Daß der Kollektivismus die Aufgabe, aber auch die Macht hätte, sich eines allzureichen Anwachsens der Bevölkerung zu erwehren, und daß die Mittel vorhanden wären, diese Aufgabe des Staates zu erfüllen, wurde in [VII, 1,] gezeigt, hier soll nur der Einfluß erörtert werden, den der kollektivistische Staat auf die Erziehung zu nehmen hätte.
Der Vorschlag, den Plato macht und der bei vielen sozialistisch gesinnten Arbeitern Anklang gefunden haben soll, daß die Kinder von den Eltern zu trennen seien und in eigenen staatlichen Anstalten erzogen werden sollen, ist zu verwerfen, weil er das Kind mit dem Bade verschüttet und nicht nur pflichtvergessene Eltern trifft, sondern auch das Gute unterdrückt, das die Familienerziehung sehr häufig hat. Auch bringt er den Staat um Leistungen, welche gute Eltern freudig ohne Gegenleistung der Kindererziehung widmen. Der Staat soll nun von der Geburt der Kinder an sich an der Erziehung mit beteiligen, die Eltern unterweisen, belehren und überwachen, sie für die Erziehung verantwortlich machen und für Ersatz sorgen, wenn die Eltern pflichtvergessen, untüchtig, durch Arbeit oder Krankheit verhindert sind oder den Kindern durch den Tod geraubt werden. Einen wichtigen Einfluß muß der Kollektivstaat ohnehin durch die ihm obliegende Versorgung der Kinder mit Wohnung, Kleidung, Nahrung und Unterricht ausüben und so handelt es sich immer nur um einen verhältnismäßig nicht sehr großen Aufwand, der überdies auch der Erziehung der Eltern selbst zu Gute kommt, da sie, als Organe des Staates veredelnd auf die Kinder einwirkend, auch selbst an dieser Veredelung teilnehmen, denn sie werden gezwungen sein, jene Forderungen im Leben selbst zu erfüllen, deren Erfüllung sie von den Kindern fordern müssen! Sie können ja doch nur beispielgebend wirken.
b) Erziehungsorgane.
Für die Zeit, in welcher die Eltern der Arbeit obliegen, sich also von den Kindern entfernen müssen oder ihnen die notwendige Aufmerksamkeit nicht widmen können, hat der Staat Kinderpflegerinnen und Erzieherinnen zu bestellen, während die Kinder der breitesten Schichten der Bevölkerung in dieser Zeit heute sich selbst überlassen werden müssen und verwahrlost bleiben, zumeist ohne Verschulden der Eltern infolge sozialer Übelstände, die der Kollektivismus ja eben zu heilen berufen ist. Wenn aber jener Teil der Erziehung, der auch im Kollektivismus unter normalen Umständen den Eltern selbst überlassen bleibt, von ihnen nicht besorgt wird oder werden kann, soll der Staat für einen Ersatz, für Pflegeeltern, zunächst wohl für eine Pflegemutter sorgen, welche den Kindern jene Obsorge zu Teil werden läßt, die sie sonst von den Eltern zu erwarten hätten. Die Untersuchung wünschenswerter Verhältnisse der Propagation ergibt, daß eine sehr große Anzahl der Frauen sich der Ehe und Kindererzeugung werden enthalten müssen, darum aber doch zur Kindererziehung im besten Sinne des Wortes tauglich sein mögen. Besonders diese sollen zum Ersatze der Eltern herangezogen werden und die Erfahrung beweist, daß solche Pflegemütter ganz vortrefflich geeignet sein können, die Erziehung zu leiten, daß sie nach kurzer Angewöhnung, besonders wenn ihnen sehr junge Kinder anvertraut werden, wahre Mutterliebe empfinden, und daß ihnen das Übernehmen der Mutterpflichten besonders dann willkommen sein wird, wenn der Staat für die materiellen Kosten der Versorgung aufkommt und solche Lasten mit der Pflegemutterschaft nicht verbunden sind. Es sind aber auch andere Frauen zur Übernahme dieser Aufgabe geeignet, so ältere Frauen, welche keine eigenen Kinder mehr zu erziehen haben, besonders die Großmütter der betreffenden Kinder, kinderlose Ehepaare, Eltern, die nur ein einziges Kind haben, dem sie gern einen Gespielen an die Seite geben möchten, auch junge kinderlose Witwen, welche sich nicht wieder verehelichen wollen, und es unterliegt keinem Zweifel, daß dem Staate eine große Auswahl freiwilliger Kräfte zur Verfügung stünden, die ganz hervorragend geeignet wären, die häusliche Erziehung zu leiten.
