Eine besondere Aufgabe der staatlichen Bibliotheksverwaltung wird es aber sein, jedem für seinen besonderen Zweck die Literatur nachzuweisen. Da wird nun diese Aufgabe gründlicher und mehr ins Einzelne gehend gelöst werden, wenn sich an diesen Literaturnachweisungen auch die Vereine beteiligen. Ein Privatunternehmen dieser Art, welches solche Nachweisungen gegen Entgelt lieferte, bald aber einging, ist vor Jahren in Berlin gegründet worden.

3. Die Sammlungen.

Die Sammlungen von Kunst- und Naturprodukten, welche heute nur zum Teil öffentliches Gut, zum größten Teile aber Privateigentum sind, haben heute schon einen sehr großen Umfang erreicht, werden aber im Kollektivstaat ins Unermeßliche anwachsen und ins Kollektiveigentum übergehen. Diesen Sammlungen gehören zwar auch die Bibliotheken an, von welchen aber hier nicht die Rede ist, weil sie anderen Zwecken zu dienen haben, als die Sammlungen von Gegenständen, welche Objekt der Betrachtung sind und meistens nur in einem oder wenigstens nur in wenigen Exemplaren vorhanden sind.

Im Kollektivstaat ist es Aufgabe der Verwaltung, die Sammlungen so aufzustellen, daß sie ihrem Zwecke am Besten dienen. Der Sammler von heute hütet seine Schätze und verbirgt sie zumeist vor seinen Mitmenschen und nur wenige adelige Häuser haben sich verpflichtet gehalten, einige solche Sammlungen, besonders Bildersammlungen, dem Publikum zugänglich zu machen. Der Kollektivstaat wird alle Sammlungen so aufzustellen haben, daß sie allen, vorzüglich aber jenen leicht zugänglich gemacht werden, welche ihrer für ihre Studien bedürfen. Da nun in Zukunft alle Bauten umgestaltet werden müssen, wird man darauf bedacht sein, ein System anzunehmen, nach welchem die Sammlungen zu verteilen sein werden, wie ja auch die Weltausstellungen nach vorher angenommenen Plänen eingerichtet werden, damit Gleiches und Gleiches vereiniget, Verwandtes nebeneinander geordnet werde.

Es wird nun weder möglich noch zweckmäßig sein, alle Sammlungen an einem Orte, etwa in der Hauptstadt, oder überhaupt in den städtischen Ansiedlungen, die nicht allzusehr ausgedehnt werden sollen, zu vereinigen und so scheint folgender Vorschlag als der annehmbarste.

In der Hauptstadt sollen Sammlungen aller Art aber nur in hervorragenden Typen aufgestellt werden. Ein kunsthistorisches Museum sollte Kunstprodukte aller Art aus allen Zeiten und erzeugt von allen Völkern der Erde zur Anschauung bringen, aber es können in der Zentralsammlung der Hauptstadt für jede Schule, jede Periode, jedes Volk nur einige wenige hervorragende Werke aufgestellt werden. Ebenso wird es mit der hauptstädtischen Sammlung technischer Erzeugnisse und der Naturprodukte zu halten sein.

Ins einzelne gehende Sammlungen sollen aber dann nach Gebieten systematisch aufgeteilt werden, so daß, wenn jemand alle Sammlungen bis in ihre kleinsten Verzweigungen besichtigen wollte, er das ganze Reich bereisen müßte. Es würden also einige Provinzen vollständige Bildersammlungen, und Sammlungen anderer Kunstwerke, andere vollständige Sammlungen der Werkzeuge, Apparate und Maschinen, oder kunstgewerblicher Erzeugnisse, andere Pflanzen, wieder andere der Tiere beherbergen und das Alles würde auch auf Bezirks- und Urgemeinden aufgeteilt werden. Dazu kommen dann die Präparate der Biologen und Embryologen und Histologen, welche dereinst einen solchen Schatz bilden werden, daß man am Sitze der Universität gewiß nur Typen zur Vergleichung aufstellen kann, wer aber alle vorhandenen Präparate kennen lernen will, sich die Mühe wird nehmen müssen, irgend einen Teil des Reiches zu bereisen, wo er, von Ort zu Ort wandernd, alles was jeweilig vorhanden ist, finden wird und zwar nicht nur die Präparate, sondern die gesamte darauf bezügliche Literatur und die Mikroskope und sonstigen Apparate, ohne welche die Sammlung von Sachkundigen nicht benützt werden könnte.

Diese Sammlungen werden von Jahr zu Jahr bereichert werden und nur in dieser Anordnung und Verteilung werden sie den größten Nutzen schaffen. Das ganze Reich wird eine vollständige Weltausstellung sein. Übrigens wird in der Metropole eine permanente Weltausstellung der neuesten Erzeugnisse des Menschengeistes errichtet werden, welche im jährlichen Wechsel immer das Neueste zur Anschauung bringen wird und nach Ablauf des Jahres werden die Ausstellungsobjekte in die stabilen Sammlungen wandern.

4. Zeitschriften, Bücher, Bibliotheken.

Dem Zeitungswesen muß man eine eingehende Betrachtung widmen, weil das Zeitungswesen auch in der künftigen Gesellschaftsordnung eine wichtige Rolle spielen wird und weil es einiges Nachdenken kostet, sich die Befriedigung jener Bedürfnisse im künftigen Staate klar zu machen, die heute durch die Zeitungspresse befriedigt werden. Dabei wird vor allem die Preßfreiheit in Betracht kommen, für welche man sich einen Platz in einer Gesellschaftsordnung nicht leicht denken kann, in welcher der Staat alleiniger Produzent ist. Es soll gar nicht darauf verwiesen werden, daß die politische Partei in der künftigen Verfassung keine Rolle spielen soll. Es wird vielmehr zu zeigen sein, daß im sozialen Staate Interessengegensätze und Opposition mit voller Freiheit zu Worte kommen können und außerdem ist zu zeigen, was die künftige Zeitung zu leisten haben und wie sie zu verbreiten sein wird.