Nun entsteht die Frage, ob die freie Liebe zu dulden sein wird.

Unter freier Liebe verstehen wir Anteil an den naturgemäßen Freuden der Liebe zwischen Personen verschiedenen Geschlechtes, die nicht durch die Ehe verbunden sind. Daß die außereheliche Liebe aus religiösen Gründen verwerflich sei, Gott beleidige und im Jenseits gestraft werde, ist eine Anschauung, die Wenige teilen, und diese Wenigen haben kein Recht, anderen Gesetze vorzuschreiben oder sie zu kränken. Die Strenge der Grundsätze der katholischen Kirche in ihren Lehren über diesen Gegenstand ist in einem sonderbaren Widerspruche mit den tatsächlichen Verhältnissen in den katholischen Ländern von heute, welche durch 1200 Jahre vor dem Trienterkonzil noch viel schlimmer waren als heute. Und die heutige Kirche ist sehr nachsichtig mit den vielen Konkubinariern in der Priesterschaft, die in Kärnten, in Niederösterreich und in den slavischen Ländern einen sehr großen Prozentsatz betragen sollen. Hier kommt ja noch dazu die Eidbrüchigkeit und das Sakrilegium, welches nach den Lehren der katholischen Kirche mit diesen Priestersünden verbunden ist. Und da der Kanzler Gerson auf dem Konstanzer Konzil schon mahnte, man solle Nachsicht üben mit den pflichtvergessenen Priestern, da sonst nach den Erfahrungen von Jahrhunderten noch weit größere Übel zu erwarten sind, so läßt es auch die Kirche von heute nicht an Nachsicht fehlen, denn es ist mir in meinem Leben nur ein einziger Fall zu Ohren gekommen, daß ein solcher Priester von der geistlichen Autorität amoviert worden wäre, und das erst, nachdem bei einem gerichtlichen Falle die Verderbtheit dieses Priesters erörtert und allgemein bekannt geworden ist. Die Beschuldigung ging nicht nur auf einfaches Konkubinat, sondern auch auf Ehebruch und Blutschande.

Ist nun aber nach den in [VII, 2,] entwickelten Grundsätzen die Ehe eingeführt als ein zweckmäßiges Mittel, die Propagation im öffentlichen Interesse zu regeln, so ergibt sich daraus, daß die freie Liebe nur insofern geduldet werden kann, als sie unfruchtbar bleibt, und wir wissen, daß das nur von dem Willen der Liebenden abhängig ist. Dieser Art von Verbindungen das Unästhetische, Gesundheitswidrige und die Unsicherheit zu benehmen, wird die Aufgabe einer fortschrittlichen Entwicklung sein, aber wohl kaum je in vollkommen befriedigender Weise erreicht werden. Die Frauen in Indien, welche sehr kinderscheu sein sollen, sollen diesen Zweck ohne mechanische Hilfsmittel zu erreichen wissen. Jedenfalls sollte das von der Frau allein abhängen und der Mann weder Einfluß darauf nehmen können, noch darum wissen.[30]

Wird dem staatlichen Zwecke nicht zuwidergehandelt, so hat die Staatsverwaltung keinen Anlaß, die freie Liebe zu erschweren oder zu unterdrücken und sie wird alle, die von dieser Freiheit Gebrauch machen, gegen Verunglimpfung in Schutz nehmen. Damit ist aber nicht gesagt, daß das Konkubinat zu dulden wäre. Auch will ich hier noch bemerken, daß mir von ärztlicher Seite vorgeschlagen wurde, auch den von der Zeugung Ausgeschlossenen die Ehe, welche aber unfruchtbar bleiben müßte, zu gestatten. Ich bezweifle, daß das unseren Zwecken besser entsprechen würde, als was ich vorschlage.

Dagegen werden widernatürliche Geschlechtssünden Gegenstand der Bestrafung sein. Sie beleidigen zumeist, so insbesondere beim Geschlechtsverkehr mit Tieren, den Adel der menschlichen Natur und nachdem dieser ein gemeinsamer Schatz aller Menschen ist, muß jede Widernatürlichkeit als gesellschaftswidrig gelten.

