Vor allem hat der Kollektivstaat vor anderen Staaten für den Krieg voraus, daß er Alleineigentümer aller Güter ist, also keine Zeit damit zu verlieren braucht, Lieferungsverträge abzuschließen und sich nicht in die Hand von Lieferanten zu geben braucht, die nicht nur den Staat bewuchern, sondern auch durch Verzögerungen und Unpünktlichkeit großes Unheil anrichten können. Die Zentralverwaltung kennt genau die Lagerorte aller Kriegserfordernisse und kann innerhalb weniger Stunden telegraphische Anweisung geben, wohin sie zu schaffen sind.

Der ganze Verwaltungsapparat ist auch im Frieden ein großer Intendanzdienst und ehe drei Stunden ablaufen, ist jeder Mann im Lande von der Kriegserklärung verständigt und auf dem Wege zu den Sammelplätzen, wo zugleich mit den Marschbefehlen die Transportmittel eintreffen. Es ist nicht einzusehen, was in einem solchen Lande hindern sollte, am zweiten Tage der Mobilisierung einen Teil der Armee über die Grenze gehen und den Rest in den nächsten Tagen staffelweise nachrücken zu lassen. Es ist ganz unmöglich, daß ein Staat, der nach der alten Gesellschaftsordnung verwaltet wird, in der Mobilisierung mit einem Kollektivstaate Schritt halten könnte, es wird also immer der letztere sein, der in das Feindesland eindringt. Dort kann er zwar nicht mit Hartgeld bezahlen, aber nichts kann ihn hindern, dort Zwangspapiergeld auf die im Feindeslande kursierende Währung lautend in Umlauf zu setzen und auch das dort in Umlauf befindliche Geld gegen sein Papiergeld zwangsweise einzutauschen. Er braucht demnach kein Anlehen aufzunehmen, um die Requisitionen bar zu bezahlen, denn mit dem durch den Einmarsch erworbenen Verwaltungsrechte ist auch die Geldhoheit verbunden, welche das Recht gibt, das Zahlungsmittel, welches gesetzlichen Umlauf hat, zu bestimmen. Im Falle des Sieges wird dem Überwundenen die Einlösung dieses Papiergeldes oder dessen Anerkennung als gesetzliches Zahlungsmittel auferlegt. Freilich hat in einem solchen Kriege auch der Feind den Vorteil, daß er im Kollektivstaat alles, was er findet, als gute Beute nehmen kann, weil alles Staatseigentum ist, wobei aber das Nachfolgende zu berücksichtigen ist.

Ein anderer Vorteil, nämlich auf Seite des Kollektivstaates, ist die Möglichkeit, die gefährdeten Grenzdistrikte vollständig zu räumen und auch von allen im Kriege erforderlichen Gütern so zu entblößen, daß der Feind, wenn er den Verteidiger doch zu werfen und in sein Land einzudringen vermöchte, gezwungen wäre, sich bloß aus den eigenen Nachschüben zu verproviantieren, was ihm enorme Schwierigkeiten verursacht und rasches Vordringen unmöglich macht. Da nämlich alle Güter Staatseigentum sind und alle Produktionszweige vom Staate betrieben werden, so kann die Verwaltung alle Frauen und Kinder, sowie die nicht streitbaren Männer, aber auch alle Vorräte und das Vieh in das Innere des Reiches zurückziehen, wo jeder sofort Unterkunft, Nahrung und Arbeit findet. Wer diese Reise zu Fuß machen kann, marschiert nach dem Innern und wer auf Transportmittel angewiesen ist, wird um so leichter nach dem Innern befördert werden können, als die Transportmittel, welche Truppen und Kriegsmaterial nach der Grenze bringen, sonst leer zurückgehen müßten. Auf dieselbe Art wird man alles nach dem Inneren bringen, was nicht zum Unterhalte der eigenen Armee nötig ist und der Feind im Falle seines Einmarsches für seine Zwecke brauchen könnte.

Kann das Grenzgebiet von der nicht streitbaren Bevölkerung ganz geräumt werden, so wird der einbrechende Feind keinen Führer finden und den Kundschafterdienst nicht organisieren können, wofür übrigens der Bürger eines Kollektivstaates auch nicht zu gewinnen wäre.

