Die Käse- und Butterproduktion ist meinen Erkundigungen zufolge erheblich zu hoch angenommen, was aber, weil für unsere Zwecke unwesentlich, eine Neuberechnung der Tabelle nicht notwendig gemacht hat. Noch ist zu bemerken, daß die ganze Magermilch wohl kaum auf Käse verarbeitet würde, wie da angenommen ist, auch sind an 1000 Liter Buttermilch, die hier entfallen dürften, als Getränk nicht ganz wertlos, hier aber als Abfall eingestellt.[20]
Die Käseverteilung dürfte nur monatlich erfolgen und auch nur monatlich verrechnet werden, daher sie in die vorstehende Tabelle nicht eingetragen wurde. Am Ende der Horizontalkolonne 8 ist eingetragen, daß 26,38 Kilo Butter aus dem Bezirke ausgingen und zufolge Horizontalkolonne 9 wurden im Bezirk 385,60 Kilo Butter verbraucht, welche Summen zusammen die Menge der laut Horizontalkolonne 2 an diesem Tage erzeugten Butter ergeben.
Es wird in den vorstehenden statistischen Tabellen angenommen, daß die Gemeinde 15 die Bezirksgemeinde ist, welche einen höheren Bevölkerungs- und Verpflegstand und daher einen höheren Verbrauch an Milch hat. Als Regel könnte gelten, daß der Quotient an Milch und Butter und etwa auch an Käse und Fleisch, für längere Zeit bestimmt würde, sodaß die Verwaltung der Molkerei und eventuell auch der Fleischerei zum Verbrauche in den Gemeinden täglich das aus dem bestimmten Verpflegstande der Gemeinde sich ergebende Quantum an die Hausverwaltungen abzugeben hätte. Da am Schlusse der Verpflegstand eingesetzt ist, für dessen Ausweisung übrigens eine besondere, unten angefügte, aber eigentlich zu den Bevölkerungstabellen gehörige Tabelle dient, so kann jedermann berechnen, ob die in den Horizontalkolonnen 3 und 9 erfolgte Zuweisung von Milch und Butter, eventuell nach einer anderen Tabelle auch die Zuweisung von Fleisch, dem Verpflegstande genau entspricht. Es ist nur für Milch, Butter und Fleisch eine tägliche Ausweisung notwendig, dagegen braucht sich die Verteilung von Käse in nichts von anderen Verteilungen, wie von Mehl, Zucker, Gewürzen, Feuerungs- und Beleuchtungsstoffen usw. zu unterscheiden, welche in ungleichen Intervallen und größeren Posten je nach der Frachtgelegenheit geschehen könnte.
Zur Erklärung der Tabelle über die Milchprodukte dient folgendes: Die erste und zweite Horizontalkolonne weist aus, wieviel Milch die Produktion der einzelnen Gemeinden nach Empfang von Milch aus anderen Gemeinden, beziehungsweise nach Abfuhr von Milch an andere Gemeinden erübrigt. In 15 Gemeinden bleibt nur die Menge zurück, welche an die Hausverwaltung abgegeben wird, weil diese Gemeinden — der Annahme zufolge — keine Molkereien haben. Die Menge, welche an die Hausverwaltung abgegeben wird, wird in Horizontalkolonne 3 ausgewiesen und was in den Gemeinden 1, 5, 12, 16 und 18 nach Abrechnung des Verbrauches erübrigt, wird zu Butter und Käse verarbeitet und die Horizontalkolonnen 4, 5 und 6 weisen das Produktionsergebnis aus. Der Abfall wird nicht, wie hier aufgeführt ist, einen genauen Ausgleich der vorausgegangenen Ziffern ergeben, das umsoweniger, als Milch und Abfall in Litern, Butter und Käse in Kilo angesetzt sind, allein mit Rücksicht auf den geringen Wert des nach der Verkäsung verbleibenden, nur als Futter verwendbaren Produktes wird diese Art der Verrechnung sich am meisten empfehlen und als bekannt angenommen werden, daß ein Hektoliter Abfall um so viel Prozente von der ausgewiesenen Menge differiert. Milch und Butter wird jedenfalls täglich vollkommen aufgeteilt und es ist daher niemals ein Rest vom Vortage auszuweisen. Wenn in den einzelnen Hausverwaltungen Reste von einem Tag auf den andern bleiben, so kommt das in der staatlichen Verrechnung nicht zum Ausdruck. Anders bei Käse, der erst nach längerer Ablagerung in Verwendung genommen wird. Hier muß Empfang vom Vortage und verbleibender Vorrat nach jeder Verteilung ausgewiesen werden.
