Es ist ersichtlich, daß trotz Naturalwirtschaft eine jährliche Budgetierung der Mittel, wie für alles andere, auch für die Presse denkbar ist. Der Staatsverwaltung wird alljährlich im vorhinein die Zahl der Setzer und der Drucker, sowie der Arbeiter für Schriftguß und die Verteilung dieser Arbeitskräfte für die verschiedenen Satz- und Druckarbeiten vorgeschrieben, ebenso die Verwendung der Papiererzeugnisse für die verschiedenen Bedürfnisse normiert: nämlich für Schulzwecke, für Kanzleizwecke, zur Verteilung unter die Bevölkerung, zu technischen Zwecken, zur Verpackung, endlich zum Druck und allenfalls zum Verkaufe an das Ausland. Das Druckpapier wird nun aufgeteilt für die verschiedenen, in diesem Abschnitte besprochenen Produkte. Ebenso werden Volksbeschlüsse gefaßt über die Verteilung des Verlagsrechtes, nämlich des Rechtes, zu bestimmen, welche Manuskripte zum Druck angenommen und in welchem Umfange sie gedruckt werden sollen und so wird für diesen Zweig der Produktion alles verfassungsmäßig festgesetzt, genau nach Analogie der verfassungsmäßigen Bewilligung der Geldmittel für bestimmte öffentliche Zwecke. Nur erfolgt die Bewilligung nicht in Geldsummen, sondern in Arbeitskräften und Stoffen[36] und was hier vom Druck gesagt wird, gibt auch Aufschluß über andere naturalwirtschaftliche Budgetierungen.
In einem vielsprachigen Lande wie Österreich wird es sich auch darum handeln, das Ausmaß des für jedes Idiom bewilligten Verlagsaufwandes festzusetzen. Erfolgt dieser nach der Kopfzahl, so wird man annehmen können, daß jede Nationalität für ihre Literatur aus eigenen Mitteln sorgt, weil auch der Arbeitsertrag nach der Kopfzahl zu berechnen ist. Welchen Werken einer Nationalität die Ehre der Übersetzung in andere Sprachen zuzuerkennen ist, wird von jenen Faktoren abhängen, welchen nach obigen Grundzügen ein Verlagsrecht überhaupt zusteht. Man kann sich recht wohl denken, daß für einen Teil des Verlags auch nach Nationen abgestimmt wird, in welchem Falle jedem Eigenberechtigten das Recht zustände, sich zu einer Nationalität zu bekennen. Doch wird in diesem Falle das Stimmrecht immer nur in einer Nation ausgeübt werden können.
Was die Größe der Auflagen anbelangt, so wird man gewisse Stufen festsetzen. Werke von der allgemeinsten Bedeutung in der Wissenschaft wird man in einer solchen Auflage veröffentlichen, daß für jede Gemeinde des Reiches oder jede Gemeinde einer bestimmten Sprache ein Exemplar bestimmt wird und ein gewisser Überschuß für besondere Zwecke, besonders für den internationalen Büchertausch verfügbar bleibt. Jedes Werk wird mindestens in einer solchen Auflage gedruckt, daß jede Bezirksbibliothek der betreffenden Nationalität beteilt werden kann. Was eine solche Verbreitung nicht verdient, mag ungedruckt bleiben. Der internationale Büchertausch mit Ländern der alten Gesellschaftsordnung wird durch Kauf und Verkauf erfolgen. Mit Kollektivstaaten wird man einen Büchertausch einleiten, wie ihn heute Zeitungen und Museen üben, nur in viel größerem Umfange, da man selten auf weniger als 150 Exemplare eines ausländischen Werkes von Interesse rechnen wird, um wenigstens alle Kreisbibliotheken zu beteiligen. Dabei wird man nichts weniger als kleinlich vorgehen und nur nach der Zahl von Bänden, oder selbst nach Papiergewicht handeln, weil die Herstellung eines gewissen Überschusses von Exemplaren für das Ausland tatsächlich nicht viel mehr als eine Papierfrage ist.
