Übrigens sind auch Träger und Kohlenträger um die Wende des 16. Jahrhunderts veranlaßt worden, sämtlich auf einmal das Bürgerrecht zu erwerben (Koppmann IV. 343, 373), nur daß man diese zu ermäßigtem Satz zuließ. Vermutlich war ihr Verdienst ein weit geringerer als der der Packer (Koppmann VII. S. XLVI.).

In späteren Nachrichten ist, soviel mir bekannt, nichts über die Packer zu finden. Nur werden unter den zwischen 1591 und 1602 in Hamburg eingewanderten niederländischen Reformierten vier Packer, Paqueurs, mit Namen aufgeführt, sowie fünf weitere Paqueurs, die sich gleichzeitig in Stade niederließen (Mitt. 6. Jahrgang 35, 38).

Der älteste Kontrakt der Quartiersleute, der bis jetzt ans Tageslicht gekommen ist, findet sich Mitt. VI. 306 f. vollständig abgedruckt. Datiert vom Jahre 1693, stellt er die gemeinsame Tätigkeit der betreffenden Compagnions-Packer sowie die Tragung der Unkosten und den Anteil am Gewinn zu gleichen Teilen fest und ist sozusagen als auf ewige Zeiten geschlossen gedacht, da genaue Verabredungen getroffen sind, um vorzugsweise immer Familienmitglieder anstelle etwa Ausscheidender aufzunehmen. Ein anderer solcher Vertrag von 1716 ist auszugsweise Mitt. V. 488 f. wiedergegeben, ein dritter, von 1750, vollständig Mitt. XI. 151. Ein vierter endlich, von 1720, wurde im „Hamburgischen Correspondenten“ vom 17. März 1907 veröffentlicht und ist hier im Anhang nach der Urschrift wieder abgedruckt. Ähnliche Verabredungen für die Bedingungen bei Aufnahme neuer Mitglieder usw., wie darin zu finden, enthalten auch die anderen Kontrakte. Aus demjenigen von 1750 interessieren die Bestimmungen, daß einer der vier Maaten, der eine Ware veruntreuen würde, in schwere Strafe verfallen solle, und daß derjenige, der im Fall eines Streites unter den Teilhabern den ersten Schlag tun würde, einen Reichstaler an das Quartier entrichten müsse; verstände er sich hierzu nicht gutwillig, so sei ein Speziesdukaten (9,60 M.) „am Waysenhauß“ zu zahlen. Im Vertrage von 1716 wird für den Fall von Unstimmigkeiten angeordnet, daß notfalls zwei oder drei unparteiische Kaufleute als Schiedsrichter anzurufen sind, deren Ausspruch bei Vermeidung einer Strafe zu befolgen ist.

Selbst wenn meine Meinung nicht berechtigt wäre, daß wir die „Packer“ des Jahres 1508 als Vorläufer der „Compagnions-Packer“ von 1693 anzusehen haben, darf doch wohl jedenfalls als feststehend betrachtet werden, daß zu Ende des siebzehnten Jahrhunderts das Institut der Quartiersleute kein neues mehr war. Auf ein Alter von mindestens dreihundert Jahren kann es also zweifellos zurückblicken. Genaues wird sich nicht ermitteln lassen, sicher ist aber, daß in dieser langen Zeit nirgends eine Andeutung zu finden ist, wonach das Vertrauen zwischen Kaufherr und Packer je gelitten hätte. Dem Bibliothekar unserer Kommerzbibliothek, Herrn Dr. Ernst Baasch, verdanke ich die Mitteilung, er habe bis etwa 1815 bei Durcharbeitung der Akten unserer Kommerzdeputation Überhaupt keinen einzigen Fall entdeckt, wo Streitigkeiten oder Schwierigkeiten zwischen Kaufmann und Quartiersleuten erwähnt würden, während von anderen Hülfsarbeitern des Handels, z. B. den Litzenbrüdern (einer Art Transportvermittler), recht häufig aus solchem Anlaß die Rede sei. Gewiß ein glänzendes Zeugnis für alle Beteiligten. Das angenehme Verhältnis, das stets zwischen Kaufmann und Quartiersmann herrschte, wird übrigens auch dadurch gekennzeichnet, daß die Söhne des letzteren auch bei Firmen allerersten Ranges auf Wunsch sehr gern Stellung als Lehrlinge erhielten. Der junge Mann erwarb sich auf diese Weise manche Kenntnisse, die ihm beim Eintritt ins „Quartier“ seines Vaters später von großem Nutzen sein konnten. Auch dem Kaufmann konnte es im übrigen nur dienlich sein, wenn unter seinen Arbeitsübernehmern sich einer befand, der durch Einblick in den Gang des Geschäfts und die mancherlei Schwierigkeiten, die dabei zu Überwinden waren, die Befähigung erlangt hatte, sich über die peinliche Genauigkeit klar zu werden, die in jeder Hinsicht beobachtet werden mußte.

