Am Schlusse des Jahres wird eine eigentliche Statistik aufgestellt werden, umfassend die Bevölkerung, den Gesamtbesitz an unbeweglichen und beweglichen Sachen, die Gesamtproduktion, den Gesamtverbrauch im Laufe des Jahres und den Gesamtvorrat an verbrauchbaren Gütern, welcher auf das kommende Jahr zu übertragen ist. Diese Statistik aber baut sich auf aus der Statistik der Gemeinden, Bezirke, Kreise und Provinzen, welche im Reichssummarium zusammengefaßt werden. Ebenso wird es mit der Bevölkerungsstatistik, der Sanitäts- und Erziehungs- und Unterrichtsstatistik zu halten sein.

VII.
Der Kollektivismus und die Erhaltung, Vermehrung und Veredlung des Volkes.


1. Die Bevölkerungspolitik.

Der Kollektivstaat hat nicht nur die Aufgabe der Produktion und Verteilung der Sachgüter und der persönlichen Dienstleistungen im weitesten Sinne des Wortes, sondern er hat, da unser größtes Gut die Mitmenschen sind, besonders auch Einfluß auf die Propagation und Veredlung des Volkes zu nehmen.

Dem Lande gehört jeder an, der von seinen im Lande heimatsberechtigten Bewohnern gezeugt wurde. Wie sonst die Staatsbürgerschaft erworben wird und wie sie verloren geht, bestimmen die Gesetze, auch, inwiefern von Inländern mit Ausländern erzeugten Kinder als Inländer zu betrachten sind. Es scheint der Natur der Sache zu entsprechen, daß die Kinder der Staatsbürgerschaft der Mutter folgen. Mater certa, pater incertus.

Die Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts beweist, daß ein Steigen der heimatsberechtigten Bevölkerung innerhalb gewisser Grenzen erträglich ist. Dagegen ist nicht zu bezweifeln, daß eine allzu rasche Vermehrung der Bevölkerung von Übel wäre, weil die Pflege, Ernährung und der Unterricht einer allzu zahlreichen Nachkommenschaft eine zu große Anzahl von Arbeitskräften in Anspruch nehmen würde und demgemäß auch die Wohnungsbauten zu rasch vermehrt werden müßten. Auch beweist die Erfahrung, daß kein Volk der Erde sich in dem Maße vermehrt, als nach der Zeugungskraft der Menschen möglich wäre.

Ein Geburtenüberschuß von eins vom Hundert im Jahre würde schon in siebzig Jahren zur Verdoppelung der Bevölkerung führen, und das müßte schon in zwei- bis dreihundert Jahren eine Übervölkerung zur Folge haben. Die Meinung, daß dem durch Auswanderung leicht abgeholfen werden könnte, wäre falsch, weil man, insofern für die Zeugung nur das Recht des Einzelnen, nicht das öffentliche Interesse in Betracht kommt, nicht leicht ein Gesetz aufstellen könnte, wer auszuwandern hat, und es auch, sobald die Überproduktion von Menschen in Europa allgemein würde, unmöglich wäre, den Transport des Überschusses in überseeische Länder zu bewältigen. Auch bringt es die Natur der Sache mit sich und lehrt die Erfahrung, daß durch die Auswanderung die besseren und tüchtigeren, insbesondere die arbeitsfähigeren Elemente außer Land geführt werden, während die kinderreichen Familien zurückbleiben. Bei allgemeiner Übervölkerung müßten sich die benachbarten Völker wechselseitig gefährlich werden, da es viel näher liegt, den Nachbarn den Boden streitig zu machen, als den Menschenexport im Großen zu betreiben.

Trotzdem könnte man im Kollektivstaat an eine solche zwangsweise Expatriierung denken und jene, die die bevölkerungspolitischen Gesetze nicht beobachten, des Staatsbürgerrechtes berauben und gewaltsam außer Landes schaffen, zu welchem Ende man Kolonien in unbewohnten oder schwachbevölkerten, aber fruchtbaren überseeischen Ländern errichten oder sonst einen Ausweg, wovon später die Rede sein wird, finden müßte. Das setzt aber eben voraus, daß man zwischen legitimen, den heimischen bevölkerungspolitischen Gesetzen entsprechenden, und illegitimen Zeugungen unterscheide, daß man also doch bevölkerungspolitische Gesetze erließe und die Expatriierung als Strafe verhängte. Dann aber ist die Zeugung kein gleiches Recht für alle mehr.

Es ist ein großer Irrtum, wenn man die tatsächliche Zahl der Geburten in unserer heutigen Gesellschaftsordnung für das Ergebnis der natürlichen Fruchtbarkeit der Menschen hält. Die Zahl der Geburten wäre aber eine viel größere, wenn die Menschen sich in der Propagation lediglich von den Gesetzen der Natur beherrschen ließen. Die mannigfaltigsten Lebensgrundsätze, die mehr oder weniger mit der Sittlichkeit vereinbar sind, nehmen Einfluß auf die Verminderung der Zeugungen. Scheinbar einwandfrei ist die Enthaltsamkeit jungfräulicher Frauenspersonen, welche sich der Ehe enthalten oder keine entsprechende Ehe einzugehen Gelegenheit finden. Es ist aber immer noch die Frage, ob diese Enthaltsamkeit nicht große Übel im Gefolge hat. Die nicht befriedigte Natur fällt oft dafür weit größeren Verirrungen anheim. Wir wissen, daß Unzucht mit geschlechtsunreifen Kindern, mit Tieren und andere Verirrungen sehr häufig vorkommen und wahrscheinlich viel häufiger, als beobachtet wird. Noch viel größer als der Einfluß der völligen geschlechtlichen Enthaltsamkeit ist der Einfluß der oft als unsittlich verworfenen Maßnahmen, welche auf Unfruchtbarkeit der Umarmungen abzielen oder die Frucht zu beseitigen berechnet sind. Die abscheulichste Ursache der Verminderung der Geburten ist die Prostitution.