Diesen Grundsätzen würde nun ein Bau entsprechen, der nach [VI, 1, a,] wie unten beschrieben eingerichtet wäre.

Der Mittelbau, ein Oblongum von etwa 1600 Quadratmeter Baufläche, würde als Gemeindepalast dienen, im Untergeschoß Küche, Keller, Wäscherei, geschlossene Bäder, Turnsaal und Spielräume, im Hochparterre einen den ganzen Raum umfassenden Speisesaal, im oberen Stockwerke den Bibliotheks- und Versammlungssaal, das Amtszimmer, die Schulzimmer, Spielsäle und Vorratsräume enthalten. Im Bibliothekssaale könnten auch Sonntags religiöse Feierlichkeiten abgehalten werden, wenn das Vorurteil unterdrückt sein wird, daß solche Feierlichkeiten nur in geweihten Räumen stattfinden dürfen. Dieser Bau würde von einem Garten umschlossen, an den vier Wohnbauten in Kreuzform mit Erdgeschoß und drei Stockwerken grenzen würden. Jedes dieser vier Häuser würde 256 Wohnungseinheiten enthalten und nach Bedarf in einfenstrige Stuben und größere, gemeinsame Gemächer eingeteilt werden. Diese 1024 Wohnungseinheiten wären ausreichend für Beherbergung von 1000 ständigen oder vorübergehenden Bewohnern, für Kranken- und Fremdenzimmer und für Einräumung größerer Wohnungen für die Verwaltungsbeamten, Ärzte und Lehrer und einige sonstige bevorzugte Gemeindeglieder. Dabei ist zu beachten, daß die erstjährigen Kinder wohl kein eigenes Schlafzimmer zugewiesen erhielten, daß auch einige Erwachsene, welche einem Turnus nach mit Schmutzarbeiten befaßt wären, aus dem Gemeindeleben auszuscheiden hätten und im Wirtschaftsgebäude zu schlafen hätten, wodurch Räume in den Schlafgebäuden frei würden.

Eine solche Gemeinde besäße Bäder jeder Art, im Freien, im Souterrain und in allen Stockwerken, so daß für Reinlichkeit und Gesundheit auf das beste gesorgt wäre.

Wollte man familienweise für die Wohnung sorgen, mit den beliebten »Familienhäusern«, so wäre das nicht nur ungesellig, sondern man müßte etwa zweihundert solcher Häuschen bauen. Und wollte man drei oder vier Familien zusammensperren, also bloß 50 Häuser für 1000 Bewohner bauen, so wären Kosten und Übelstände immer noch groß, und der Vorteil bestünde nur darin, daß man sich der Zentralisation genähert hätte. Die Familienhäuser würden ein weit größeres Baukapital und einen vier- bis fünffach größeren Raum erfordern, eine Menge Straßen und Wege beanspruchen und einen weit umfassenderen Dienst für Beseitigung der Fäkalien und Straßenreinigung notwendig machen, und man kann sagen, daß durch Annahme dieses Systems der Aufwand für Wohnungsbauten mindestens um ein Drittel erhöht würde[40], bei gleicher Bequemlichkeit. Vorteile und Nachteile gegeneinander gehalten, wird der überwiegende Vorteil auf Seite entsprechend zentralisierter Wohnungsansiedlungen sein. Zudem erschwert die Zerstreuung der Gemeindeinsassen die Aufsicht[41], die Verteilung, die Unterdrückung des Vagabundenwesens und die Evidenthaltung der Bevölkerung und ihrer Verteilung, die nach [VI, 8,] eine wesentliche Grundlage einer vollkommenen Versorgung aller Volksgenossen bildet. Es würde von allem, was ich mir vom Kollektivismus verspreche, kaum etwas realisiert werden können, wenn man das Villensystem annähme.[42]

Um die Ansiedlung recht wohnlich zu machen, würde man die Gebäude durch gedeckte Gänge und Veranden verbinden und, wenn möglich, schattige Wege in den nahen Wald führen.

Da drei Viertel der Fenster der Wohnstuben ins Freie führen, das letzte Viertel aber nach den Gärten sähe, welche zwischen den Wohnhäusern und dem Gemeindepalaste liegen, so wäre genügend für gute Luft gesorgt. Ganz besondere Rücksicht wäre auf Vermeidung der Gefährdung der Bevölkerung durch Elementarereignisse zu nehmen. Wo Überschwemmungen, Vulkaneruptionen, Lawinen oder Erdbeben zu fürchten sind, sind keine Wohnungsansiedlungen anzulegen und die etwa vorhandenen abzutragen. Gegen Feuer hat man nicht nur alle Löschgeräte bereit zu halten, sondern auch alle Hilfsmittel zur Flüchtung der Bewohner aus allen Teilen der bewohnten Gebäude. Es wird sich empfehlen, von Zeit zu Zeit Übungen für die Flüchtung der Insassen aus brennenden Gebäuden zu veranstalten.

Die Vermeidung der Anlage von Wohnbauten an Orten, welche erfahrungsgemäß sehr gefährdet sind, ist im Kollektivstaate sehr leicht ausführbar; in unserer Gesellschaftsordnung werden sich immer einzelne in der Zwangslage befinden, sich an solchen Orten anzusiedeln, weil der andere Boden besetzt ist. Der Kollektivismus kann also auch nach dieser Richtung einem Bedürfnisse der allgemeinen Wohlfahrt besser genügen, als unsere Gesellschaftsordnung. Laibach, St. Pierre und andere Beispiele lehren, wie auch gegen solche Schrecknisse der Kollektivismus allein abhelfen kann. Es hätte die Bevölkerung von Martinique gerettet werden können, wenn Amerika kollektivistisch organisiert wäre.

