Es hat zwar die Staatsverwaltung zunächst die Aufgabe, welche heute die Verleger haben, nämlich die literarischen Produkte, welche sie für geeignet hält, zu veröffentlichen. Die Verleger treten heute als Unternehmer zwischen die Schriftsteller und die Leser für die literarischen Erzeugnisse. Bei dem großen Umfange von kaufmännischer Arbeit, die der Verleger zu bewältigen hat, kann er nur wenig Zeit der Prüfung von Manuskripten widmen und in keinem Fall kann er ein hervorragendes kritisches Verständnis für den Wert der ihm angebotenen Werke haben. Er ist demnach gezwungen, das Gutachten von Kritikern einzuholen. Der Verleger hat aber auch ein anderes Mittel, um gewinnbringende Geschäfte zu machen, wenngleich er die Manuskripte nicht zu beurteilen vermag. Er hält sich an Namen, sei es, daß der Schriftsteller schon bekannt ist und man darauf rechnen kann, daß seine Werke gesucht werden, oder daß der Verfasser ein Professor ist, der viele Zuhörer hat, daher man auf einen Absatz bei seinen Schülern hoffen kann. So bietet das Verlegerwesen, so unentbehrlich es in unserer Gesellschaftsordnung ist, weder eine Gewähr, daß alle guten Werke gedruckt, noch daß recht erbärmliche Arbeiten zurückgewiesen werden, da ja der Kolportageroman am ehesten Gewinn verspricht. Freilich wird der angesehene deutsche Verleger es verschmähen, diese Schundliteratur zu pflegen, aber sie findet doch ihre Verleger und darum wirkt das Verlegerwesen eher schädlich als veredelnd. Der rücksichtslose Spekulant wird beinahe sicher vermögend, während der ehrenvolle Verleger, der sich der Literatur verpflichtet hält, oft große Verluste erleidet. Die Ursache der großen Kosten der Bücher ist, daß die Bücher, welche Absatz finden, auch die Verluste hereinbringen müssen, welche der Verleger ohne sein Verschulden an anderen Werken erleidet.

Trotzdem nun das Verlegerwesen, wie überhaupt das Unternehmerwesen, eine sehr mangelhafte Einrichtung ist, so schrickt doch jeder Schriftsteller vor dem Gedanken zurück, daß der Staat der alleinige Verleger werden soll. Man glaubt, daß es nur Protektionskindern gelingen wird, das Erscheinen ihrer Werke zu erleben und das ist ein Hauptgrund, weshalb die Schriftsteller den Sozialstaat perhorreszieren.

Das hat nun auch einigen Grund. Würde nur die Staatsverwaltung darüber entscheiden können, ob ein Werk gedruckt werden soll, so würde das Verlagswesen nicht viel gewinnen.

Die Gesamtheit der Einrichtungen, welche den Schriftstellern im Sozialstaat eine Gewähr bieten, daß ihnen mit mehr Wahrscheinlichkeit als heute Gerechtigkeit widerfahren wird, wird in VIII, 4, d, 2, Alinea: [»Der Anlaß«] dargestellt, allein für die schöne Literatur werden die literarischen Vereine und für die wissenschaftliche Literatur die zahlreichen wissenschaftlichen Fachvereine an der Sichtung der Manuskripte sich beteiligen. Wenn die Manuskripte, die den Vereinen entweder von den Schriftstellern direkt eingesendet oder ihnen als einer Art Beirat von der Staatsverwaltung oder anderen verlagsberechtigten Körperschaften (VIII, ebenda) zugewiesen werden, unter die Vereinsmitglieder zur Prüfung verteilt und von ihnen darüber in Versammlungen referiert wird, so kann man annehmen, daß manches brauchbare Werk gerettet wird, das heute von einem Verleger zum anderen wandert. Allein man kann diese Vereine nicht bloß mit der Begutachtung betrauen, man kann ihnen auch das Verlagsrecht für eine gewisse Anzahl von Werken einräumen, nicht in dem Sinne, daß sie einen Unternehmergewinn erzielen, was der Natur der Gesellschaftsordnung, aber auch der Natur des Vereinswesens widerstreben würde, wohl aber in dem Sinne, daß sie die besten jener Werke in den staatlichen Druckereien zum Drucke zu befördern oder in ihrer eigenen Druckerei drucken zu lassen berechtigt werden, welche ihrem Rat entgegen zurückgewiesen wurden.

Die literarischen Vereine werden sich wahrscheinlich auch bemühen, der schönen Literatur eine bestimmte Richtung zu geben, sie werden den Schriftstellern vielleicht Winke geben können, wie die Werke zu verbessern seien und sie werden Vorleseabende veranstalten, um auch solche Manuskripte bekannt zu machen, die von Bedeutung erscheinen, obwohl sie nicht zum Drucke gelangen konnten.

Auch in einer anderen Richtung werden diese Vereine sich nützlich machen, wenn sie eine genügende Anzahl von Mitgliedern haben. Sie werden die Auslandsliteratur kennen lernen und Einfluß darauf nehmen, welche Werke in größerer Zahl vom Auslande angeschafft oder von welchen Übersetzungen veranstaltet werden sollen, denn wenn auch selbst dafür Verwaltungsorgane bestellt werden müssen, so wird es doch einer großen Zahl freiwilliger Kräfte bedürfen, um nur einen erheblichen Teil der Auslandsliteratur durchzuprüfen.

Daß also literarische Vereine ganz außerordentliches durch Begutachtung von Werken, durch Ermunterung zum Schaffen und Genießen und durch Beeinflussung der Richtung leisten können, welche die Literatur von Zeit zu Zeit einschlägt, ist nicht zu bezweifeln. Ebenso ist gewiß, daß der Staat sehr viel zur Förderung solcher Vereine tun kann und daß das Volk der Staatsverwaltung zu diesem Ende nach Maßgabe der Nützlichkeit solcher Vereine die erforderlichen Mittel bewilligen wird.

Außer diesen beiden Gattungen von Vereinen, den literarischen Vereinen und dem Verein zur Prüfung der statistischen Ausweise, werden für alle Zweige der Naturwissenschaft, der Produktion, der Geschichte, des Spiels und Sports, für Erforschung und Fortbildung der Sprache und für alle Arten von Künsten, vor allem die Musik und die bildenden Künste, Vereine zu schaffen sein, welchen gleichfalls ein Einfluß, analog demjenigen, einzuräumen sein wird, welchen man den literarischen Vereinen nach obigen Erörterungen einräumen wird.

Der Vereine für Musik und Kunst wird man sich besonders als Beirat für die Verwaltung bedienen bei streitigen Fragen der Verteilung, ob man diesen oder jenen in eine Fachschule aufnehmen soll, wem man Behelfe (Farben, Musikinstrumente oder Noten) zur Verfügung stellen, welche Werke man zur Ausführung bringen soll.

Hier wäre noch der Vereinstätigkeit im Bibliothekswesen zu gedenken. Auch im Bibliothekswesen wird sich freiwillige Kooperation nützlich machen. Der Staatsverwaltung obliegt es zwar, für die Vermehrung, Verteilung, Ordnung, den Schutz und die Versendung der Bücher Sorge zu tragen, je mehr freiwillige Mitarbeiter sie aber findet, um so vollkommener wird das alles geleistet werden. Man wird besonders die Studierenden der Hochschulen heranzuziehen trachten, um in recht kurzer Zeit Neuaufstellungen durchzuführen, Kataloge zu ergänzen und andere Arbeiten für Bibliothekszwecke durchzuführen.