Schon beim ersten Erwachen der Intelligenz und bei den ersten Worten, hat man auf richtige Aussprache und richtigen Gebrauch eines jeden Wortes zu dringen, nicht ein einziges Mal darf man ungerügt hingehen lassen, daß sie l für r sagen, Wörter falsch anwenden, Satzverbindungen verfehlen, es genügt, das Richtige statt des Verkehrten zu setzen und man braucht sich dabei nicht lange aufzuhalten. Welche Summe von Erziehungstätigkeit kann eine solche Kinderpflegerin leisten! Für ihre Ausbildung werden besondere Unterrichtsanstalten eingerichtet werden und man wird für eine Gemeinde von 1000 Köpfen etwa 20-25 solche Pflegerinnen bestellen müssen. Dieser scheinbar große Arbeitsaufwand wird leicht hereingebracht durch unermeßliche Arbeitsersparnis anderer Art, die der Kollektivismus ermöglicht.
Den Pädagogen und den Lehrern wird die Überwachung und oberste Leitung des Erziehungsdienstes obliegen. Hier will ich bemerken, daß ich das erziehungsbedürftige Alter bis zum vollendeten 18. Lebensjahre ausgedehnt wissen möchte. So lange soll auch das unselbständige Alter dauern. Es ist die Frage, ob der Entgang der Arbeit zu ertragen wäre, der dadurch entsteht, daß der Volksunterricht erst mit diesem Alter eingestellt wird, da bei uns die Masse der Jugend mit 14 Jahren, ja unter den Bauern in Österreich mit 12 Jahren vom Unterricht befreit und zur Arbeit herangezogen wird. Allein die Organisation der Arbeit dürfte eine solche Ausdehnung des Volksunterrichts möglich machen. Mehr möchte ich aber nicht vorzuschlagen wagen. Daß die jungen Leute vom vollendeten 18. Lebensjahre an aber ganz selbständig sein sollen, kann für kollektivistische Staaten wohl empfohlen werden. Denn geschäftskundig braucht der Kollektivbürger nicht zu sein und da er vom 19. Lebensjahre ganz zur Arbeit herangezogen wird, die Arbeit aber die einzige Steuer ist, die der Kollektivbürger zu entrichten hat, so soll er auch von diesem Alter an stimmfähig und der Erziehungsgewalt nicht mehr unterworfen sein.
Wenn in den folgenden Zeilen die Erziehung im Kollektivstaat besonders eingehend behandelt wird, so veranlassen mich dazu verschiedene Rücksichten. Zunächst muß die Erziehung der Gesellschaftsordnung angepaßt werden und man wird in meiner Darstellung finden, daß überall darauf Rücksicht genommen wird, die Jugend in diesem Sinne zu erziehen. Dann gewinnt der Staat durch den Kollektivismus so unermeßliche Mittel, daß ihm viel höhere Erziehungsaufgaben gestellt werden können, als heute dem Einzelnen, wobei gleichfalls jene Vorzüge in der Erziehung zutage treten, die die Großproduktion für die Sachproduktion gewährt. Endlich wird man überall fühlen, welche Erleichterung einer vernünftigen Erziehung und selbst dem Unterrichte die Unterdrückung der Großstädte bietet.
c) Die physische Erziehung.
Diese fällt zumeist mit der Versorgung zusammen, die der Staat zu leisten und wobei er sich nach den durch den Sanitätsdienst gemachten Erfahrungen zu richten hat.
In unserer Gesellschaftsordnung erleiden viele Hunderttausende von Kindern einen dauernden Schaden durch die Unvernunft, die Unwissenheit und auch durch die Armut der Eltern. In einem Bezirke Niederösterreichs bemerkte der Arzt, der sich dort niederließ, daß die meisten Kinder der Bauern rachitisch waren. Er gab die Schuld nur der unzweckmäßigen Nahrung. Man entwöhnt die Kinder zu früh der reinen Milchnahrung und füttert sie mit einem Mehlbrei, der der Ansicht des Arztes zufolge diese schädliche Wirkung hervorbrachte. In Steiermark richten die Bauern ihre Kinder mit einem Mohnköpfeabsud, den sie ihnen verabreichen, um sie einzuschläfern, oder durch Anstopfen mit Sterz zu Grunde, ohne daß sie jemand über das Verderbliche ihrer Einschläferungspraxis oder Ernährungsmethode aufklärte. Dort soll es dahin kommen, daß die Kinder auf diese Weise geradezu verblödet werden. Bis in die neueste Zeit kümmerte sich niemand darum und man ließ dem Übel freien Lauf. Daß auch aus verbrecherischer Absicht gleiches Unheil herbeigeführt wird, daß selbst in den gebildeten Klassen den Kindern im frühesten Alter Bier und Wein gereicht wird, der Vater seinen 3-jährigen Sohn zum Frühschoppen mitnimmt und sich nicht wenig darauf zu Gute tut, daß der kleine Kerl trinkt wie ein Bürstenbinder, ist ebenso außer Zweifel, wie daß oft der leichtsinnige Vater das vertrinkt, was er zum Unterhalt von Frau und Kind nötig hätte. Dagegen leistet der Kollektivismus unbedingten Schutz. Erst in Zukunft wird übrigens die medizinische Wissenschaft die Gesetze einer richtigen Ernährung der Kinder genauer erkennen und darauf hinarbeiten, daß die Mütter wieder den Kindern die Brust reichen können, wie es die Natur fordert, und daß andererseits alles aus der Ernährung ausgeschieden wird, was im Geringsten von schädlichen Folgen sein kann, Alles gereicht, was die Jugend braucht, und daß jene genaue Regelmäßigkeit in der Ernährung beobachtet wird, die am heilsamsten ist und eine richtige Verwertung der Nahrung sichert. Wie jede zu geringe Ernährung, so ist auch die Überfütterung verderblich und die Ärzte behaupten in neuerer Zeit sogar, daß die Rindsuppe den Kindern schädlich sei, die man bisher nicht früh genug reichen zu können glaubte.
