Eine Frau kann von der Geburt überrascht werden und ein Reisender kann an einem einsamen Orte sterben; auch im Auslande, wo genaue Feststellungen überhaupt nicht gemacht werden, kann ein Geburts- oder Sterbefall von Reichsangehörigen vorkommen. Ist eine Person im Inlande unbeobachtet gestorben, so wird sich jedenfalls der Tag feststellen lassen, weil ermittelt werden kann, wo und wann sie zuletzt gesehen wurde. Werden Geburts- und Sterbefälle erst nach längerer Zeit bekannt, so wird nach tunlichster Feststellung des genauen Zeitpunktes eine nachträgliche Richtigstellung der Statistik erfolgen.
Zu bemerken ist, daß in der Gemeinde die Bevölkerungsstatistik nur zur Zählung der Gemeindeglieder gemacht wird. Stirbt ein Gemeindeglied in einer fremden Gemeinde, so wird die Verwaltung dieser Gemeinde es der Heimatsgemeinde telegraphisch melden, damit die Statistik vollständig sei. Stirbt in der Gemeinde ein Fremder, so erscheint das nicht in ihrer Bevölkerungsstatistik. Die Zugehörigkeit ist, wie in VI, 3, gezeigt, niemals zweifelhaft, weil jedermann in seiner bisherigen Heimatsgemeinde so lange geführt wird, bis die Abschreibung hier und zugleich die Zuschreibung in der neuen Heimatsgemeinde geschieht. Eine spezielle Konstatierung der Sterbefälle Fremder kann in besonderen Ausweisen immerhin auch für die Aufenthaltsgemeinden erfolgen.
In der 4. und 5. Kolonne weist jede Gemeinde den Zuwachs — hier an erstjährigen Knaben — aus und in der obigen Tabelle liegt in der Gemeinde 1 ein Zuwachs durch Geburt vor. Das am Verrechnungstage neugeborene Kind wird in der 5. Kolonne nach den oben entwickelten Grundsätzen für den Vortag mit 0 Tagen angeführt. Es ist ferner aus diesem Beispiel ersichtlich, daß weiters in der 4. und 5. Kolonne für die 3. und 10. Gemeinde ein Zuwachs von 3 Knaben, beziehungsweise 2 und 1 Knaben ausgewiesen erscheint, welche aus der Gemeinde 13 stammen und in jenen Gemeinden bleibend aufgenommen wurden. Die Abschreibungen kommen in den Kolonnen 6 und 7 nach Zahl und Alter am Vortage vor und Kolonnen 8 und 9 geben Zahl und Alter sämtlicher Gemeindegenossen dieses Alters in jeder einzelnen Gemeinde und im ganzen Bezirke am Schluß des Verrechnungstages an. Da in 9 dem Alter vom Vortage für jeden Kopf ein Lebenstag zugerechnet ist, weil Kolonne 3 nur die Alterstage des Vortages angibt, daher so viele Tage, als Kolonne 8 als Bevölkerungsstand angibt, in Kolonne 9 zugerechnet werden, so erscheint auch das neugeborene Kind am Schlusse des Verrechnungstages mit einem Lebenstage angegeben, was dem Grundsatze, der hierfür aufgestellt wurde, entspricht.
In den Kolonnen 6 und 7 ist in den Gemeinden 14 und 16 noch je ein Knabe abgeschrieben, wovon ersterer am Vortage 365 Tage zählte, also — da es kein Schaltjahr war — das erste Lebensjahr vollendete. Deshalb mußte er am Verrechnungstage in die Tabelle der Knaben des höheren Alters übertragen werden, wie wir im nächstfolgenden Beispiele sehen werden. Hier ist eine Fußnote der Tabelle angefügt, woraus dies zu entnehmen ist. Für einen Sachkundigen wäre diese Note nicht erforderlich, da die Zahl der Alterstage, das Jahr vom 10. Juli 2000 bis 10. Juli 2001 enthält keinen Schalttag, und der Vergleich der Tabellen A 1 und A 2 vollkommen klar machen, was die Note besagt. In der 15. Gemeinde liegt der Fall vor, daß ein erstjähriger Knabe in Abfall gebracht ist, der in keiner Gemeinde des Bezirkes als Zuwachs erscheint, daher er entweder gestorben, oder in eine Gemeinde eines anderen Bezirkes aufgenommen worden wäre, was in einer Fußnote der Tabelle anzufügen sein wird. Diese Fußnote wird immer notwendig sein, weil sonst nicht ersichtlich wäre, ob die Abschreibung wegen Todesfalles oder Auswanderung aus dem Bezirke erfolgte, noch wohin der Knabe versetzt wurde.
