d) Intellektuelle Erziehung.
Dem Staate obliegt auch die Überwachung und teilweise direkte Leitung einer intellektuellen Erziehung. Sobald Kinder anfangen Aufmerksamkeit zu zeigen, ist alles zu tun, um dieser Aufmerksamkeit entgegenzukommen und so den Geist zu entwickeln. Es ist eine merkwürdige Tatsache, daß das Kind viel hilfloser und geistig untätiger auf die Welt kommt, als das Tier. Das Kalb ist, kaum zur Welt gekommen, auf den Beinen und geht der Mutterkuh zu, es wendet den Kopf nach jedem Besucher und zeigt dieselbe Aufmerksamkeit wie ein erwachsenes Rind. Es kommt fertiger auf die Welt als das Menschenkind, das kaum in einem Alter von vier Monaten das neugeborene Kalb in geistiger Beziehung einholt. So fordert die Natur von der Mutter eine viel größere Sorgfalt für das Kind, als das junge Tier von den Eltern beansprucht. Daß es von sehr verderblichen Folgen sein muß, wenn die Kinder von den Eltern der Arbeit und des Erwerbes wegen in der Wohnung allein gelassen werden müssen und oft den ganzen Tag über jene Anregungen entbehren, welche wir unseren Kindern bieten, ist leicht einzusehen. Was an der Entwicklung des Seelenlebens und an Anregung im ersten Jahre und besonders in den Jahren der Entwicklung der Sprache versäumt wird, ist nie wieder gut zu machen. Arzt und Pädagoge haben die Eltern und das Erziehungspersonal zu belehren und zu überwachen. Daß man darin auch zu viel und Unnötiges tun kann, daß man Kinder auch nicht aufregen, nervös machen, erschrecken, sie nicht zu früh ins helle Tageslicht schauen lassen darf, in der allerersten Zeit für genügenden Schlaf zu sorgen hat, daß man ihnen später keine Schauergeschichten oder Gespenstermärchen erzählen, insbesondere nichts Übernatürliches oder Abergläubisches in die jugendliche Seele impfen darf, ist gewiß, und eine Kinderseele, welche nur irgend etwas Törichtes gläubig aufgenommen hat, ist intellektuell für immer verdorben. Ebenso ist auch die Heranbildung von Wunderkindern nichts weniger als rationell. Das Erziehungsziel muß sein, die heranwachsenden jungen Leute beiderlei Geschlechts zur größten Tüchtigkeit in jenem Berufe heranzubilden, wozu jeder die größte Befähigung hat und in jedem die mannigfaltigste und stärkste Genußfähigkeit besonders auf jenen Gebieten zu entwickeln, auf welchen die Genüsse am meisten vom materiellen Aufwande unabhängig sind. Die Berufsausbildung soll den Menschen in den Stand setzen, der menschlichen Gesellschaft das Beste, was er vermag, zu geben, die Entwicklung der Genußfähigkeit soll ihn in den Stand setzen, für das Gegebene reichlich und von allen Seiten zu empfangen. Die Mannigfaltigkeit der Gabe, zu genießen, macht jeden seinen Mitmenschen tributär, sie interessiert ihn an dem, was die Gesellschaft auch den anderen bietet.
e) Der Unterricht im vorschulpflichtigen Alter.
Daß man dem Unterricht nicht allzusehr vorgreifen soll, ist wohl kaum zu bezweifeln. Aber trotzdem wird es sich empfehlen, wenn Kindern frühzeitig ein genügender Wortschatz beigebracht, sie im richtigen Aussprechen und Gebrauche der Worte, später der Satzfügungen, nicht theoretisch, wohl aber praktisch unterwiesen und zu einer gewählten und artigen Sprache und einem auch den Gebildetsten angemessenen Dialekte, einer reinen, der Schriftsprache entsprechenden Redeweise angehalten werden. Es hat gar keinen Sinn, daß die Kinder der Bauern und Arbeiter sich in der Sprache von den Kindern der sogenannten höheren Stände unterscheiden, und man findet in manchen Teilen von Norddeutschland Bauernkinder, die ein ganz tadelloses, reines Deutsch ohne verdorbenen oder landschaftlichen Dialekt sprechen. Man kann darum doch in der Schule und neben dem reinen Schriftdeutsch, besonders für heimische Poesie, einen Dialekt auch einüben, und der schwäbische und der steierische Dialekt eignen sich vortrefflich zur Lokalfärbung poetischer Produkte. Aber die reinste Schriftsprache kann und soll jedem Kinde beigebracht werden, so schwer es auch auf dem Lande mit der Familienerziehung vereinbart werden kann. Bei Aufstellung eines pädagogischen Stabes, wie er auch sonst aus erziehlichen Gründen unentbehrlich ist, ist das gewiß erreichbar. Ist sich das Kind bewußt, daß es den Dialekt nur neben der reinen Schriftsprache — wobei nur die allerschönste Aussprache zu dulden ist — sprechen dürfe, so wird es letztere nie verlernen und in Schule und Gesellschaft ungezwungen und ganz natürlich gebrauchen. Dazu ist Übung und ein streng richtiges Vorlesen von Jugendschriften notwendig.
