In dem mütterlichen Instinkt, in dem angeborenen Pflegesinn des Weibes sah er die gott- und naturgewollte Grundlage echter Kindheitpflege. „Kinderleben und Kinderliebe, Kinderleben und Frauensinn,“ schreibt er einmal, „überhaupt Kindheitpflege und weibliches Gemüt trennt nur der Verstand. Sie sind ihrem Wesen nach eins. Denn Gott hat das leibliche wie das geistige Fortbestehen des Menschengeschlechts durch die Kindheit in das Frauenherz und -gemüt, in den echten Frauensinn gelegt.“
Freilich, diese Einigung von Kindheit und Frauenleben, die früher wohl bestand, ist durch die Riesengewalt äußerer Verhältnisse und die wirtschaftlichen Nöte der Zeit vielfach verloren gegangen. Weil sie sich ihres innersten Wesens, ihrer eigentlichen Bestimmung nicht bewußt waren, darum haben die Frauen diese Einigung viel zu leicht aufgegeben. Aber die unnatürliche Trennung zwischen Frauenleben und Kindheit, zwischen Weiblichkeit und Kinder leben hat dazu geführt, daß allmählich das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit von „Kinderleben und Frauensinn“ erwacht ist und das Streben, diese natürliche Einheit wieder herzustellen. „Der ersten Kindheitpflege muß das Frauenleben wieder ganz zugewandt werden; Frauenleben und Kindheitpflege muß allgemein wieder geeint, weibliches Gemüt und sinnige Kinderbeachtung muß wieder ein Einiges werden.“ (Fröbel.)
Was das weibliche Geschlecht bisher rein instinktiv getan, nur seinem Naturtriebe folgend – also im Grunde passiv –, das soll und wird es in Zukunft bewußt ausüben, aus höherer Einsicht, aus eigenem Willen – also im Grunde aktiv. Dadurch wird das bisherige natürliche Tun der Frau zur Kulturleistung. Denn alles natürliche Tun beruht auf dem Instinkt, alle Kulturleistung aber auf dem Bewußtsein und dem Willen des Menschen.
Diese Kulturleistung des weiblichen Geschlechts ist aber nur möglich, wenn es zuvor seine „menschheitspflegende Bestimmung“ erkannt, d. h. wenn es im einzelnen Kinde nicht mehr nur das seelisch-körperliche Einzelwesen erblickt – was das Kind natürlich zunächst ist – sondern darüber hinaus in jedem Kinde das ewig Geistige, die Mensch heit (in dem oben dargelegten Sinne) und damit Göttliches ahnt.
Damit ändert sich die ganze Stellung der Frau zum Kinde und zur Menschheit.
Sie ist nicht nur mehr Hüterin eines Einzelgeschöpfes, sondern Priesterin des Ewigen: sie pflegt Unvergängliches – Göttliches – in ihrem Kinde. Der natürliche Pflegesinn des Weibes – der tiefste Wesenszug ihres Geschlechts – erhält dadurch eine viel umfassendere Bedeutung, ein viel höheres Ziel. Er wird gleichsam zu einer Kulturnotwendigkeit.
Das hatte Henriette Goldschmidt klar erkannt: Wenn die Frauenbewegung kulturfördernd in großem Stil werden will, muß sie diese ihre tiefste Kulturaufgabe erkennen und in Angriff nehmen. Hier sind die starken Wurzeln ihrer Kraft; denn hier steht sie auf ureigenstem Boden. Hier ist dem weiblichen Geschlecht als Ganzem eine Möglichkeit zur Höherentwicklung „von seinem Wesen aus“ gegeben. Mögen einzelne begabte Frauen auch auf anderen Kulturgebieten Großes leisten, das weibliche Geschlecht als Ganzes wird nur in der Auswirkung und Vergeistigung seiner mütterlichen Instinkte, seines angeborenen Pflegesinns Eigenartiges und den Kulturtaten des männlichen Geschlechts (wieder als Ganzes genommen) Gleichwertiges schaffen können.
Die Pflege der Menschheit in der Kindheit, also das Erhalten und Behüten, das Üben und Starkmachen der eigentlichen kulturschaffenden Kraft ist sowohl vom Standpunkt der Menschheit als auch vom Standpunkt der Kultur unentbehrlich und daher jeder anderen Kulturarbeit gleichwertig.
In diesem tiefen und umfassenden Sinne muß das Lieblingswort Henriette Goldschmidts verstanden werden, das sie Fröbel entnommen hat und von dem sie wünschte, daß es in ihrer Anstalt unter ihre Büste gesetzt würde, da es besser als jedes andere zum Ausdruck brächte, was sie erkannt und gewollt habe, das Wort:
„Es ist das Charakteristische der Zeit, das weibliche Geschlecht seiner instinktiven passiven Tätigkeit – als Glied der Menschheit – zu entheben und es von seinem Wesen aus, und um seiner menschheitpflegenden Bestimmung willen, ganz zu derselben Höhe wie das männliche Geschlecht zu erheben.“