Zweifelhaft ist, ob der bloße Verpflegstand nach Köpfen für diese Verteilungen maßgebend ist. Die verhältnismäßige Anzahl der Kinder und Kranken und die Anwesenheit in der Verteilung bevorzugter Personen kann auf die Verteilung von Einfluß sein. Dann müßte für die Verteilung eine andere Grundlage als die bloße Kopfzahl der zu verpflegenden Personen angenommen werden, wie ja auch der Umstand von Einfluß ist, wenn die Fremden sich nur kurz an einem Orte aufhalten und etwa nur eine einzige Mahlzeit einnehmen. Aber da solche genauen Konstatierungen sehr verwickelte Nachweisungen voraussetzen und bei einem Verpflegstand von 1000-1100 Köpfen kleine Differenzen nicht empfindlich sind, wird man sich darüber hinaussetzen und bloß bestimmen, in welcher Gemeinde ein Fremder für den Verpflegstand zu rechnen sei, der unter Tags von einer Gemeinde in die andere übersiedelt. Man wird kleinliche Konstatierungen lieber vermeiden. Sollte das Volk aber die größte Genauigkeit fordern, so läge in den nicht veröffentlichten Aufstellungen der Hausverwaltungen der Gemeinden das Material für die genauesten Konstatierungen vor und man könnte dann von Woche zu Woche Ausgleichungen machen, die der Bezirksbeamte zu verfügen hätte. Da aber diese Ausgleichungen nur eine Art von Virement innerhalb der einzelnen Gemeinde von Tag zu Tag, dann erst von Gemeinde zu Gemeinde und von Bezirk zu Bezirk zur Folge hätte, und nur sehr große Schwankungen, die wohl sehr selten vorkommen würden, auch Ausgleichungen zwischen den Kreisen erforderlich machen würden, so wird davon in den öffentlichen Rechnungen und in der betreffenden Statistik nur in letzteren Ausnahmefällen Notiz zu nehmen sein.
In der 2. 7. und 8. Horizontalkolonne ist Zu- und Abfuhr zwischen den Gemeinden dargestellt und um die Zeilen nicht zu vermehren, sind die Zeichen + und - eingeführt. Es ist nun zu bemerken, daß, wenn die Gemeinden eines Bezirkes nur unter sich eine Güterbewegung haben, aber weder von fremden Bezirken empfangen noch an fremde Bezirke abgeben, in der Bezirksstatistik Zu- und Abfuhr sich ausgleichen müssen. Das ist in der 7. Horizontalkolonne der Fall. In der 22. Vertikalkolonne wird die Güterbewegung nach oder von auswärtigen Bezirken ausgewiesen und weil Zu- und Abfuhr auf einer Zeile stehen, mit + und - unterschieden. So wird es auch dann gehalten werden, wenn eine andere Gemeinde als die Bezirksgemeinde direkt mit auswärtigen Gemeinden tauscht. Jeder Güterverkehr zwischen zwei Gemeinden desselben Bezirks muß in jeder von dieser entweder als Zufuhr oder als Abfuhr zur Buchung gelangen, ganz nach Art der doppelten Buchhaltung. Ihre Übereinstimmung bietet dem Bezirksbeamten eine Sicherheit, daß diese Angaben der Gemeinden richtig sind. Würde der Ausgleich fehlen und der Ausgleich auch nicht im Verkehr mit anderen Bezirken liegen, so wäre das ein Beweis, daß eine Irrung vorliegt, welche der Bezirksbeamte durch telephonische Anfrage aufklären wird, ehe man zur Drucklegung der Verrechnung schreitet. Bei einer unmittelbaren Lieferung an eine auswärtige Gemeinde, kann der Bezirksbeamte bei dieser direkt anfragen oder es ist in anderer Form für dessen Orientierung zu sorgen.[21]
Aus den Vertikalkolonnen 21 und 22 ist ersichtlich, daß im Bezirk um 300 Liter 79 Zentiliter mehr Vollmilch und um 26 Kilo 38 Deka mehr Butter abgeführt, als zugeführt wurde. Die Kreistabelle wird zeigen, wohin selbe gelangten. Das wird der Beitrag des Bezirks zur Versorgung der großen Städte sein.