Auch logische Schnitzer darf man Kindern nie hingehen lassen. Dreijährige Kinder sind in der Handhabung der Logik oft sicherer und schlagfertiger als große Leute, welche sich oft erst auf eine logische Formel besinnen müssen.
Früh müssen Kinder auf die mehrfache Bedeutung der Wörter, auf Synonyme und auf die Bildersprache aufmerksam gemacht werden, ohne daß ein methodischer Unterricht erlaubt wäre. Es ist ihnen ein Reichtum von Wörtern und Bezeichnungen, von Pflanzen- und Tiernamen in jenem frühen Alter zuzuführen, wo der Geist rasch erfaßt und behält. Kinder müssen viel reden hören und viel zu sprechen veranlaßt werden, es ist fehlerhaft, ihnen immer in die Rede zu fallen, sie zum Schweigen anzuhalten und zu entmutigen.
f) Der Elementarunterricht, in Österreich der Unterricht in einer zweiten Sprache des Reiches.
Der Elementarunterricht soll mit dem vollendeten sechsten Lebensjahre beginnen und bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahre dauern. Er umfaßt die gründliche Kenntnis der Muttersprache, und in Österreich vielleicht auch einer zweiten Sprache in Wort und Schrift, mit Inbegriff einer tadellosen Rechtschreibung und der Gewandtheit im Ausdruck und Stil, die Grundzüge der Vaterlandskunde, Geographie, Erdkunde und Geschichte, der exakten Wissenschaften, Naturkunde, Chemie und Physik in allen Verzweigungen. Religion wird nur einen geringen Platz im Lehrplane einnehmen. So wohl auch Ethik, welche nicht theoretisch zu lehren, sondern praktisch anzuerziehen ist und welche bereits in Fleisch und Blut übergegangen sein muß, ehe der Unterricht erteilt werden könnte. Es ist ja dasselbe mit der Logik. Dagegen soll in den höheren Jahrgängen etwas über Philosophie und Geisteswissenschaften, dann Volkswirtschaft, den Mädchen über Physiologie, Hygiene und das Geschlechtsleben des Weibes beigebracht werden. Zeichnen, Modellieren und Gesang werden nicht zu vernachlässigen sein. Sehr wichtig ist es, alle Schulen mit Lehrmitteln auszustatten. Beim Unterricht in der Muttersprache und dem schriftlichen Aufsatz und bei anderen schriftlichen Schulaufgaben soll, wie oben erwähnt, auch eine Verwendung der begabteren Schüler der nächsthöheren Klasse zur Korrepetition und zur ersten Durchsicht der Hefte stattfinden, teils um diese selbst zu fördern, teils um den Lehrern die Aufgabe zu erleichtern. Diese werden, wie schon erwähnt, schon deshalb weniger belastet sein, weil ein Jahrgang der Volksschule kaum jemals mehr als 25 Schüler zählen wird.
Inwiefern es wünschenswert sein mag, in den Schulen vom 10. Jahre aufwärts die Geschlechter zu trennen, wird die Erfahrung lehren. In diesem Falle wird es sich mehr empfehlen, einerseits die Mädchen, andererseits die Knaben zum Unterrichte in die Nachbargemeinden wandern zu lassen, als Doppelschulen in jeder Gemeinde zu errichten. Diese Wanderungen sind in sehr gebirgigen Gegenden heute mit nicht geringen Übelständen verbunden, wo die Gemeinden sehr zerstreut sind und die Schulkinder von entfernten Gehöften in die Schule wandern müssen, oft auf gefährlichen Wegen. Im Zukunftsstaat handelt es sich aber nur um die Wanderung halber Klassen unter Aufsicht und auf vortrefflichen, gefahrlosen Wegen. Es ist auch das ein Teil der dem Kollektivstaate obliegenden Fürsorge, daß er dort, wo es notwendig ist, auf Kosten des ganzen Volkes Abhilfe gegen lokale Übelstände trifft. Verhält er also die Schuljugend zu solchen Wanderungen an gefährlichen Orten, so wird er sichere und gangbare Wege herstellen, die in der heutigen Gesellschaftsordnung manche Gemeinde nicht herzustellen vermag, weil sie zu arm ist, und wohl auch deshalb, weil es sich dabei zumeist nur um das Interesse einer einzelnen Familie handelt. Der Kollektivstaat hilft ebenso der Armut einer Gemeinde, wie der Armut des Einzelnen ab.
Was das Bewohnen einzelner Gehöfte anbelangt, so ist davon in V, 2, Alinea: [»Die Fürsorge für«], die Rede. Wo solche vorkommen, werden in selben Familien, welchen schulpflichtige Kinder angehören, nicht wohnen, weil das unzweckmäßig wäre und keine Familie durch Eigentum an die Scholle gebunden ist. Es gibt in jeder Gemeinde Unverheiratete und Kinderlose genug, um solche Gehöfte mit Bewohnern zu besetzen, welche sich leichter, vielleicht auch gerne von der großen Gemeinde, zum mindesten zeitweilig, trennen oder etwa strafweise dazu verhalten werden.