1. Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses.
Wie hätte der Kollektivstaat die Wohnungsbauten einzurichten und für das Wohnungsbedürfnis des Volkes zu sorgen?
Ich bespreche hier nur das Bedürfnis des Volkes, der Masse, nicht derjenigen, die durch höhere Verdienste Ansprüche auf Bevorzugung haben. Ich spreche von dem Bedürfnisse des geringsten Arbeiters und der Arbeitsunfähigen, vom Wohnungsminimum in den Urgemeinden.
Ich befürworte vor allen die völlige Trennung der Wirtschafts- und Industriebauten von den eigentlichen Wohnbauten, es sollen nicht nur mit den einzelnen Wohnungen, von Küchen und von den Räumen für die Wäsche und andere hauswirtschaftliche Arbeiten abgesehen, keine Werkstätten in unmittelbarer Verbindung stehen, sondern auch in der unmittelbaren Nähe der Wohnungsansiedlungen soll es weder Werkstätten, noch Stallungen, Scheunen oder Fabriken geben und ich halte es nicht für nötig, dafür Gründe anzuführen. Die Wohnungsansiedlung soll nur der Ruhe, dem Genusse und der Geselligkeit dienen und auch danach eingerichtet sein.
Doch ist vor allem eine Frage zu lösen, soll das Küchenwesen und die hauswirtschaftliche Arbeit zentralisiert, oder nach Familien eingerichtet sein? Ich bin für ersteres und zwar aus folgenden Gründen. Die Großwirtschaft ist auch hier außerordentlich ökonomisch und sie ist nirgends so ökonomisch, als gerade in der Hauswirtschaft. Die Hauswirtschaft mit der Speisenbereitung, Wäsche, Beheizung, Reinhaltung und Lüftung der Wohnungen und der Ausbesserung von Kleidern, Wäsche und Utensilien, dann Kinder- und Krankenpflege und häuslichen Erziehung beansprucht reichlich ein Fünftel der ganzen nationalen Arbeit. Es handelt sich also um einen Produktionszweig, der in Österreich-Ungarn etwa 4,5 Millionen Menschen beschäftigt. Die Zentralisierung dieser Arbeiten nach Gemeinden von beiläufig 1000 Köpfen gestattet bei besserer Herstellung dieser Arbeiten eine Ersparnis von reichlich 1-1,5 Millionen Arbeitskräften, welche der Erziehung und dem Unterrichte zu statten käme und unsere Frauen vor Überbürdung schützen würde. Die durch Zentralisierung der hauswirtschaftlichen Arbeiten erzielte Ökonomie hat in Kopenhagen zur Errichtung von Einküchenhäusern geführt, welche Küche und Bedienung für 25 Familien liefern, aber nicht für gemeinsame Speisesäle eingerichtet sind. Diese Absonderung der Familien vermindert zwar den ökonomischen Erfolg, ist aber beim beständigen Wechsel in der heutigen Gesellschaftsordnung ebenso notwendig, wie sie in der kollektivistischen Gemeinde unökonomisch, und den sozialen Zwecken hinderlich wäre.
Dagegen nun steht die vermeintliche Forderung des Gemütes und die Voraussetzung, daß nur liebende Frauen das alles mit gewissenhafter Aufopferung und so besorgen, daß die Familienglieder befriedigt werden. Nun meine ich zwar, daß die Familie ihre abgeschlossene Wohnung braucht, wo sie ungestört die wahren Freuden des Familienlebens genießen kann, daß aber mehr die gesellige Vereinigung der Eltern mit den Kindern, als die persönliche Bemühung der Hausfrau mit allen Einzelheiten der Familienwirtschaft das Familienglück ausmacht und daß vielmehr gerade die Belastung der Hausfrau mit so vielerlei Geschäften, welchen allen sie unmöglich gleichmäßig gewachsen sein kann, die Quelle zahlreicher Mißhelligkeiten ist, und daß gerade deshalb so wenig wahres Familienglück angetroffen wird. Am ehesten noch allerdings bei Arbeitern, wo diese Geschäfte niemals gut besorgt werden, noch gut besorgt werden können; bei ihnen nur, weil elende Menschen nach jedem Strohhalm von Glück haschen und gemeinsames Leid die Menschen verträglich macht. Wo nur etwas Wohlhabenheit ist, werden ohnehin fremde Hilfskräfte gedungen, ohne dadurch das Familienglück immer zu gefährden. Und auch bei zentralisierter Wirtschaft ist ja die Familienmutter in der Lage, fehlendes zu ergänzen und auf Erfüllung der dem Staate obliegenden Verpflichtungen zu dringen und so sich ihrer Kinder anzunehmen, für sie besorgt zu sein.
