Ferner werden künstlerische Vorführungen in Gesang, Musik, Deklamation, die nicht geradezu ein Theater voraussetzen, in jeder Gemeinde stattfinden, um die Sitten zu veredeln und an das Schöne zu gewöhnen. So auch wird man Wanderausstellungen von Bildern und plastischen Werken veranstalten und Vorträge über ihren ästhetischen Wert damit verbinden. Die Zahl der zu diesen Darbietungen und Belehrungen befähigten Personen wird so groß sein, daß es keine Schwierigkeiten bieten wird, allwöchentlich einen Abend solchen edleren Vergnügungen zu widmen.
Einen erziehlichen Einfluß werden auch die Reisen bieten, welche jedem ermöglicht werden sollen. In XI, 1, b, Alinea: [»Nimmt man nun«], wird der Vorschlag gemacht, jedem Arbeiter einen jährlichen Urlaub von 14 Tagen zu erteilen und in dieser Zeit soll es dem Beurlaubten freistehen, die heimatliche Gemeinde zu verlassen und Reisen innerhalb des Staatsgebietes zu unternehmen. Diese Reisen sollen einen ununterbrochenen Verkehr mit allen Reichsgenossen ermöglichen und Belehrungen aller Art vermitteln und diese Reisen, welche zu Fuß, auf dem Fahrrad und mit den Eisenbahnen und Schiffen unternommen werden, werden viel dazu beitragen, alle Bewohner des Reiches in jenen engen Verband zu bringen, den Plato ein »Königliches Geflecht« nennt. Alles Mißtrauen, aller Neid, alle Mißgunst werden ertötet werden, wenn man sieht, wie auch andere schaffen und daß auch andere, insoferne sie nicht verdienter um das Volk sind, nichts genießen, was man nicht selbst hat oder haben kann. Auch diese Reisen wirken fortbildend.
2. Das Vereinswesen.
Das Vereinswesen hat der Staat zu fördern, so weit es sich um Vereinszwecke handelt, die im öffentlichen Interesse gelegen sind und insoferne diese Vereine eine materielle Unterstützung brauchen. Die Vereinsmitglieder haben dem Vereinszwecke ihre freie Zeit zu widmen und die Erfüllung ihrer Arbeitsverpflichtung dem Staate gegenüber unvermindert einzuhalten. In Anbetracht der Wichtigkeit der Vereinszwecke kann es sich darum handeln, den Vereinen solche materielle Mittel zuzuwenden, welche die Vereinsmitglieder nicht schaffen können. In einem beschränkten Maße können sie allerdings auch die materiellen Mittel aufbringen, insofern es sich nur darum handelt, einen Teil der zur Verteilung gelangenden Konsumtibilien beizutragen.
Die staatliche Förderung wird verschiedenes umfassen. Die Regierung wird, spontan oder auf Antrag die Statuten entwerfen und die Bedingungen feststellen, unter welchen sie ihre Unterstützung zusagt, sie wird die Werbung von Mitgliedern erleichtern durch Ankündigungen in den Blättern und durch Versendung von Prospekten an die Gemeinden, sie wird unter der Bedingung einer lebhaften Beteiligung von Mitgliedern Behelfe bereitstellen, so Noten und Instrumente für musikalische Vereine, Chemikalien und Apparate für Vereine zur Förderung der Chemie, Instrumente und Apparate für Beobachtungen in der Meteorologie, Astronomie und für biologische Untersuchungen, zur Herstellung von Präparaten u. dergl., sie wird den Sportvereinen Boote, Automobile, Pferde, Hunde zur Verfügung stellen und Prämien zur Aneiferung der Mitglieder bewilligen, dem literarischen Vereine nach Maßgabe seiner Bedeutung vielleicht eine Druckerei einrichten, Werke aus dem Auslande besorgen; für Zusammenkünfte können Reisebewilligungen und Urlaub koncediert werden und unter Umständen können sogar Gebäude aufgeführt werden, um besonders wichtigen Vereinen die Erreichung des Vereinszweckes zu erleichtern, oder den Eifer der Mitglieder anzuspornen. Es sei nun gestattet, einige besonders wichtige Vereinszwecke zu erwähnen.