Die Richtigkeit der Angaben, welche nur einseitig erfolgen, nämlich der Produktionsmenge, muß kontrolliert werden. Es liegen dem Bezirksbeamten genaue Ausweise vor, woraus sich die Richtigkeit jener Angaben wenigstens mit ziemlicher Genauigkeit erschließen läßt, wie aus dem obigen Absatze, Alinea: [»Es ist noch zu bemerken«], Seite 109 zu entnehmen ist. So ersieht der Bezirksbeamte aus dem genauen Viehstandsverzeichnisse alles, was zur Beurteilung der Richtigkeit der Angaben über den Milchertrag erforderlich ist, wann jede einzelne Kuh aufgenommen und wann sie gekalbt hat, seit wann sie trocken steht usw. Er kann ab und zu selbst kontrollieren oder abwechselnd diese oder jene Person damit beauftragen. Auch haben schon dem Gemeindeverwaltungsbeamten die einzelnen Verwaltungszweige von mehreren Personen unterfertigte schriftliche Angaben einzuliefern. Es ist ersichtlich, daß bei der Naturalwirtschaft nicht der Beamte es ist, der sich einer Hinterziehung schuldig machen könnte, sondern nur die ihm unterstehenden Organe und auch das ist in Betracht zu ziehen, daß der aus etwaigen Unregelmäßigkeiten entstehende Schaden nicht einzelne Personen, sondern den Staat benachteiligt, daß sich der Schaden auf alle verteilt, was als Versicherung wirkt. Bedenklich wäre nur, wenn ganze Gemeinden als solche falsche Angaben machten, um sich eine günstigere Verteilung zu sichern. Denn wenn das zu besorgen wäre, so würde bald eine allgemeine Demoralisation einreißen und andere Gemeinden würden sich selbst Recht zu verschaffen suchen durch gleiche Unlauterkeit. Allein es scheint das nicht wohl möglich, es müßte immer eine Verschwörung einer großen Anzahl von Personen vorausgehen, der Staatsbeamte müßte im Einverständnis sein und es wird nicht leicht eine Gemeinde geben, in der nicht Fremde weilen, die ja auch das Recht haben, Konstatierungen vorzunehmen, was aus der Natur des Kollektivismus hervorgeht, da alles für alle geerntet wird.
Die Hausverwaltung hat dann wieder für ihre Gebarung eine genaue Rechnung zu führen, welche nicht durch den Druck veröffentlicht wird, weil sie nur die Gemeindegenossen angeht. Wenn bei der Verteilung von Fleisch an die Gemeinden, nicht im Gewichte, aber in der Qualität eine Benachteiligung von Gemeinde zu Gemeinde stattfände, so wäre das durch Vermittlung des Bezirksbeamten von Zeit zu Zeit auszugleichen.
Noch sei bemerkt, daß bei Entwerfung obiger statistischer Tabelle über die Milchprodukte angenommen wurde, daß nicht jede Gemeinde ihre eigene Molkerei zur Verarbeitung der Milch hat. Ob das ökonomischer ist, als das Prinzip, diese Arbeit in jeder Gemeinde besorgen zu lassen, wird die Erfahrung lehren. Es ist anzunehmen, daß jede Urgemeinde einen Viehstand hat, durch den ihr Bedarf an Milch nicht nur voll gedeckt, sondern auch ein beträchtlicher Überschuß zur Butter- und Käseerzeugung erübrigt wird. Nach der Annahme in obiger Tabelle würde aus der Zentralisierung der Milchverarbeitung in wenigen Gemeinden eine Transportbewegung von mehr als 120 Meterzentnern täglich, allerdings nur auf eine durchschnittliche Entfernung von weniger als eine Stunde entstehen. Diese würde sich sehr beträchtlich, vielleicht auf weniger als 20 Meterzentner vermindern, wenn die Gemeinden nur Überschüsse von Käse, Butter und Abfall, ausnahmsweise zur Städteversorgung auch von Milch, austauschen und jede Gemeinde die Verarbeitung der Milch auch selbst betreiben würde. Es ist nicht die Aufgabe dieser Untersuchungen, diese Frage zu lösen, sondern nur zu zeigen, daß in der kollektivistischen Wirtschaft jede ökonomische Aufgabe auf das vollkommenste und rascheste gelöst werden kann.