Ein weiterer Grund, der für Gemeindewirtschaft spricht, ist die Forderung einer über die Grenzen der Familie erweiterten Geselligkeit, die dort vernünftig gepflegt werden kann, während sie heute gerade auf Kosten der Kinder geht. Wir finden, daß zumeist der Hausvater ins Wirtshaus, die Hausfrau auf Besuch geht, ja auch das Dienstmädchen mit dem Liebhaber läuft und die Kinder, die man nicht mitnehmen kann, entweder eingesperrt werden oder auf der Gasse tausend Gefahren ausgesetzt sind.
Diesen Übelständen und den Rechtsverletzungen des Mannes der Frau und der Eltern den Kindern gegenüber kann der kollektivistische Staat ein Ende bereiten, aber nur dann, wenn er es vermag, die Familienglieder nötigenfalls auch zu trennen und ihnen gesonderte Unterkunft zu verschaffen, in gewöhnlichen Zeiten aber die Eltern, wenn sie abwesend sein müssen, zu ersetzen. Das wird durch die Zentralstation der Wohnungen in großen Gebäuden sehr erleichtert, würde aber durch das Villensystem erschwert werden. In diesen zentralisierten Ansiedlungen ergibt sich zwischen allen Gliedern der Gemeinde, den Männern, den Frauen und den Kindern, eine umfassende Geselligkeit, welche den Frieden fördert, die Anschauungen bereichert, die Intelligenz erhöht.
Doch soll auf diesem Gebiete kein Doktrinarismus aufkommen und da man mit dem Kollektivismus nur im kleinen beginnen kann, wird das Experiment uns belehren, ob der gemeindeweise Haushalt den Bedürfnissen der Menschen mehr entspricht und so wird die Erfahrung den Ausschlag geben.
Nehmen wir an, die Entscheidung wäre für den gemeindeweisen Hauswirtschaftsbetrieb gefallen, so wäre für folgende Bedürfnisse zu sorgen. Jedem muß es möglich sein, sich abzuschließen, oder sich anderen im engeren Kreise anzuschließen oder endlich der Geselligkeit im Großen zu erfreuen. Es muß also jedem, der es wünscht, ein genügender, abgesonderter Schlaf- und Wohnraum zugewiesen werden, es muß aber auch die Gelegenheit geboten sein, mehrere Schlafräume zu einem Ganzen zu gemeinschaftlicher Benutzung zu vereinen und außer diesen Schlafräumen muß es große Säle und kleinere Säle geben, in welchen sich die ganze Gemeinde und kleinere Gesellschaften versammeln können. Die Mahlzeiten sollen die Glieder der Gemeinde so viel als möglich gemeinsam einnehmen, es soll aber auch gestattet sein, sich das Essen auf seine Stube bringen zu lassen, damit die Gemeinsamkeit nicht zur Last wird. Anfangs werden sich aus diesem Zusammenleben vielleicht manche ärgerliche Streitigkeiten ergeben, aber je weiter die Volkserziehung schreitet, je mehr sich die Staatsangehörigen in die Verhältnisse einleben und wenn einmal die Zeiten kommen, wo die überwiegende Mehrzahl der Gemeindegenossen von Jugend auf zusammen aufgewachsen ist, endlich, wenn es der kollektivistische Charakter des Staates ermöglicht, störende Elemente, die sich in einer Gemeinde nicht einzufügen vermögen, in andere Gemeinden zu versetzen, wird ein herzliches Einvernehmen der Bewohner einer Gemeinde gewiß sich entwickeln. Man denke an die kameradschaftliche Gesinnung der Mannschaft eines Regiments, der Offiziere einer Garnison und daran, daß man im ältesten Griechenland so hohen Wert auf gemeinsame Mahlzeiten legte. Doch wird hier vieles abhängen von dem Takt und der Menschenkenntnis der Verwaltungsbeamten.