Die Bevölkerungs- und Sanitätsstatistik wird insbesondere der Verwaltung als Wegweiser dienen, wo Gebrechen vorliegen, welche Abhilfe erfordern. Ein größerer Krankenstand oder größere Sterblichkeit sind sofort erkennbar und zwar nicht nur für den zunächst verantwortlichen Beamten, sondern auch für die höheren Organe der Staatsverwaltung, freilich für die höheren Behörden weniger, weil sie ihre Aufmerksamkeit zunächst den höheren Summarien zuzuwenden haben, in welchen sich eine sehr große Sterblichkeit in der einen oder anderen Gemeinde leicht im Durchschnitt verlieren kann. Man wird übrigens auch den Kreisämtern, welchen die Verhältnisse aller ihrer Gemeinden bekannt sein müssen, zur Pflicht machen, gewisse Überschreitungen des mittleren Kranken- und Todesfallstandes unter Namhaftmachung der betreffenden Gemeinden der vorgesetzten Behörde besonders anzuzeigen, damit sie ihrer Aufmerksamkeit nicht entgehen können. Den genauen Sachverhalt entnimmt dann selbst die Zentralbehörde dem betreffenden Bezirksblatte. So wird die Aufmerksamkeit der Behörden immer in kürzester Frist dorthin gelenkt, wo Abhilfe am dringendsten ist.
e) Beispiele der statistischen Tabellen.
Es folgen nun hier einige Beispiele der täglich festzustellenden und den Bezirks- und Kreisbeamten vorzulegenden, wenn möglich auch täglich zu veröffentlichenden Statistiken, wobei bemerkt wird, daß für die Altersangaben der Menschen der Geburtstag als ein ganzer Tag gerechnet, der Todestag aber nicht gerechnet wird.
Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Lebensalters in der Gemeinde werden Ortsabwesende mitgerechnet, aber Fremde nicht gerechnet. Dafür werden bei Ermittlung des Verpflegstandes wieder die Fremden mitgerechnet und die Ortsabwesenden nicht gerechnet. Es ist wohl möglich, daß man bald von dieser allzupeinlichen Genauigkeit Umgang nehmen wird, wenn das Vertrauen in die staatliche Organisation sich einmal eingelebt hat, aber so lange man das Bedürfnis fühlt, den Beamten auf die Finger zu sehen, wird man wissen wollen, wie der Verpflegstand, welcher auf den Aufwand von Nahrungsmitteln Einfluß hat, von Tag zu Tag hin und her schwankt. Obwohl es nun dabei nicht bloß auf die Zahl der Personen ankommen wird, sondern auch auf Alterskategorien, Geschlecht, Krankenstand und möglicherweise auch auf Rangstufen, insofern zu den den verdienten Personen einzuräumenden Vorzügen auch die Anweisung verfeinerter und seltener Speisen und Getränke gehören wird, so wird man das einer Ausgleichung zwischen Gemeinden und zwischen Bezirken, vielleicht auch zwischen Kreisen überlassen und nur in längeren Intervallen etwas darüber veröffentlichen. (Siehe Seite 102.)
Eine vollkommen gleichartige Tabelle stellt den Personenstand der Mädchen im ersten Lebensjahre für den Bezirk dar. Die erste Kolonne in A 1 gibt die Ordnungszahl der Gemeinde an. Die 2. und 3. Kolonne bringt die Zahl der Knaben im ersten Lebensjahre und die Zahl ihrer Lebenstage am Vortage des Rechnungstages. Dabei ist, wie oben erwähnt, der Geburtstag zwar als voller Tag gerechnet, aber es wird der Todestag dafür nicht gerechnet. Es wird sich das im Durchschnitte aller Geborenen und Gestorbenen ziemlich ausgleichen. Für die Veröffentlichung ist diese unbedeutende Ungenauigkeit offenbar belanglos und sie könnte übrigens auch von Zeit zu Zeit, wenigstens für das Reichssummarium, durch eine besondere Rektifikationstabelle ausgeglichen werden. Denn für wissenschaftliche Zwecke und, um alles so genau als möglich festzustellen, wird es sich empfehlen, Geburts- und Todeszeit in jedem Falle auf Minute und Sekunde zu notieren. Allein zuweilen, obwohl in seltenen Fällen, wird das unmöglich sein.
Bevölkerungsstatistik des Bezirkes 8, 7, 19, vom 10. Juli 2001
A 1. Knaben bis einschließlich ein Jahr.
| Ordnungs- zahl der Gemeinde | Am Vortage | Zuwachs | Abfall | Am Schluß des Verrechnungs- tages | ||||
| Zahl | Tage am Vortage | Zahl | Tage am Vortage | Zahl | Tage am Vortage | Zahl | Tage | |
| 1 | 9 | 1 485 | 1 | 0 | — | — | 10 | 1 495 |
| 2 | 10 | 1 822 | — | — | — | — | 10 | 1 832 |
| 3 | 7 | 1 370 | 2 | 403 | — | — | 9 | 1 782 |
| 4 | 8 | 1 511 | — | — | — | — | 8 | 1 519 |
| 5 | 9 | 1 288 | — | — | — | — | 9 | 1 297 |
| 6 | 11 | 1 911 | — | — | — | — | 11 | 1 922 |
| 7 | 10 | 1 799 | — | — | — | — | 10 | 1 809 |
| 8 | 8 | 1 489 | — | — | — | — | 8 | 1 497 |
| 9 | 9 | 1 255 | — | — | — | — | 9 | 1 264 |
| 10 | 7 | 1 304 | 1 | 352 | — | — | 8 | 1 664 |
| 11 | 9 | 1 377 | — | — | — | — | 9 | 1 386 |
| 12 | 8 | 1 389 | — | — | — | — | 8 | 1 397 |
| 13 | 11 | 1 917 | — | — | 3 | 755 | 8 | 1 170 |
| 14 | 10 | 1 785 | — | — | 1-A- | 365 | 9 | 1 429 |
| 15 | 11 | 1 889 | — | — | 1-B- | 312 | 10 | 1 587 |
| 16 | 9 | 1 412 | — | — | — | — | 9 | 1 421 |
| 17 | 8 | 1 203 | — | — | — | — | 8 | 1 211 |
| 18 | 10 | 1 706 | — | — | — | — | 10 | 1 716 |
| 19 | 9 | 1 376 | — | — | — | — | 9 | 1 385 |
| 20 | 9 | 1 354 | — | — | — | — | 9 | 1 363 |
| Summa | 182 | 30 642 | 4 | 755 | 5 | 1 432 | 181 | 30 146 |
-A- Der in der Gemeinde 14 in Abfall gebrachte Knabe wurde am Vortage ein Jahr alt und ist daher am Verrechnungstage in die Tabelle A 2. übertragen worden.
-B- Der in der 15. Gemeinde abgeschriebene Knabe wurde in den Bezirk 8, 7, 20 versetzt.