Der Name Quartiersleute (statt Packer, wie es in dem alten Kontrakte heißt) scheint zuerst im Anfange des 18. Jahrh. in Gebrauch gekommen zu sein. Man findet ihn im „Patriot“ No. 9 vom 2. März 1724 S. 4 und in No. 40 vom 5. Oktober 1724 S. 3. Mit der Zahl der Teilhaber, wie Schütze meint und andere von ihm abschrieben, hat die Benennung wohl nichts zu tun, denn Quartier bedeutet nicht vier sondern Viertel. Es ist anzunehmen, daß ihr Geschäftslokal („da wir unser Quartier haben“) den ersten Anlaß gegeben hat, nachdem sich hieraus die Bedeutung eines Anteils an ihrer Genossenschaft entwickelt hatte („sein Quartier verkaufen“, „in oder auf das Quartier heiraten“). Man vergleiche den Kontrakt S. 51 f. (Ob man nebenbei an die Zahl vier gedacht hat, mag dahingestellt bleiben. S. auch Goedel, Quickbornbuch 9, S. 68.)

Das Hauptarbeitsgebiet der Quartiersleute lag innerhalb der Speicherräume ihrer Kunden. Nur ausnahmsweise konnte man ihre Leute bei Transporten von Waren in den Straßen antreffen. Für Bestellungen suchte man sie in ihrem Quartier auf. Fand man dessen Tür verschlossen, so sah man auf der schwarzen Tafel, die daneben hing und in einer kleinen Lade Schwamm und Kreide barg, vielleicht die tröstliche Versicherung, „Gleich wieder“ oder „10 Uhr wieder hier“ oder sonst die Angabe der Arbeitsstelle, wo sie beschäftigt waren. (Das hieß dann: „He het sick naschreben“). Nicht immer hatte man die Gewißheit, sie dort noch anzufinden. War man nach Jakobsens Speicher, dritter Boden, hinaufgeklettert, so wurde man vielleicht nach dem vierten Boden einer anderen Stelle weiter verwiesen, wenn nicht gar nach der großen Elbstraße in Altona. Hier hatten sie regelmäßig zu tun, weil in den Speichern an der Elbe große Läger, vor allem von Kaffee, zu bearbeiten waren, die sich behufs Ersparung des Hamburger Eingangszolles von ½ v. H. dahin gezogen hatten. Ihre Gerätschaften, besonders Länge und Markputt, bewahrten sie in bestimmten Wirtschaften der Vorstadt St. Pauli und Altonas auf, in denen sie sich dann früh morgens einstellten, um auf einer großen schwarzen Tafel zu verzeichnen, wo sie zunächst bei der Arbeit zu finden sein würden. Verließen sie diese Stelle, so fanden die Fuhrleute der Eisenbahn und die Ewerführer dort neuen Nachweis. Hier besonders gingen sie nur unter ihrem „Ökelnamen“, die jeder kennen mußte, der nach ihnen herumfragte. Zum ausführlichen Verzeichnis derselben, das ich am Schlusse gebe, bemerke ich, daß diese Beinamen nicht als Spott aufgefaßt wurden, sondern als gutmütige Scherze, die niemand übelnehmen konnte und die schließlich haften geblieben waren. Ihre Entstehung ist nur in wenigen Fällen nachzuweisen. De Blauen hieß ein Quartier, das viel mit Indigo zu tun hatte. Böhnhasen sind unzünftige Handwerker oder Leute, die in unberechtigter Weise Geschäfte betreiben (Rüdiger in „Hamburg vor 200 Jahren“ 223 f., Korr. Bl. 23, 88). Dacklüünken war der Spitzname eines Quartiers, das ursprünglich auf dem höchsten Boden eines Speichers gehaust hatte (Lüünk = Sperling). Dunkis hießen Rabeler u. Kons., weil sie als die ersten den Versuch gemacht hatten, Waren mittels einer Dampfwinde (Donkeymaschine) aus der Schute in die Speicherböden zu heben, Eseltreckers ein anderes Quartier, dessen frühere Inhaber vor vielleicht 60 oder 80 Jahren ein störrisches Grautier für die Kinder eines der ihrigen durch ganz Altona bis nach Övelgönne gezerrt hatten. Finnkiekers sind Untersucher von Schweinen. Gnaddrig bedeutet verdrießlich. De Kaffeebrenners pflegten gegen Entlohnung für große Krämer wie Conrad Warnke und Adolph Wilmans vor deren Hause in der Steinstraße oder auch bei der nahen Jakobikirche in großen langen Trommeln Kaffee auf Holzkohlenfeuer zu rösten. Krindlers wurde ein Quartier genannt, weil die Inhaber in ihrer Knabenzeit bei der Kurrende mitgewirkt hatten, die noch um die Mitte des 19. Jahrhunderts in unseren Gassen Choräle vortrug; ihre Mitglieder hießen im Volksmunde Krintenjungs oder Krindlers. (Heckscher 32 f.) De Sackneihers wurden auch Sackjuden genannt, da sie mit Jute und Säcken zu tun hatten und nebenbei Sackleihgeschäft betrieben. Tünbüdel ist gleichbedeutend mit Drähnbartel. (Korr. Bl. 28, 73.) Die Wullkosaken arbeiteten für Kaufleute, die Wolle in großen Ballen aus Mecklenburg erhielten. Wolkenschubers dürfte ähnlich zu deuten sein wie Dacklüünken. Mit Wullmüs’ wurden ursprünglich die Fabrikmädchen bezeichnet, die auf den Speicherböden mit Aussuchen und Reinigen von Waren sich beschäftigten. (Korr. Bl. 23, 88.) Ein Klub von Baumwollarbeitern nennt sich „Wullmüs’ von 1910“. Einige weitere Erklärungen findet man in Anl. II. Der Ausdruck Ökelname ist übrigens alt. Er kommt schon im Jahre 1417 vor (Chroniken der niedersächsischen Städte: Lübeck, herausgegeben von Koppmann, III. 368) und will sagen Beiname, vom altsächs. ôken, ôkian, mehren, vermehren.