Die Eltern aber sollen die Erziehung nicht allein leiten, der Staat soll durch seine Organe mitwirken, wodurch diese in die Kenntnis aller Irrtümer und Nachlässigkeiten der Eltern kommen müssen. Es ist in V, 2, Alinea: [»Nach der Geburt,«] gezeigt worden, daß der Arzt schon den Neugeborenen seine Aufmerksamkeit zu widmen hat, und auch der Pädagoge, welcher für die geistige Vervollkommnung der ganzen Gemeinde verantwortlich ist, wird die Eltern schon bei den ersten Zeichen der beginnenden Seelentätigkeit zu beraten haben, wie die Intelligenz zu fördern, Untugenden vorzubeugen, ethische Vollkommenheit früh zu wecken ist. Viele Eltern wissen, welches Ziel sie anzustreben haben, es fehlt ihnen aber Geduld und Kenntnis der Kinderseele und sie wissen sich nicht zu benehmen, wenn mehrere Kinder derselben Familie eine verschiedene Behandlung fordern. Daß es möglich ist, selbst begangene Fehler gut zu machen und wieder einzulenken, wenn man falsche Wege eingeschlagen hat, hat die obengedachte Gesellschaft in England erfahren. Es ist vorgekommen, daß pflichtvergessene Eltern zu längerer Gefangenschaft verurteilt und mittlerweile ihre Kinder in gute Pflege und Erziehung genommen wurden und daß die Eltern, als sie ihre nun wohlaussehenden und fröhlichen Kinder wiedersahen, wirkliche Elternliebe erwachen fühlten und ein normales Verhältnis zu den Kindern hergestellt wurde. Um so sicherer werden geringere Verirrungen ohne Schaden bleiben, wenn sie frühzeitig entdeckt und abgestellt werden.
In der Regel wird man die Mutter als die wichtigste Person in der Erziehung anzusehen haben und die Kinder in Allem an sie weisen müssen. Ihr wird die Verhängung größerer Strafen, die Zuerkennung von Belohnungen, die Erfüllung kleiner Bitten vorzubehalten sein und die staatliche Erziehung sich so wenig als möglich zwischen Mutter und Kind drängen dürfen, zum mindesten erkennbar für die Kinder. Darum wird auch der Abnahme der Erziehung eine öftere Verwarnung und Beratung der Mutter vorangehen und dazu nur gegriffen werden, wenn es unbedingt notwendig und ein vorteilhafter Ersatz möglich ist.
In einem solchen Falle wird die Verwaltung zu prüfen haben, ob das Kind in eine andere Gemeinde zu versetzen sei, um einen verderblichen Einfluß der Mutter zu verhindern, wogegen wieder in Betracht kommt, das die Konstanz der Verhältnisse, die Fortsetzung des Zusammenseins mit Kindern, mit welchen jene aufgewachsen sind, die Fortdauer der sonstigen Erziehungsumstände, die Einwirkung der bisherigen Lehrer und Erzieherinnen, sich als wünschenswert erweisen und daß die gänzliche und dauernde Trennung von Mutter und Kind auch dadurch, wenn es notwendig, gesichert werden kann, daß die Mutter, beziehungsweise die Eltern in einen entfernteren Ort versetzt werden, was bei drei Vierteln der Bevölkerung gar keine Schwierigkeiten bietet.