Vergleicht man die Kolonnen 3 und 9, so bemerkt man, daß die Zahl der Alterstage am Schlusse des Verrechnungstages auch in jenen Gemeinden größer angegeben ist, in welchen die Zahl der erstjährigen Knaben gleich geblieben ist. So waren am Vortage in der 2. Gemeinde 10 Knaben mit 1822 Alterstagen verzeichnet, welche gemäß der in der Kolonne 8 angeführten Gesamtzahl in der 9. Kolonne mit 1832 Alterstagen angegeben erscheinen. Da nämlich jeder Knabe um einen Tag älter wurde, ist die Gesamtzahl der Tage um 10 Tage gewachsen und so erscheint auch der in der 1. Gemeinde Geborene in der 9. Kolonne mit einem Tage angerechnet, wogegen für einen Gestorbenen ein Zuwachs nicht mehr berechnet würde, weil er in der 8. Kolonne nicht mehr gezählt erscheint. Abgesehen von dieser Lebenstagezuschreibung aus der Zahl in Kolonne 8 wird die Gesamtzahl der Lebenstage durch die Zahl der Lebenstage der in Zuwachs oder Abfall gekommenen Individuen beeinflußt, die in der in die Kolonne 9 aufgenommene Zahl entweder zugeschrieben oder abgeschrieben werden.
Aus dem Bezirkssummarium unter dem Striche der Tabelle ersieht man die Bewegung im ganzen Bezirke. Vergleicht man die Zahl der Abgeschriebenen und der Zugeschriebenen, so muß die sich dabei ergebende Differenz auch in den Summen der Kolonnen 2 und 8 zum Ausdrucke kommen. Rechnet man in der Summe der Tage zur Summe der Lebenstage am Vortage die Summe der Lebenstage der Zugewachsenen und den Tageszuwachs der Alterstage, hier für den ganzen Bezirk 181 Tage, und rechnet man davon ab die Lebenstage der Abgeschriebenen, so gelangt man zu den Einzelziffern und zur Summe der 9. Kolonne und die Übereinstimmung der Additionen in der vertikalen und horizontalen Summierung ist zugleich eine Probe für die Richtigkeit der Summen in den einzelnen Gemeinden.
Es ist zwar diese Tabelle nur ein Teil der täglichen Statistik und das Ganze beträgt etwa das dreißig- oder fünfzigfache, allein wie gering die ganze Arbeit ist, ist ganz evident. Jeder der zwanzig Verwaltungsbeamten der Gemeinden eines Bezirkes hat nur eine Zeile dieser Tabelle zu liefern und selbst diese Zeile hat der Sanitätsbeamte zu bearbeiten, wie die später zu erwähnenden Tabellen der Milchgebarung von den Vorständen des betreffenden Produktionszweiges einzuliefern sind. Der Verwaltungsbeamte, der überdies wahrscheinlich die Hilfe eines Volksbeamten nach V, 1, Alinea: [»Um aber jeden«] zu beanspruchen hat, hat nur die richtige Berechnung zu prüfen und in die Bevölkerungstabellen etwa Zu- und Abschreibungen durch Wanderung einzutragen, weil diese, über welche ja dem Verwaltungsbeamten das unmittelbare Verfügungsrecht zusteht, nicht in die Kompetenz eines Fachvorstandes fällt. Nimmt man an, daß genau um 6 Uhr abends die tägliche Statistik abgeschlossen wird, so muß spätestens 30 Minuten später jede schriftliche Feststellung der statistischen Daten in den einzelnen Gemeinden abgeschlossen sein und sie wird dann telegraphisch oder telephonisch dem Bezirksbeamten bekannt gegeben. Dieser kann die Richtigkeit der Angaben später prüfen oder prüfen lassen oder sich mit Stichproben begnügen. Seine weitere Arbeit aber besteht für jetzt nur darin, daß er für die Summierung der Posten sorgt, die Schlußziffern, welche in der obigen Tabelle 25 Ziffern umfaßt, überprüft und die Tabelle zum Drucke vorbereitet. Nun ist aber das Bezirksblatt bis auf die fehlenden Ziffern schon gesetzt und zwar, es ist nicht nur der sonstige Inhalt schon gesetzt, vieles vielleicht schon gedruckt, sondern es sind auch der Kopf und die drei ersten Kolonnen der Tabelle schon gesetzt und es sind nur die Ziffern der fünf folgenden zu setzen, daher man sagen kann, daß das Bezirksblatt im Laufe des nächstfolgenden Vormittags, hier im Laufe des Vormittags des 11. Juli 2001, schon verschickt werden kann.
