11. Handfertigkeitsunterricht und Haushaltungskunde.
Daß Handfertigkeitsunterricht mit dem Schulunterrichte zu verbinden ist, ist längst dargetan und dazu ist in einer kollektivistischen Gemeinde die beste Gelegenheit geboten. Es wird ohnehin in jeder Gemeinde eine mit allen Werkzeugen und einfacheren Apparaten ausgerüstete, mit Wasserkraft, Dampf oder Elektrizität betriebene mechanische Werkstätte zu finden sein, wo man die dringenden Ausbesserungen geringerer Art von Werkzeugen, Apparaten, Maschinen und Hausgeräten besorgen kann und dort wird man den Handfertigkeitsunterricht erteilen, um jene herauszufinden, welche sich für die Industrie und Technik eignen, während die weniger Tauglichen sich der Landwirtschaft, den geringeren industriellen Arbeiten und dem Bergbau widmen müssen. Ebenso werden die Mädchen praktischen und auch theoretischen Unterricht für weibliche Handarbeiten, Haushaltungsarbeiten, Küche, Viehzucht und Gartenkultur empfangen. Man macht jetzt eben überall Versuche, solchen Unterricht auch auf dem Lande einzubürgern, aber es fehlt zumeist an Geld und somit auch an Lehrkräften. So werden alle jene begabteren Kinder ermittelt werden, die man in die landwirtschaftlichen, gewerblichen, forstlichen oder Haushaltungsfachschulen aufnehmen und dann als Vorarbeiter, Werkführer, Haushaltungsvorsteherinnen, Köchinnen usw. oder für das Erziehungs- und niedere Lehrfach ausbilden wird. Auch für Zeichnen, Modellieren oder Musik hervorragend befähigte Kinder werden in Vorbereitungsschulen aufgenommen, vielleicht noch in den Jahren der Volksschulpflicht und müssen sie deshalb an einen Bezirks- oder Kreisvorort versetzt werden, so werden ihre Eltern entweder auch versetzt oder sie werden von diesen an dort domizilierende Freunde oder Verwandte verwiesen, welche die Stelle der Eltern vertreten. Die Mitbeschäftigung an den wirklichen Arbeiten in Feld und Stall, Küche und Hauswesen, Kinderwartung und Krankenpflege wird der beste Handfertigkeits- und Haushaltungsunterricht sein oder wenigstens als Vorbereitung der Tüchtigsten für Fachschulen dienen.
12. Vereine und Selbstzucht der Jugend.
Die Erfahrung wird erweisen, ob der Jugend die Bildung von Vereinen und die, wenigstens versuchsweise, Übernahme der Selbstzucht gestattet werden soll. Man sagt, man habe in Amerika mit einer Art von Jugendrepublik sehr gute Erfahrungen gemacht, in welche verwahrloste Kinder aufgenommen und der Zucht ihrer schon gebesserten Altersgenossen überlassen und so geheilt und für die Gesellschaft brauchbar gemacht wurden. Die Behandlung der jugendlichen Übeltäter soll eine sehr harte gewesen sein, aber gute Früchte getragen haben. Bewähren sich solche Versuche, so mögen sie fortgesetzt werden, andernfalls sind die Vereine aufzulösen, die Selbstzucht wieder einzustellen und die unmittelbare Wirksamkeit der Erziehungs- und Lehrpersonen und der Mütter wieder herzustellen. Von der Förderung des Vereinswesens ist in [VIII, 2,] die Rede, und es wird in der Regel keinem Bedenken unterliegen, auch der Jugend den Beitritt zu den Vereinen der Erwachsenen, wenn auch vielleicht ohne Stimmrecht, zu gestatten. Nur dürfen sie dadurch vom Unterricht nicht abgelenkt werden.
13. Sicherstellung einer gleichmäßigen Jugenderziehung.
Da es wünschenswert ist, daß das ganze Volk ohne Ausnahme einen gleichmäßigen Elementarunterricht und Erziehung empfange, ohne irgend eine Bevorzugung oder Zurücksetzung, soweit nicht die Eltern durch ihre eigene Bemühung, Unterrichts- und Erziehungsarbeit ihre Kinder mehr fördern, und nachdem es den Anschein hat, als ob die Kinder der Personen, die in den Städten und der Hauptstadt angesiedelt sind, einen Vorzug genössen oder zu anderen Vergnügungen Gelegenheit hätten und vom Landleben ihrerseits ausgeschlossen wären, so ist es von Belang, hier einige Worte darüber zu sagen.
Jene Eltern in den Städten, die erziehungspflichtige Kinder haben, werden am besten ihre Wohnungen an der Peripherie angewiesen erhalten, wo die Städte ans Freie stoßen und mit den nächstgelegenen Dörfern zusammengrenzen. Erziehungs- und Lehrpersonen werden dieselben sein wie in den Dörfern, Lehrmittel ebenfalls, das Zusammenkommen dieser Kinder mit den Dorfkindern, die Spaziergänge und Ausflüge in der freien Landschaft, die Berührung mit den landwirtschaftlichen Anstalten wird ihnen gleichfalls geboten werden, so daß sie keine andere Erziehung empfangen als die anderen Kinder.
Eine Ausnahme bilden vielleicht die Kinder der monarchischen Familie und des hohen Adels, welchen man die Erziehung im Hause und mehr abgeschlossen von der übrigen Bevölkerung wird sichern wollen. Es scheint das zum Teil nicht unbegründet, weil dieser Teil der Jugend eine viel mannigfaltigere Ausbildung in einheimischen und fremden Sprachen empfangen soll, die manche Änderung in der Erziehung und im Lehrplane nötig machen könnte. Auch wird bei ihnen das Hauptgewicht auf gesellige Talente zu legen sein. Aber trotzdem wird man erwägen, ob nicht auch solche Kinder ihren Unterricht und die Erziehung wenigstens bis zum 12. Jahre mit den anderen Kindern auf dem Lande empfangen sollten.
i) Ethische Erziehung.
Obwohl die ethische Erziehung von der physischen und intellektuellen nicht zu trennen ist, so soll darüber doch noch einiges besonders bemerkt werden. Den hier entwickelten Gesichtspunkten gemäß wird eben auch die materielle Versorgung der Kinder und ihre intellektuelle Erziehung einzurichten sein.