Länder gleicher Sprache und Gesellschaftsordnung können auch Vereinbarungen nach Fächern treffen, z. B. daß sie sich in die Bearbeitung und Veröffentlichung gewisser Abschnitte der Geschichte teilen, in welchem Falle die Auflagen wachsen und der Arbeitsaufwand verringert würde.
Es ist ersichtlich, daß in diesem Abschnitte auch die wesentlichen Grundlagen der Ausführung und Vervielfältigung von Kunstwerken der bildenden Kunst angedeutet sind, von welchen der Abschnitt [VIII, 7,] handelt.
e) Bibliotheken.
Auch hier soll vor allem der Bedürfnisse der kleinsten Gemeinden gedacht werden, da es sich von selbst versteht, daß in den Städten auch die Bibliotheken viel großartiger eingerichtet werden, als das heute der Fall ist.
Jede kleinste Gemeinde, Urgemeinde und jedes städtische Quartier, wird ohne Zweifel einen Gemeindepalast haben, dessen oberster Aufbau einen geräumigen Saal bildet, welcher als Versammlungs- und Lesesaal dient, in welchem dann auch die Bücherei und solche Sammlungen aufgestellt werden, die nach [VIII, 3,] in die kleinsten Gemeinden aufgeteilt werden. Wenn auch die Wände eines solchen Saales genügen, um eine Hausbibliothek von 50-60,000 Bänden aufzustellen, so wird die Bücherei im Beginn doch sehr dürftig sein, erst wenn die Wissenschaften für die Zwecke des Kollektivismus, der sich die allgemeinste Verbreitung des Wissens zur Aufgabe macht, neu bearbeitet sein werden, wird die Bücherei der Gemeinden und Quartiere auf viele tausende Bände anwachsen. Sie sollen vollständige Bearbeitungen aller Wissenschaften, die nationalen Klassiker und einen reichen Vorrat von Unterhaltungslektüre, ferner enzyklopädische Werke, Wörterbücher und Grammatiken aller europäischen und der wichtigsten alten Sprachen, andere Nachschlagewerke und besonders einen vollständigen Katalog des gesamten Bücherschatzes des Reiches mit Angabe der Aufstellung enthalten und außerdem Atlasse, Kartenwerke und Stiche als Hilfswerke für sämtliche Wissenschaften. Außerdem wird alljährlich je ein Exemplar der in den Gemeinden aufliegenden Zeitungen gebunden und in den Gemeinde-Bibliotheken aufgestellt, wenn man nicht finden sollte, daß es genügt, ein Exemplar in der Bezirksbibliothek für den ganzen Bezirk aufzustellen, und es wird der Jahreszuwachs für jede kleinste Gemeinde und Quartier ohne Zweifel auf mehr als 1000 Bände sich belaufen und selbst nach Einführung einer jährlichen Ausmusterung der veralteten Werke, welche aber niemals zur völligen Ausrottung führen darf, werden auch die kleinsten Büchereien nach 100 und 200 Jahren mit Büchern überfüllt und selbst in den Dachräumen Bücherdepositorien eingerichtet sein.
Monographien, besonders solche, welche auf die Heimat bezug haben, werden in der Bezirksbibliothek zu finden sein samt gebundenen Exemplaren jener Fachzeitschriften und Illustrationswerke älterer Jahrgänge, die in die kleinsten Gemeindebibliotheken nicht aufgenommen wurden, und so wird man nur Spezialwerke, seltene und veraltete Werke und insbesondere die Auslandswerke aus den Kreisbibliotheken und aus den Zentralbibliotheken der Reichshauptstadt zu entlehnen haben, wobei das allerliberalste Versendungssystem zu gelten hat, freilich mit Bevorzugung jener Leser, die in Kunst und Wissenschaft eine hervorragende Stellung einnehmen oder sonst ein berufliches Interesse haben.
Jeder Bibliotheksaal ist zugleich Lesesaal, aber an größeren Bibliotheken wird es sich empfehlen, für Gelehrte und Forscher Arbeitszellen einzurichten, in welchen sie sich für ihre Zwecke vorübergehend eine Büchersammlung zusammenstellen können, welche sie für ihre Arbeit zur Hand haben wollen.