Man erklärt die Religion heute für eine Privatangelegenheit jedes Einzelnen, will sie in das »persönliche Belieben« stellen; man ist bestrebt, den konfessionellen Religionsunterricht aus der Schule zu entfernen, ja sogar der Austritt aus der Landeskirche spielt nach wie vor seine Rolle.

Zu gleicher Zeit macht sich nun aber in immer größerem Umfang eine Neigung zur Bildung sogenannter monistischer Religionsgemeinschaften geltend; ja man hat sogar allen Ernstes schon den Begriff einer »monistischen Kirche« aufgestellt; und ferner ist man drauf und dran, in den Schulen dem Unterricht in den exakten Naturwissenschaften einen immer größeren Spielraum zu erobern; gewiß nicht ohne die offene oder stillschweigende Erwartung, daß er gerade auch auf die religiöse Erziehung der Jugend einen ganz besonderen und sogar einen besseren Einfluß zu üben geeignet sei, als der konfessionelle Religionsunterricht.

Tritt in alledem nun aber nicht ein ganz entschiedener Widerspruch zu Tage?

Man macht einerseits die Religion zu einer Privatangelegenheit jedes Einzelnen, zugleich aber bildet man monistische Gemeinden oder ist gar auf eine »monistische Kirche« hinaus! Man will den konfessionellen Religionsunterricht ausschalten, ihn zugleich aber durch den naturwissenschaftlichen ersetzen, von dem man sich eine neue und bessere religiöse Ausbildung der Jugend verspricht. Man will also auf der einen Seite die Religion in das persönliche Belieben stellen, zugleich aber macht man sie trotzdem wieder zu einer ebenso gemeinsamen und öffentlichen Angelegenheit, wie das bisherige Religionsbekenntnis eine ist!

Man sollte also doch lieber offen eingestehen, daß man tatsächlich lediglich ein öffentliches und allgemeines Religionsbekenntnis durch ein anderes ersetzen will. Das entspräche alsdann dem wirklichen Tatsachenbestand. Vor allem aber bedeutet es zugleich die einzig denkbare Möglichkeit!

Denn es ist einfach nicht möglich, widerstrebt allem Gesetz und aller Natur von Sozietät, Religion und religiöses Bekenntnis lediglich zur Privatangelegenheit des Einzelnen zu machen und sie so ganz in dessen persönliches Belieben zu stellen. Es kann sich höchstens um gegenseitige Duldung zwischen verschiedenen religiösen Bekenntnissen handeln, die sich noch niemals in aller Welt vermeiden ließen.

Soweit man also bei dieser recht unklaren »Privatangelegenheit des Einzelnen« eine solche Duldung, ein solch möglichst friedliches Gleichgewicht verschiedener religiöser Bekenntnisse im Sinn hat, hat man Recht und befindet sich auf dem rechten Wege. Alles übrige aber bedeutet eine höchst bedenkliche Unklarheit in einem wesentlichsten Punkte. – Nämlich darin, daß nach wie vor ein paar größere religiöse Bekenntnisse vorhanden sind und sein werden und neben ihnen eine Anzahl von mehr oder weniger freien Sekten und Bekenntnissen, denen aber nur eine Minderzahl von Staatsgenossen angehört. Da nun aber ausnahmslos alle diese Bekenner Angehörige eines Staates und durch ganz besondere organische, politische und sonstige völkisch sozietäre Interessen miteinander verbunden sind, Interessen, die in staatlichen Gesetzen, Satzungen und Einrichtungen formuliert sind, und da unweigerlich je und je alle diese staatlichen Interessengruppen in gegenseitiger organischer Abstufung standen und stets in ihr stehen werden, so ist ein anderes undenkbar, als daß sich das mit dem religiösen Bekenntnis all dieser Staatsgenossen genau so verhält! Auch das wird nach wie vor seine Formulierung und öffentliche Regelung erfahren müssen. (Nichts anderes kann ja auch der Sinn und Verstand sein, der diesen neuen monistischen Gemeinden, oder gar einer neuen »monistischen Kirche« eignet!)

Es ist bei alldem nun aber durchaus unvermeidlich, daß jene Bekenntnisse, auf welche sich die Mehrzahl der Staats- und Volksgenossen einigt – sie werden zugleich die religiös wichtigsten und stärksten sein – das in einem ganz besonderen Grade sind, was im übrigen auch alle Nebenbekenntnisse sind: nämlich Staatsreligion oder Religion von Staatsbürgern! – Nur daß die Nebenbekenntnisse den anderen gegenüber untergeordneter Natur sind. Das ist eine ganz natürliche und aus allem Wesen von Sozietät heraus sich ergebende Tatsache und Ordnung! An der nach wie vor in allem wesentlichen nichts zu ändern sein wird. Das schließt dann aber weiter sofort ein, daß ein allgemeiner Religionsunterricht des Bekenntnisses, auf das sich die Mehrzahl der Staatsbürger einigt, auch in den Schulen statthat, und aus dem Unterrichtsplan der Schulen nicht ausgeschaltet werden kann. Daß sich hierbei nach wie vor Schwierigkeiten ergeben werden, da wo entweder eine katholische oder eine protestantische oder sonst eine religiöse Enklave besteht, ist wohl wahr, aber niemals zu vermeiden. Es kann einzig darauf ankommen, ein möglichst tolerantes Gleichgewicht der hier einschlägigen Interessen zu erreichen und aufrecht zu erhalten.

Eine andere Sache ist nun allerdings die, daß die hauptsächlichsten christlichen Konfessionen heute wieder mal in einer Krise stehen, die sogar eine recht brennende ist! –

Man sollte indessen in den Mitteln, sie ihrer Lösung entgegenzuführen, beileibe nicht unvorsichtig vorgehen! Ein höchst bedenkliches Mittel aber würde es bedeuten, den konfessionellen Religionsunterricht prinzipiell und als solchen auszuschließen! Da es sich, wie wir schon sahen, ja doch überhaupt um nichts anderes handeln kann als um die Ersetzung des einen konfessionellen Religionsunterrichts durch einen anderen, neukonfessionellen, so sollte man jenen nur mit der größten Vorsicht ausschalten; wenn das übrigens wirklich in einem so radikal antichristlich-antikirchlichen Sinne vonnöten sein sollte, wie man gegenwärtig meint!