So hat es den Anschein, als ob im Kriegsfalle zwischen Kollektivstaaten und anders organisierten Staaten alle Vorteile auf Seiten der ersteren wäre, abgesehen davon, daß der Kollektivstaat die Sympathien der Bevölkerung des angreifenden Nachbarstaates auf seiner Seite hätte, die im Siege des Kollektivismus ihre Erlösung sehen muß. Siegt der Kollektivismus, so wird er das bezwungene Land so lange verwalten, bis auch dort das Kollektivprinzip durchgeführt ist und er wird sich aus den Vorräten des Gegners alles ersetzen, was er für den Krieg hat aufwenden müssen. Die Kriegsentschädigung wird auch für allen jenen Schaden zu leisten sein, der aus der Verminderung der arbeitsfähigen männlichen Bevölkerung durch Tod oder Verwundung entstanden ist. Freilich rechtfertigt diese Betrachtung von dem Machtzuwachs, den der Staat durch den Übergang zum Kollektivismus erlangen würde, die Befürchtung, daß die Nachbarstaaten diese Umwandlung zum Anlasse eines Krieges machen könnten. Allein dagegen wäre wieder eine Hoffnung darauf zu setzen, daß diese Macht, weil sie nur für die Verteidigung ins Spiel gebracht würde, nichts Herausforderndes hat und daß kein Nachbar einen Angriff von Seiten des Kollektivstaates zu fürchten hätte. Auch läge es für auswärtige Staaten näher, das, was dem Nachbar einen Machtzuwachs bringen muß, nachzuahmen, als ihn zu bekriegen.

XIII.
Vorteile und Nachteile des Kollektivismus.


Nach dem, was in diesem Werke dargelegt wurde, scheint es gewiß zu sein, daß der Kollektivismus, so gehandhabt, wie hier vorgeschlagen wurde, nur Vorteile für die Gesellschaft und für jeden Einzelnen hätte. Freilich kann der Kollektivismus, wenn der kollektivistische Staat anders eingerichtet wird, ebenso verderblich sein, wie ja auch das Privatvermögen in den Händen eines Weisen sich sehr nützlich machen kann, in den Händen eines Wüstlings oder Fanatikers aber verderblich wirken wird. Wird der Kollektivismus ins Leben gerufen durch Toren oder Betrüger, welche dem Arbeiter das Ideal einer zweistündigen Arbeitsdauer vorschwindeln, so wird allerdings das allgemeine Elend die Folge sein und bemächtigen sich die Jesuiten, Paraguays gedenkend, des kollektivistischen Ideals, so kann geistloser Pietismus an die Stelle unserer Kultur treten. Ich suche durch den Kollektivismus den modernen Staat auszugestalten, der mir von allen Einrichtungen, von welchen uns die Geschichte berichtet, das Herrlichste scheint, derzeit nur eingeschnürt in die Fesseln einer veralteten Gesellschaftsordnung und darum an der Erfüllung seiner Mission gehindert. Alles, was ich anstrebe, strebt der moderne Staat an, aber in Anbetracht seiner beschränkten Mittel unvollkommen und schwächlich.

Der Kollektivstaat würde Kunst und Wissenschaft viel großartiger pflegen, als der heutige Staat vermag, er würde das Elend beseitigen, das Volk veredeln, die sanitären Verhältnisse vervollkommnen, Verbrechen, Vagabundage, erbliche und ansteckende Krankheiten unterdrücken und es ist kein Zweifel, daß von der Einführung des Kollektivismus ein neuer, großartiger Aufschwung der Kultur datieren müßte.

Wir haben gesehen, daß von den Anklagen, die gegen die Veränderung der Gesellschaftsordnung erhoben werden, keine sich als stichhaltig erweisen wird. Der Kollektivismus widerspricht nicht nur dem Christentum nicht, er ist vielmehr dessen Erfüllung, er ist das Wesen dessen, was Christus das Gottesreich nannte. Wer seinen Nächsten liebt, wie sich selbst, muß den Kollektivismus herbeiwünschen und wünschen, daß davon in der Hauptsache jener Gebrauch gemacht werde, der in diesem Buche vorgeschlagen wurde.