Außer dem in [VI, 8, d,] Bemerkten dient ein Reichsverein für Rechnungskontrolle, Statistik und Volkswirtschaft. Die Verrechnung der gesamten Verteilung der Arbeit und der Produkte erfolgt nach [VI, 8,] durch regelmäßig publizierte statistische Ausweise. Obwohl nun dieselben jedermann zugänglich und in öffentlichen Blättern enthalten sind, ist doch anzunehmen, daß diese Publizität nicht genügen wird, um eine genaue Kontrolle durch das Volk sicherzustellen. Das Material ist so massenhaft, daß man annehmen kann, es werde sich schließlich niemand um die Verrechnung kümmern, als die berufenen Organe der Staatsverwaltung, wobei allerdings die niederen Ämter von den höheren, aber auch letztere von den niederen überwacht werden.
Um eine sichere und intensive Kontrolle durch das Volk zu veranlassen, wird das Zustandekommen eines Vereins erwünscht sein, welcher aus vielen tausenden von Mitgliedern bestehen müßte, die sich nach einem von ihnen angenommenen Plane in die Arbeit der Überprüfung zu teilen und die Zusammenstellungen nachzurechnen, sowie die ersten Aufstellungen mit den in den Gemeinden aufliegenden Originalrechnungen zu vergleichen hätten. Es wird dann nicht leicht ein Irrtum oder gar eine Falschbuchung übersehen werden, besonders, wenn für die Entdeckung von Irrtümern oder Fälschungen Prämien ausgeworfen würden, welche die Staatsverwaltung dem Vereine zu bewilligen hätte.
Im Zusammenhang damit hätte der Verein die Aufgabe, die Zweckmäßigkeit der statistischen Tabellen zu prüfen und auf neue Kombinationen und Methoden der Aufstellung und Summierung zu dringen. Die statistischen Tabellen sollen nämlich auch über die Richtigkeit der Verteilungsgesetze Aufschluß geben. Es ist denkbar, daß die Tabellen, richtig zusammengestellt, dartun können, ob die Ärzte, die Lehrer, die Grubenarbeiter mit Rücksicht auf den Rechtsgrundsatz der Verteilung, XI, 1, d, Alinea: [»Der oberste Verteilungsgrundsatz«] begünstigt oder zurückgesetzt sind. Obwohl jede einzelne Gruppe ein Interesse hat, nachzurechnen und ihre Interessen wahrzunehmen, würde sich doch jener Verein besonders dazu eignen. Es wird sich dabei besonders darum handeln, in den Gruppen neue Teilungen oder Zusammenordnungen vorzunehmen. Wenn alle Grubenarbeiter bezüglich der Sterblichkeit zusammengeworfen sind und nach der Gesamtsterblichkeit bei der Verteilung der Arbeit und der Genüsse nach demselben Maßstabe behandelt werden, so kann es sich als notwendig erweisen, die Kohlengräber auszuscheiden, wonach sich herausstellen kann, daß sie ungünstiger gestellt sind, als die anderen Grubenarbeiter, diese aber besser, als andere Berufe. Das zu entdecken und klar zu legen, wäre eine Aufgabe eines solchen Vereins. Dabei ist aber im Auge zu behalten, daß eine all zu kleinliche Spaltung der Arbeitergruppen deshalb nicht zweckmäßig ist, weil die statistische Tabelle nur als Material für Massenbeobachtungen einen Wert hat.
Dadurch nun, daß der Verein in letzterer Hinsicht sich nützlich erweist, fördert er zugleich die Volkswirtschaft, weil die Zweckmäßigkeit der Volkswirtschaft mit der Gerechtigkeit der Verteilung zusammenfällt. Die Begünstigung einer Gruppe ist eine Vergeudung im Verbrauche und die Zurücksetzung einer Gruppe beeinträchtigt deren produktiven Wert.
Von großer Wichtigkeit werden ferner literarische Vereine sein, weshalb auf diesem Gebiete die Gründung von Vereinen sehr wünschenswert sein wird. Selbe werden sich national und nach Gegenständen gliedern.