Die Natur hat für alle Wesen das Gesetz des Seins, der Existenz gegeben. Aber wenn selbst Naturwesen sich stetig entwickeln, wie sollen wir als Menschen nicht in einem höheren Sinne einer Fortentwickelung bedürfen! Und die Geschichte belehrt uns, daß wir uns in einer fortschreitenden Entwickelung befinden. Diese Entwickelung ist abhängig von der Kultur der Zeit, des Volkes und von tausend unberechenbaren Einflüssen. Ist es auch unmöglich, selbst die erkennbaren Faktoren in einem Vortrage zu kennzeichnen, so glauben wir nicht zu irren, wenn wir auch hier alle Einzelerscheinungen auf ein Gesetz zurückführen, das sich im Laufe der Jahrhunderte erkennbar herausgearbeitet hat und unsere Entwickelung bestimmt. Im Gegensatz zu der Auffassung der antiken Kulturvölker heißt das Gesetz moderner Kulturentwickelung: „Das Recht der Persönlichkeit nach individueller Freiheit.“

In der antiken Welt fand der Einzelne in der Familie, in der Gemeinde, im Staate die Würde seiner Persönlichkeit. Der Einzelne hatte nur Wert und Bedeutung im Zusammenhange mit der Familien- und Volksgenossenschaft.

In Griechenland und Rom war es der Staat, der dem Einzelnen Wert und Gepräge verlieh, der Staat, dem jeder Bürger seine Persönlichkeit ganz und voll hingab: im biblischen Altertum das Volk und sein Verhältnis zu Gott, die religiöse Idee, die dem Einzelnen zur idealen, ihn erfüllenden Lebensaufgabe wurde. Aus diesem Prinzip ergab es sich mit Notwendigkeit als eine Pflicht gegen Volk und Staat und Gott, eine Familie zu begründen, und mit dieser Pflicht wurde es umso strenger genommen, je stärker das Volksbewußtsein war. Erst in den späteren Zeiten des kaiserlichen Rom, in den Zeiten des Verfalls der Sitten und der altrömischen Geschlossenheit des Lebens begann auch die Ehelosigkeit.

Diese Auffassung bestimmte auch die Stellung der Frau in der alten Welt. War der Mann nur im Zusammenhang mit dem Familien-, Volks- und Staatsganzen eine Persönlichkeit, wie sollte die Frau sich anders als im Zusammenhange mit der Familie denken können? Im Familienverband waltete ja überdies noch sichtbarer als im Staatsverband die unbezwingliche Macht der Naturgesetze, und naturbestimmt für die Ehe, für die Familie dachte man sich nicht nur die Frau, sondern auch den Mann. Ja, die Strenge der Verpflichtung zur Heirat, zur Begründung einer Familie richtete sich nur gegen den Mann, und Strafen gegen unverheiratet gebliebene Männer waren in allen antiken Kulturstaaten festgestellt.

Wurde demnach das eheliche Verhältnis als ein Pflichtverhältnis aufgefaßt, so ergab es sich von selbst, daß die Neigung eine untergeordnete Rolle spielte, ja, fast gar nicht in Betracht kam. Während – und ich erlaube mir, diesen Punkt ganz besonders Ihrer Beachtung zu empfehlen – während unsere Dichtungen es fast ausschließlich mit den Konflikten des Herzens in Rücksicht auf die Gattenwahl zu tun haben, erzählen uns die Dichtungen des so hoch kultivierten griechischen Volkes wenig oder nichts von einem Konflikt des in unserer Zeit so eigenwillig gewordenen Herzens der Jugend gegen die von den Eltern oder Vormündern bestimmte Gattenwahl. Die griechischen Tragödien, diese Meister- und Musterwerke, haben es mit den erschütterndsten Kämpfen innerhalb der Familie, nicht mit dem Liebesleben und -leiden jugendlicher Gemüter zu tun. In unserer Zeit hat die Ehe nicht das Zwingende eines Natur-, Staats- oder Religionsgesetzes, sie wird nicht im Interesse einer zu gründenden Familie geschlossen, sie soll ein freies Bündnis zweier Menschen in Liebe sein, durch nichts bestimmt als durch die eigene freie Entschließung.

Wir sehen, durch welche Gegensätze wir uns durchkämpfen müssen. Aus der idealen Auffassung des Verhältnisses der Geschlechter, aus der freien Entfaltung des Gemütslebens, wie sie das Altertum nicht kannte, ergibt sich eine Frage von so materieller Art, von so prosaischem Charakter, wie sie gleichfalls das Altertum nicht kannte. Denn war Mann und Frau naturbestimmt für die Ehe, war namentlich das Leben der Frau nur denkbar in der Familie, so war bei der Einheitlichkeit und Geschlossenheit des antiken Lebens die Notwendigkeit anerkannt, daß die Familie der verlassenen Waise, der verwitweten Frau die Existenz verbürgte. Der Pater familias im alten Rom, der Patriarch, der Familienvater nach biblischer Anschauung und deshalb bei den Juden bis in die neueste Zeit, hatte Verpflichtungen gegen die Familienglieder, verwitwete Frauen, verwaiste Kinder, die ihn nicht mit Unrecht zu dem bestimmenden Mittelpunkte ihres Familienkreises machten.

Das ist in unserer Zeit anders geworden: Kein Familienhaupt ist der bestimmende Mittelpunkt für einen größeren Familienkreis. Sein Recht ist kein absolutes, selbst in dem engen Kreis seiner mündig gewordenen Söhne und Töchter. Und nur wenige Väter sind selbst in der Lage, über ihren Tod hinaus ihre eigenen Kinder materiell zu versorgen.

Wir sehen, auch dem hellstrahlenden Lichte unserer modernen Kultur fehlen die Schatten nicht, die ja das Licht begleiten. Wenn diese Schatten sich nur nicht zu drohenden Gespenstern aufrichteten, die von zwei Seiten nach uns zielen. Von der einen Seite die oft selbstgewählte, oft auch unfreiwillige Ehelosigkeit, von der andern die Unmöglichkeit, in den gegebenen Familienverhältnissen Sicherheit gegen die Not des Lebens zu finden.

Vielleicht gibt es keine einzige noch so weit gehende Forderung in bezug auf Frauenemanzipation, die sich mit der bereits vollbrachten an Kühnheit und Gefahr vergleichen ließe; sie schließt die gefährlichste Freiheit in sich, die Freiheit des Herzens. Wenn man die freie Wahl des Gatten oder gar den Verzicht auf die Ehe den Einzelnen überläßt, so ist wenigstens das letztere eine Freiheit, die sich über die Naturgesetze erhebt. Und es wird nicht mehr als eine Kühnheit erscheinen, die Formen für die gesellschaftliche Stellung zu bestimmen, da diese doch nicht die absolute Gültigkeit von Naturgesetzen beanspruchen können.

Hier sehen wir den Keim der Frauenfrage als Kulturfrage: hat man es prinzipiell zugegeben, daß die Gattenwahl sowie der Verzicht auf die Ehe auch von dem Willen der Jungfrau abhänge, so können tausend Fälle eintreten, wo diese Gattenwahl unmöglich ist. „Sie hat das Ideal ihres Herzens nicht gefunden,“ sie hat sich in dem Erwählten getäuscht; oder sie ist nicht begehrt worden.