeden ferneren Einfluß der persischen Politik auf die einzelnen verbündeten Staaten auszuschließen. Über die Organisation des Bundes fehlen weitere Nachrichten in dem Maße, daß nicht einmal zu erkennen ist, ob das Synedrion in Korinth dauernd vereinigt war oder nur zu gewissen Zeiten zusammentrat, ob Makedonien in demselben Sitz und Stimme hatte, ob nicht vielmehr Makedonien außer dem Bunde stand und der König nur als »unumschränkter Feldherr« für den Perserkrieg über die vertragsmäßigen Kontingente und die auswärtige Politik der Bundesstaaten die Verfügung hatte. In dem Seebunde der perikleischen Zeit hatte Athen über seine Bundesgenossen eine wirkliche Herrschaft gehabt und streng genug gehandhabt, selbst ihre Prozesse vor die attischen Gerichtshöfe gezogen; in dem zweiten attischen Seebunde hatte der attische Staat und die Gesamtheit der autonomen Bundesgenossen nebeneinander gestanden, in der Art, daß das Synedrion der Verbündeten, ständig in Athen versammelt, mit Rat und Volk von Athen über die zu treffenden Maßregeln verhandelte und auf die Anträge des Synedrion der Demos von Athen die entscheidenden Beschlüsse faßte. Wenn König Philipp bei Gründung des Korinthischen Bundes sich mit einer ungleich loseren Form begnügte, wenn Alexander trotz des zweimal gegebenen Anlasses deren festere nicht forderte oder erzwang, so muß es ihm entweder nicht nötig oder unmöglich erschienen sein, diese Föderation nach heutiger Ausdrucksweise über die bloß völkerrechtliche zu einer staatsrechtlichen Vereinigung zu entwickeln.
Man wird dies beachten müssen, um die Konsequenzen, die sich daraus ergaben, richtig zu würdigen. Die Art, wie der Bund gegründet, wie er dann gebrochen und von neuem beschworen worden war, zeigte hinlänglich, daß die geschworenen Eide allein nicht ausreichten, Alexander der Hilfe der Bundesstaaten gegen den Großkönig und ihres Beharrens bei der gemeinsamen Politik zu versichern. Wenigstens ein Surrogat dafür gab das Parteiwesen in fast jeder hellenischen Stadt und der althergebrachte echt partikularistische Nachbarhader der Städte untereinander; und es konnte die makedonische Politik kein Vorwurf treffen, wenn sie ihren Anhängern Vorschub leistete, um nicht das Heft in die Hände derer kommen zu lassen, die nach Lage der Dinge die persische Partei waren, wenn sie fortfuhren wider den geschlossenen Bund zu arbeiten. Zur weiteren Sicherung lagen in Akrokorinth, in Chalkis, auf Euböa, in der Kadmeia makedonische Besatzungen; und als ihr Rückhalt, keineswegs bloß um die Barbarenstämme jenseits des Haimos und in Illyrien in Respekt zu halten, ließ Alexander bei seinem Abmarsch eine bedeutende Kriegsmacht, vielleicht die volle Hälfte der eigentlich makedonischen Truppen, in Makedonien zurück, die sich zugleich mit dem jährlichen Nachwuchs an Rekruten verstärkte und als Depot der für die Armee in Asien auszubildenden Ersatztruppen diente.
Noch blieb ein sehr wesentlicher Übelstand. Die makedonische Seemacht war bei weitem nicht der persischen gewachsen. Der Großkönig konnte, wie sich demnächst zeigte, ohne weiteres 400 Kriegsschiffe in See schicken, seine Flotte war die der Phönikier und Cyprier, der besten Seeleute der alten Welt; mit den Inseln der Westküste Kleinasiens, die, obschon nach dem Antalkidischen Frieden autonom, unter Tyrannen oder Oligarchen ganz zur Verfügung des Großkönigs standen, war er, wenn er wollte, Herr des Ägäischen Meeres. Hätten die Staaten des Korinthischen Bundes ihre Kriegsschiffe mit denen Makedoniens vereint — und Athen allein hatte deren über 350 in seinen Schiffshäusern —, so wäre es leicht gewesen, sich dieses Meeres zu versichern, bevor die persische Seemacht herankam. Die makedonische Politik hat es weder bei der Gründung des Bundes, noch bei dessen Erneuerung für möglich oder für rätlich erachtet, bedeutende maritime Leistungen von den hellenischen Staaten zu fordern. Wenn sie es vorzog, dem Kampfe wider die Persermacht auch für den ersten einleitenden Feldzug wesentlich den Charakter eines Landkrieges zu geben, so liegt es auf der Hand, daß es politische, nicht militärische Gründe waren, die sie dazu bestimmten.
Alexander mußte sich mit seiner Landmacht des Erfolges völlig sicher halten, oder richtiger — denn hier schließt sich unsere dritte Frage an — er mußte die Stärke der nach Asien bestimmten Feldarmee, ihre Ausrüstung, ihre Organisation, das Verhältnis der Waffen in ihr so berechnet haben, daß er sich des Erfolges völlig sicher halten durfte.