Aus den beim Kreisbeamten einlaufenden Bezirksblättern stellt dieser dann die Kreistabellen zusammen und so wird das Kreisblatt mit den Kreistabellen für den 10. Juli am 12. Juli vormittags gedruckt und versendet, das Provinzblatt mit der Provinztabelle für den 10. Juli am 13. Juli vormittags gedruckt und versendet und das Reichsblatt mit den Reichstabellen für den 10. Juli am 14. Juli vormittags gedruckt und versendet.[17]
Es ist nun aber noch der besondere Nachweis zu liefern, daß die ganze Verrechnungs- und statistische Arbeit in jeder ihrer Stufen in verhältnismäßig kurzer Zeit hergestellt werden kann, was für Bezirke, Kreis, Provinz und Reich wegen der Arbeit, welche die Summierung erfordert, bei dem stetig anschwellenden Material viel schwieriger ist, als in den Gemeinden, wo keine größeren Summierungen stattfinden. Müßten nun die Verwaltungsbeamten der Bezirke, Kreise, der Provinzen und der Zentralstellen die mechanische Rechnungsarbeit selbst leisten oder hätten sie nur die Unterstützung der ihnen beigegebenen Volksbeamten, so könnte diese Arbeit allerdings in wenigen Stunden des nächstfolgenden Vormittags nicht bewältigt werden. Allein es wurde schon in V, 3, a, Alinea: [»Die Unterrichtspersonen«], bemerkt, daß die Schuljugend jeder Gemeinde zu gewissen Arbeiten herangezogen werden kann und dazu eignen sich besonders die einfachen, mechanischen Rechnungsarbeiten. Nachdem sich in jeder Urgemeinde und im Bezirksvororte eine Schule mit einem Schülerstande von je etwa 240 Köpfen, in städtischen Ansiedlungen ist diese Zahl natürlich größer, befindet, wovon mindestens 200 im Rechnen vollkommen sicher sein müssen, so ist die erforderliche Rechnungsarbeit in den Bezirks-, Kreis- und Provinzstädten und in der Reichshauptstadt, die lediglich in der Laterierung einer stattlichen Anzahl von Ziffernreihen besteht, durch die Schuljugend leicht zu besorgen. Man teilt sie in 6 oder 7 Serien von 30 oder 25 Schülern, deren jede an einem Wochentage Dienst hat und verteilt unter sie die aus den Gemeinden einlaufenden Telegramme und die Exemplare der Blätter, aus welchen die Tabellen zusammengestellt werden müssen, woraus jeder Schüler zwei oder drei Tabellen wie die oben aufgeführte zusammenstellt und dann die Summen zieht, wobei sich dann die Schüler gegenseitig kontrollieren. Wo sich Differenzen ergeben, sind diese sofort zu beheben und so ist nun die Arbeit in 20-30 Minuten leicht zu bewältigen. Mit einiger Gewandtheit ist die Tabelle A in fünf Minuten zu bearbeiten und durch die Summierung, beziehungsweise Subtraktion der Summe in den Kolonnen 2-8 und Vergleichung des Ergebnisses mit der Summe in Kolonne 9 die Selbstkontrolle zu besorgen. Davon kann sich der Leser selbst überzeugen.
Hier ist übrigens der Gebrauch von Rechenmaschinen und anderen Erleichterungen gar nicht in Betracht gezogen, die bei den Kreis-, Provinz- und Reichsämtern sicher in Anwendung kommen werden.