Da die Eltern den größten Teil des Tages aber der Arbeit widmen müssen, sollen die Kinder in dieser Zeit den Kinderpflegerinnen überlassen werden, welche mit ihnen spielen, sie spazieren führen, ihnen Märchen erzählen, Rätsel aufgeben, sie auf die Schönheiten der Natur, die Nützlichkeit der Pflanzen und Tiere aufmerksam machen, sie Gedichte memorieren lehren und auf das intensivste erzieherischen Einfluß üben und sie scharf überwachen sollen. Damit gemeinsame Spiele und allerhand Übungen der Geschicklichkeit, der Tugend, sowie der Intelligenz zu verbinden, frühzeitig gesellige Vollkommenheit zu entwickeln, ist eine Hauptaufgabe der Pflegerinnen, wobei der Grundsatz zu beobachten ist, die Kinder den ganzen Tag über soviel als möglich im Freien und in gesunder Bewegung zu halten. Eine Pflegerin wird für 20 solcher Kinder ausreichen und es wird zu prüfen sein, inwiefern die beiden Geschlechter und die verschiedenen Jahrgänge getrennt, oder vereint zu führen seien, wobei die Pflegerinnen auch darauf zu achten haben, die intelligenteren und besseren Kinder der älteren Jahrgänge selbst wieder als Erziehungsorgane zu gebrauchen, sie alles das versuchen zu lassen, was ihnen selbst obliegt, sie die Jüngeren zurechtweisen, belehren, ihnen erklären und erzählen zu lassen, wodurch wieder nützliche Talente entdeckt und gefördert werden können. Mit dem Schulunterricht soll so eine spielende und daher weniger ermüdende Unterweisung und Ausbildung verbunden, früh aber jede Art von Tätigkeitstrieb entwickelt werden.
Insbesondere auch wirkliche Arbeiten soll man von den Kindern von früh auf in steigendem Maße und als Vorbereitung für die späteren Aufgaben fordern. Zu diesen gehört das Sammeln von Beeren, Schwämmen, Früchten aller Art, das Auslesen genießbarer Dinge, Enthülsen von Früchten, Dienstleistungen in der Küche, im Hauswesen, bei Tische, weibliche Handarbeiten aller Art, das Verrichten von Botengängen, das Auflesen von Kartoffeln, das Jäten der Felder und tausend andere Dinge soll man von Kindern fordern, welche den Geist und Körper nicht ermüden, sondern anregen und früh das Gefühl erwecken, daß man nützlich ist. Berichten die statistischen Ausweise, wie viele Zentner von Beeren, Schwämmen, Kartoffeln, Äpfeln und Birnen die Kinder im ganzen Reiche gesammelt, wie viele nützliche Dinge sie geschaffen haben, so wird früh der soziale Instinkt geweckt, daß der Mensch auf der Welt ist, um dem Mitmenschen nützlich zu sein. Mit steigendem Alter muß immer größere Beharrlichkeit und Selbstüberwindung, mehr Mut und Opferwilligkeit gefordert werden und nützliche Arbeit ist die beste Erziehung.[32]
Begabten Kindern, die schon mehr erwachsen sind, sind auch in dieser Hinsicht immer schwierigere Aufgaben zu stellen. So wie die besten Schüler älterer Jahrgänge die jüngeren überhören, ihnen vieles erklären, ihre Aufgabenhefte einer ersten Durchsicht unterziehen sollen, um so ihren Beruf zum Unterrichte zu erweisen und selbstlehrend zu lernen, so sollen sie auch dem Beamten, den Lehrern, der Bibliothekarin mit Hilfsleistungen an die Hand gehen, statistische Tabellen berechnen, Schriften kopieren, Bücher ordnen und dergleichen mehr. Kinder müssen immer beschäftigt, immer angeregt, in allem Geringsten, nicht verletzend und ungeduldig aber fördernd getadelt werden, nichts Unvollkommenes, so gering es auch sei, darf man ungerügt hingehen lassen und darum müssen sie immer sich unter Aufsicht wissen.