Alles was über die Verantwortlichkeit für Leute und Lager, über Behandlung der Waren und Warenkenntnis, über Ausrufe beim Winden, über abendlichen Besuch am Kontor usw. oben vom Hausküper gesagt ist, gilt genau so für die Quartiersleute. Auch sie pflegten eine bestimmte Anzahl von Leuten im festen Wochenlohn zu beschäftigen. Gab es mehr Arbeit, als sie damit bewältigen konnten, so waren sie ebenfalls auf Lüd’ von de Eck angewiesen, die sie dann als „Ploog“ (Rotte, Schaar) an die betreffende Arbeitsstelle abordneten. Jetzt hat sich dies geändert. Ein regelmäßiger Stamm von Lüd’ von de Eck ist nicht mehr vorhanden, man muß sich an den Hafenbetriebsverein oder an den Arbeitsnachweis der Patriotischen Gesellschaft wenden, wenn Hülfskräfte gebraucht werden.

Die frühere Tracht der Quartiersleute, schwarze Jacke mit Silberknöpfen, Zylinder und Schurzfell, ist längst abgekommen, ebenso wie die Barttracht, die Kinn und Oberlippe frei ließ, „de Köhm- un Beerglitsch“. Dagegen haben sie die alte Gewohnheit durchweg noch beibehalten, daß nur einer der Teilhaber mit Namen angeführt und für die übrigen die Bezeichnung „und Konsorten“ zugefügt wird. Einzeln hat man allerdings schon eine kaufmännische Firma errichtet. Nach meiner Meinung sollten es die Quartiersleute bei dem alten Brauch lassen, denn sie können mit Recht stolz sein auf eine Art der Bezeichnung, die sich seit Jahrhunderten, vielleicht seit mehr als einem halben Jahrtausend glänzend bewährt hat. „Konsorten“ hat überhaupt gerade so guten Klang wie das andere Fremdwort „Kompagnie“. Wie mir scheinen will, ist diese Anregung der ersten Auflage auf guten Boden gefallen, denn nicht selten findet man jetzt eine Eintragung „N. N. u. Konsorten“ in den Anzeigen des Handelsregisters.

