Man könnte diesen Verband der Frauen und Mädchen »Frauenkurie« nennen und demselben korporative Rechte einräumen. Die Verfassung könnte ihnen das Recht einräumen, über gewisse Gegenstände als besonderer gesetzgebender Körper abzustimmen. Die Kurie würde sich in Lokalgruppen und diese in Sektionen abteilen und durch Delegierte würden die Lokalgruppen, Kreis- und Provinzialausschüsse bilden und einen Zentralausschuß für das ganze Reich einsetzen. So wären die Frauen auch in der Lage, einen entscheidenden Einfluß auf die Sexualmoral zu üben. Die weiblichen Ärzte würden so auch ein Selbstbeobachtungsmaterial von unermeßlichem Umfange gewinnen und es würden die Zwecke einer vernunftgemäßen und eingeschränkten Fortpflanzung durch die Frauen ebenso gefördert werden, wie das allgemeine Verhältnis zwischen Männern und Frauen veredelte Formen annehmen. Eine Zurücksetzung und Unterdrückung der Frauen wäre dann nicht mehr zu besorgen.
Wenn die Frauen dahin gelangen würden, die Fortpflanzung bloß durch den Willen und die Phantasie vollkommen zu beherrschen, was nicht ganz ausgeschlossen ist, dann würde die Geschlechtsliebe erst eine Quelle wahrer Lebensfreude werden. Nur der Austausch vertraulicher Mitteilungen über alle im Liebesleben gemachten Erfahrungen zwischen Frauen und Mädchen kann zu einer solchen Beherrschung der Fortpflanzung führen und der entscheidende Teil ist sicherlich das Weib und nicht der Mann.
Man darf nicht gelten lassen, daß der Mann das Recht habe, zu sagen, ich will Kinder haben, wodurch das Weib zum unfreien Werkzeug gemacht wird, wohl aber hat das Weib das Recht, sich zu entscheiden, ob es Kinder gebären will, oder nicht.
Die Erfahrung beweist uns heute, daß die Kinder ein und derselben Ehe in Gestalt, Größe, im Verhältnisse der Glieder, in den Eigenschaften des Gemütes und der Intelligenz so weit von einander abweichen, daß man gar nicht an eine gemeinsame Abstammung glauben sollte. Die große Verschiedenheit erklärt sich zweifellos daraus, daß die Eigenschaften der Eltern und Voreltern in dem verschiedensten Verhältnisse auf die Kinder übergehen. Wie erklärt sich aber die verschiedene Mischung ererbter Eigenschaften in jedem einzelnen Zeugungsfalle? Dafür fehlt noch jede Einsicht. Ein Wiener Arzt glaubte eine Methode erfunden zu haben, wie man auf das Geschlecht der Nachkommen einwirken und mit ziemlicher Sicherheit bewirken könne, daß Knaben oder daß Mädchen geboren werden. Er behauptet, es hänge das von der Ernährung der Mutter während der Schwangerschaft ab. Die Theorie dieses Arztes ist allerdings verworfen worden, aber darum ist es doch nicht ausgeschlossen, daß eine sehr große Zahl von Erfahrungen, welche systematisch gesammelt und verglichen würden, es den Frauen möglich machen könnte, dahin zu wirken, daß gewisse üble Eigenschaften des einen oder des andern Elternteils auf die Kinder nicht übergehen, daß mehr die Eigenschaften der Mutter oder jene des Vaters erhalten blieben, wie es ja, wie schon erwähnt, auch sehr wünschenswert wäre, wenn die Empfängnis vom Willen der Frau allein abhängig wäre.
Formen wir doch alles nach unseren Bedürfnissen, weshalb soll es nicht auch auf diesem Gebiete gelingen, unsere Zwecke zu erreichen? Aber wenn auch diese Bestrebungen erfolglos blieben, von Vorteil wäre es gewiß, wenn die Frauen alles, was sie allein oder doch näher als die Männer angeht, nach ihren besonderen Bedürfnissen gestalten könnten und dazu würde ein solcher Verband unter den Frauen sicherlich dienen können. Auch sonst wird man nicht die Rechnung ohne den Wirt machen, wenn man darauf rechnet, daß die Frauenkurie den richtigen Instinkt für alle gesellschaftlichen Interessen an der Propagation haben und fortentwickeln wird und daß sie einen mächtigen Einfluß dem Einzelnen gegenüber mit Erfolg geltend machen wird, wie am Schlusse von [VII, 1,] ausgesprochen wurde.