Nur der Kollektivismus ermöglicht es, allgemeine Erfahrungen zu machen und selbe allgemein auszunützen. Was man in der heutigen Gesellschaftsordnung nicht in zwanzig Jahren allgemein durchsetzen könnte, kann der Kollektivstaat in kürzester Frist einführen. Freilich soll man mit Neuerungen auch nicht voreilig sein, und solange etwas zweifelhaft ist, wird man die Zustimmung der Eltern, auf die der Arzt übrigens belehrend einwirken wird, nicht umgehen dürfen. Die Zukunft wird aber auch erst eine Aufklärung darüber bieten, ob nicht bloß Alkohol, sondern auch Kaffee, Tee, vielleicht sogar bis zu einem gewissen Grade Fleischnahrung zu vermeiden ist, ganz gewiß aber wird man auf Unterdrückung des Tabakgenusses bedacht sein, der nur schädlich wirken kann und überdies einen sehr großen Aufwand verursacht. Man kann für ein Land wie Österreich-Ungarn die Ersparung von mehr als der Arbeit von 200,000 Menschen durch den Wegfall des Tabakgenusses erwarten, wenn man auch das in Rechnung bringt, was zum Ankauf von Tabak ins Ausland geht und noch ungerechnet die mit dem Tabakgenusse verbundenen Nebenauslagen für Zündhölzchen, Pfeifen, Zigarrenspitzen, Zigarrentaschen und dergleichen. Auch hier wird der Kollektivstaat bei den Kindern den Anfang machen und wenig Wert darauf legen, die Erwachsenen von üblen Gewohnheiten zu heilen.
Ebenso wie in der Nahrung, wird der Staat auch in der Versorgung mit Kleidung, Wohnung, Wärme, Luft, gutem Trinkwasser, in der Versorgung mit Bädern und sonstigen Reinigungsmitteln der Jugend das Vollkommenste bieten und erziehlich dahin wirken, daß den Kindern auch alles angewöhnt wird, was sie zu ihrem eignen Nutzen sich angewöhnen sollen. Was die Zahnpflege anbelangt, ist an anderem Ort schon das Erforderliche bemerkt, VII, 2, Alinea: [»Als Hilfsorgane«]. Zur physischen Erziehung gehört auch die Gewöhnung an frische Luft, ausreichende Bewegung im Freien, ausdauernde Bewegung auf Spaziergängen und Fußreisen, Höhenbesteigung, Schlittschuhlaufen, Bewegungsspiele, Turnen, Schwimmen, vielleicht auch Reiten, und auch darüber wird an anderem Ort mehreres zu sagen sein. Der Staat wird auch darauf dringen, daß die Jugend innerhalb vernünftiger Grenzen abgehärtet werde, und die Grenzen wird die Erfahrung ziehen lehren, nachdem es sich nur darum handelt, gegen solche Gefahren zu stählen, die man nach dem jeweiligen Stande der Kultur zu bestehen haben mag.
Was die Kleidung der Kinder anbelangt, so soll sie die Bewegungsfreiheit und die Ventilation nicht hemmen, den Hals im Winter und Sommer frei lassen, jederzeit rein gehalten werden, den ästhetischen Sinn zufrieden stellen, ohne die Eitelkeit und Putzsucht zu entwickeln, die Mädchen sollen vom Mieder befreit und demonstriert werden, daß schöne und gesunde Menschen keinen Kleiderluxus zu treiben nötig haben. Die Wohn- und Schulräume müssen ausreichend ventiliert sein und niemals überheizt werden, und der leichteren Aufsicht und des geselligen Zusammenlebens wegen soll die Jugend einige größere Versammlungsräume zur Verfügung haben. Ob Kinder der älteren Jahrgänge, etwa über das zehnte Jahr hinaus, bei den Eltern wohnen sollen und ihnen nicht vielleicht gemeinsame Schlafräume anzuweisen wären, welche eine scharfe Überwachung durch das Erziehungspersonal möglich machen, sei der Erwägung empfohlen. Man hat schon bei der Anlage der Wohnansiedlungen darauf Rücksicht zu nehmen.
Daß auch für Kinder im ersten Lebensalter und bis zur erlangten Sicherheit im Gehen für einen Teil des Tages gemeinsame Kinderstuben einzurichten, wenngleich auch sie regelmäßig mehrere Stunden ins Freie zu fahren sind, daß also das Beispiel der Krippen und für später auch die Spielschule allgemein nachzuahmen sein wird, ist gewiß. Solange die Mütter ihre Kinder säugen, werden sie unter Aufsicht einer Vorsteherin in diesen Räumen den Dienst haben, was sie nicht hindern wird, nebenbei weibliche Handarbeiten und allerlei Wäscheausbesserungsarbeiten zu besorgen, also produktive Arbeit zu leisten. So wird der Jugend durch den Staat gesichert werden, was ihr in der heutigen Gesellschaftsordnung beinahe immer fehlt.