Es könnte die Frage aufgeworfen werden, ob den unverheirateten Frauenspersonen nicht die Abtreibung der Leibesfrucht unter gewissen Einschränkungen zu gestatten wäre.[31] Es werden dabei zahlreiche Rücksichten in Betracht kommen, deren Gewicht man heute kaum zu beurteilen vermag. Würde sie gestattet, so wäre man gewiß, daß manche schlimme Tat dadurch verhindert und daß sie in der der Gesundheit am wenigsten abträglichen Form und unter ärztlichem Beistande erfolgen würde. Streng würden andere Handlungen bestraft, welche auf Beseitigung der bereits lebenden Frucht gerichtet wären. Es scheint übrigens nicht wohl möglich, daß solche Handlungen verheimlicht werden können, wenn die Einrichtungen beständen, welche hier zur Feststellung gekommen sind. Es wäre dann unmöglich, daß eine Schwangerschaft dem kompetenten Arzte ein Geheimnis bliebe, oder daß sich die Schwangere vor der Entbindung der Aufmerksamkeit des Arztes entzöge. Schon die Unterdrückung der Geschlechtskrankheiten macht es wünschenswert, daß der Einzelne sich auch im geheimsten Gebiete des Lebens der ärztlichen Beobachtung nicht soll unbedingt entziehen dürfen. Das wird am besten dadurch erreicht, daß schon von frühester Jugend an jeder daran gewöhnt wird, sich regelmäßig der Untersuchung eines Arztes seines Geschlechts zu unterwerfen. Diese Untersuchungen werden sich zur Zeit der Geschlechtsreife auch auf die Feststellung geschlechtlicher Unordnungen und Krankheiten erstrecken und in je früherem Alter die jungen Menschen daran gewöhnt werden, um so weniger anstößig und beleidigend wird die Untersuchung ihnen erscheinen.

Es ist klar, daß hier Fragen als Probleme behandelt werden, die man längst entschieden glaubt. Allein der Grundgedanke des Verfassers, sittlich ist jenes Leben, das dem Menschen die Erreichung des höchsten Alters am wahrscheinlichsten macht, führt zu der Überzeugung, daß der Zusammenhang zwischen unseren Handlungen und jenem Ziele nur in einer Gesellschaftsordnung festgestellt werden kann, welche, was nach diesem Grundsatze das Richtige ist, mit der größten Verläßlichkeit zu erkennen möglich macht. Daß das nur vom Kollektivismus erwartet werden kann, lehrt unsere Untersuchung auf Schritt und Tritt.

Der sittliche Skeptizismus hat seine Berechtigung nicht darin, daß es an einem Maßstabe der Sittlichkeit mangelt, sondern darin, daß unsere gesellschaftlichen Zustände eine Verwirrung mit sich bringen, welche es unmöglich macht, die Anwendung des leitenden sittlichen Grundsatzes, lebe jenes Leben, das dir die größte Sicherheit bietet, das höchste Alter zu erreichen, auf die einzelnen Lebensfragen zu finden.

4. Die Frauenkurie.

Die Frauen haben Interessen, an welchen die Männer keinen Teil haben. Das Geschlechtsleben der Frauen ist so geartet, daß die Liebe ihnen Gefahren, Lasten und Schäden bringt, die den Männern fremd sind. Es entstehen daraus Bedürfnisse, die die Frauen allein angehen, auf einem Gebiete, worauf ihnen allein Erfahrungen zu sammeln möglich ist und in welches den Männern Einblick zu gewähren keinen Zweck hätte, den Frauen aber höchst peinlich wäre. Wie sie in gewissen Fällen nur den Rat und die Hilfe eines weiblichen Arztes annehmen mögen, wenn es an kompetenten Frauen nicht mangelt, so werden sie auch nur mit Frauen ihre Erfahrungen über die geheimsten Seiten des Liebeslebens austauschen und sich beraten wollen. Darum muß ihnen Gelegenheit gegeben werden, Versammlungen abzuhalten, die den Männern verschlossen bleiben, geheime Korrespondenzen zu führen und Zeitschriften für Frauen herauszugeben, welche den Männern ein Geheimnis bleiben müssen.