Bei Begründung des Freihafenviertels wurde angeregt, für im Staatsspeicher eingelagerte Waren auf Wunsch der Eigentümer Lagerscheine auszustellen, worauf in Art der englischen dock warrants Vorschüsse erhoben werden könnten. Das führte sich zu allseitiger Zufriedenheit ein. Es zeugt von dem großen Vertrauen, das man den Quartiersleuten zollt, daß auch viele aus ihrer Mitte dazu übergehen konnten, ihren Kunden solche Lagerscheine auszufertigen, die gleichfalls durch Banken und Bankiers bevorschußt wurden, obwohl keine weitere Garantie vorlag als die Unterschrift einer staatlich nicht bestätigten Verbindung Einzelner. Voraussetzung ist natürlich, daß die Einlagerer über solche Waren, für die sie einen Lagerschein entnommen haben, nur gegen dessen Rücklieferung verfügen können. Vor etwa zehn Jahren erregte der Fall großes Aufsehen, daß ein Quartiersmann sich durch einen langjährigen guten Kunden hatte überreden lassen, von einer Partie Waren Ablieferung vorzunehmen, ohne daß der betreffende Lagerschein bereits zur Stelle war. Der Kaufmann, den er immer als zuverlässig gekannt hatte, war durch Verluste in schlechte Verhältnisse geraten und betrog schließlich den Quartiersmann, der den Wert der anderweitig bevorschußten Ware ersetzen mußte, um sein ganzes Vermögen. Dem Vertrauen, das man den Lagerscheinen der Quartiersleute entgegenbringt, hat dieser Vorfall selbstverständlich keinen Abbruch getan. Es gibt sogar Leute, die sich schon für Ware im Wert von hundert Mark einen Lagerschein ausbitten. Übrigens gewähren einige Quartiersmannsfirmen jetzt selber Vorschüsse, wie denn dieser Geschäftszweig in neuerer Zeit sich Überhaupt mächtig entwickelt hat. Neben Mietsböden und Kontoren für Angestellte im Freihafenbezirk besitzt mancher Quartiersmann seinen eignen Speicher in der Zollstadt, ausgestattet mit elektrischen Anlagen für Warenbewegung, und betreibt ein regelrechtes Lagerungs- und Speditionsgeschäft für seine Kunden. Dazu gesellen sich zuweilen besondere Anstalten. Ich hatte Gelegenheit, bei den Herren Ockelmann und Konsorten die in vollem Betrieb befindlichen, durch vier Lagerböden sich erstreckenden maschinellen Einrichtungen zu besichtigen, die für Reinigung verschiedener Waren, z. B. Entstielung von Rosinen sowie für Enthülsung von solchen Kaffeebohnen bestimmt sind, die aus Mexiko, Guatemala usw. mit den Hülsen hier eintreffen, und mußte staunen, in wie sinnreicher Weise alles ineinander griff. Ohne Berührung durch Menschenhand befreiten Trommeln, Siebe, Saug- und Blasapparate den Kaffee von Steinen, Hülsen und Häutchen und lieferten ihn schließlich, nach Größe und Form in verschiedene Sorten getrennt, an die Säcke ab. Nur das Auslesen schlechter Bohnen bleibt noch langen Reihen von Frauen und Mädchen überlassen.

Gleich dem Hausküper wußte der Quartiersmann, so oft es nottat, mit großem Selbstbewußtsein für die Interessen seiner Auftraggeber einzutreten. Allgemein bekannt ist das hübsche Beispiel, das Borcherdt (II. 288 f.) erzählt, wie ein Quartiersmann kurz entschlossen selbst ins Inland reist, um einem Käufer, der eine Partie Kaffee zu Unrecht bemängelt hat, die Übereinstimmung der Ware mit dem Verkaufsmuster zu beweisen. Allerdings fehlt bei Borcherdt der besonders charakteristische Zug, daß der Quartiersmann, vom Inhaber der betreffenden Firma sehr von oben herab nach seinem Namen und seiner Legitimation gefragt, stolz erwidert: „Mein Name? Der hat nichts damit zu tun. Ich stehe hier für Johannes Bahl. Für Sie bin ich Johannes Bahl. — Übrigens heiße ich Timmann. (Die Namen sind fingiert.) Und nun lassen Sie uns mal den Kaffee ansehen.“ Andere kleine Züge sind gut wiedergegeben, besonders die Szene im Eisenbahnschuppen, wo es natürlich an Vorrichtungen fehlt, um die Proben aufzuschütten: Timmann läßt einen Taler springen und sofort ist aus Fässern und Bohlen ein Tisch hergestellt. Als dann alles in Ordnung befunden ist, meint der Kaufmann: „Wie kriegen wir nun die Proben wieder in die Säcke hinein?“ — „Die Proben? Die gehören den Arbeitsleuten!“ ist Timmanns prompte Antwort, wobei er die Bretter umstülpt. (Es war in Hamburg Brauch, daß Fegels den Arbeitern zukamen.) Schließlich erfolgt die Zusicherung, der Betrag der Rechnung werde noch heute beglichen werden, worauf Timmann erwidert, für seine Bemühungen und Auslagen möge man gefälligst zweihundert Taler beifügen, was denn auch zum Erstaunen von Johannes Bahl wirklich geschieht. Und so sehr hat Timmann dem Inländer imponiert, daß, als ein anderes Hamburger Haus bei ähnlichem Streitfall meldet, man werde die Sache durch Herrn Timmann untersuchen lassen, umgehend die Nachricht erfolgt, nach nochmaliger genauer Prüfung finde man an der Ware nichts auszusetzen (Vergl. Jünger, 23 f.).