Was die Frage anbelangt, welche Berufe den Frauen verschlossen bleiben sollen, so kann man nur sagen, es sollen zu jedem Berufe die dazu Tauglichsten ausgewählt werden, seien es Männer oder Frauen. Die Meinung, daß es den Frauen an geistigen Kräften und Energie fehle, ist ganz falsch. Was nur den begabtesten Männern erreichbar ist, ist natürlich nur den begabtesten Frauen erreichbar und der Versuch, sie von irgend einem Berufe unter dem Vorwande auszuschließen, daß Frauen weniger begabt seien als Männer, ist ein ganz ungerechtfertigter Kampf um ein Privilegium, das mit dem Wohl des Ganzen nicht vereinbar ist und dem Fortschritte nur hinderlich sein kann.
Die Meinung, die weiblichen Glieder der Gesellschaft sollen nur der Familie leben, hat für oberflächliche Menschen etwas sehr Bestechendes, aber sie ist schon heute nicht begründet, wo doch die Familie viel umfassendere Aufgaben hat, als im Sozialstaate. Zunächst gibt es zahlreiche Frauenspersonen, die sich nicht verehelichen können, und, wenn sie kränklich sind, nicht verehelichen sollten. Es kann also jener Grundsatz schon reichlich für ein Drittel der Frauenspersonen keine Anwendung haben. Zum Teil nun mögen solche zwar als dienende Personen in eine Familie eintreten, aber es besteht sicher kein Grund, des Familienberufes wegen alle Frauen von höheren Studien auszuschließen, wie es ja andererseits auch nur einem kleinen Bruchteile der Männer bestimmt ist, sich für einen gelehrten Beruf vorzubereiten.
Ferner gilt jener Grundsatz auch heute nicht für die bäuerlichen Kreise, in welchen die weiblichen Glieder und insbesondere auch die Ehefrauen, wenn auch nicht in allen, doch in den meisten Arbeiten der Männer mitwirken. Ebensowenig können die Frauen der Arbeiter sich vom Erwerbe außer dem Hause ganz freimachen, weil die Erhaltung der Familie davon abhängt. Endlich führt die Beschränkung der Frauen auf ihren Beruf in der Familie zu einer höchst ungleichen Belastung der Frauen und zur ungleichen Ausnützung ihrer Kräfte. Frauen, die keine Kinder haben und oft ihren Mann den Tag über nicht zu Hause sehen, führen ein ödes, beinahe nutzloses Leben, andere sollen für zehn und zwölf Kinder sorgen und Kranke pflegen und können sich schon aus diesem Grunde nicht schonen, wenn sie ein Kind unter dem Herzen tragen.
Wie pharisäisch die Mahnung unserer Gelehrten ist, man solle den Frauen den Beruf in der Familie erhalten, geht daraus hervor, daß man bei jedem größeren Bau hochschwangere Frauen sehen kann, die mit Ziegeln und Mörtel belastet die Gerüste auf und ab klettern müssen, was aber jene Gelehrten geduldig mit ansehen und wogegen sie keine Bücher schreiben, wohl aber dagegen, daß sie statt des Familienberufes einen gelehrten Beruf wählen.
Im Sozialstaate werden alle Zufälle tunlichst ausgeglichen und darum wird eine ungleiche Belastung der Frauen nicht in erheblichem Maße vorkommen. Es entfällt die wirtschaftliche Familientätigkeit, wenn die gemeindeweise Hauswirtschaft eingeführt wird. Auch die staatliche Anteilnahme an Unterricht und Erziehung entlastet die Frauen von einem großen Teil ihrer heutigen Berufsarbeit und da auch in der Hauswirtschaft die Arbeitsteilung durchgeführt werden wird, ist im Sozialstaate noch weniger als heute davon die Rede, daß die Tätigkeit der Frauen, oder gar die der unverehelichten weiblichen Glieder der Gesellschaft auf die Familie beschränkt werden müßten. Die Familie wäre eine Blutgemeinschaft, aber keine wirtschaftliche Einheit mehr.