Innerhalb gewisser Grenzen wird der Staat in jeder Gemeinde für Ästhetik und Annehmlichkeiten im Wohnwesen sorgen. Allein über diese Grenzen hinaus wird es den Gemeindemitgliedern überlassen bleiben, größere Annehmlichkeiten zu schaffen. Die jährlich zur Verteilung gelangenden Konsumtibilien, [VIII, 5,] und die freie Zeit der Bewohner können dazu verwendet werden, um Wege und Aussichtswarten anzulegen, die Wohnräume zu schmücken, die Gartenanlagen zu zieren u. dergl., und nur insofern dadurch Flächen dem Anbau entzogen würden, wird die Zustimmung der Staatsverwaltung erforderlich sein. Ja, wenn sich unter den Gemeindegenossen wirkliche Künstler befinden, kann sich eine kleine Gemeinde im Laufe von Dezennien in ein kleines Athen verwandeln, der große Saal mit herrlichen Bildwerken und Gemälden geschmückt werden, die Eingangspforten mit Bronzen und Holzplastik ausgestattet, die Außenwände der Gebäude mit architektonischem Schmucke verkleidet, das Hausinventar veredelt werden, und so ist es möglich, daß die Gemeinden sich individualisieren und eine Art von Gemeindeeigentum geschaffen wird. Dadurch kann sich eine Gemeinde auch Anspruch auf Privilegien erwerben, so daß ihr ein Einspruchsrecht eingeräumt wird gegen Aufnahme neuer Gemeindegenossen, welche des Vorzuges, solche Herrlichkeiten zu genießen, unwürdig erscheinen.

Für die Ausstattung der Wohnräume und des Gemeindepalastes, soweit sie vom Staate bestritten wird, wird ein allgemeines System anzunehmen sein, um bei tunlichster Mannigfaltigkeit eine gleichmäßige Verteilung des staatlichen Aufwandes zu sichern. Bei der Neuanlage von Gemeinden nach VI, 2, Alinea: [»Da bei einer Bevölkerung«], kann den künftigen Bewohnern, insofern sie bekannt sind, eine gewisse Wahl eingeräumt werden, vorausgesetzt, daß die zugestandene Menge an Material und Arbeit nicht überschritten wird. So mögen die einen den Wunsch haben, daß große Glashäuser angelegt werden, andere wünschen, einen Wintergarten zu besitzen oder ein großes Atelier für Photographie, selbst eine kleine Sternwarte oder eine ausgedehnte Telephonanlage im Innern der Gemeinde zur Verbindung aller Räume zu erlangen. Was hier vom Wohnungsschmucke gesagt wurde, hat auch Anwendung auf das Mobiliar der Wohnhäuser und des Gemeindepalastes und alles, was zum Betriebe der Hauswirtschaft erforderlich ist. Auch im Mobiliar ist in einem Kollektivstaate eine viel größere Mannigfaltigkeit als in unseren Verhältnissen möglich, weil selbst bei der Annahme vieler Tausender von Formen doch jedes Erzeugnis zum Massenartikel wird. Nur Luxusformen bleiben von der Verallgemeinerung ausgeschlossen und bevorzugten Ortschaften und bevorzugten Bevölkerungsschichten[43] vorbehalten.

Diese zentralisierten Wohnansiedlungen entsprechen am besten dem Charakter des Kollektivismus. Die Lage der großen Mehrzahl des Volkes ist von der Art, daß die Familien das häusliche Glück nur während weniger Stunden genießen können, Arbeit und Beruf halten die Eltern den größten Teil des Tages hindurch von den Kindern fern, bis auch diese wieder, durch ihren Beruf in Anspruch genommen, das Haus verlassen müssen oder wenigstens nur für wenige Stunden dahin zurückkehren. Selbst wo die Mutter den Tag über zu Hause bleiben kann, wird sie von vielerlei Geschäften in Anspruch genommen, und sie kann den Kindern eine ununterbrochene Aufmerksamkeit nicht zuwenden. Das Ideal des Familienlebens, das man den Arbeitern so verlockend darstellt, damit sie dessen Verlust durch den Sozialismus für ein großes Unglück halten sollen, besteht nicht. Sie müssen ihre Kinder in die Krippen, Spielschulen und Schulen senden und sich so auch heute von ihnen trennen. Aber diese Anstalten gewähren nur einen ungenügenden Ersatz der häuslichen Erziehung, weil sie oft weit entlegen und die den Kindern gewidmeten Stunden beschränkt sind. Auch spielen in allen solchen Dingen die Entfernungen eine große Rolle. In großen Städten sind selbst Familien des höheren Mittelstandes in Verlegenheit, wenn zwei oder drei Kinder in verschiedene Schulen geschickt werden müssen. In einer zentralisierten Gemeinde können die Kinder auf dem kurzen Wege zur Schule im Gemeindepalast vom Fenster der Wohnung aus überwacht oder von den Erziehungspersonen abgeholt und geleitet werden.