Auch die Reichshauptstadt wird eines gänzlichen Umbaues bedürfen, doch wird vorher für die Masse der Bevölkerung vorgesorgt werden müssen, weil ein Überfluß von Wohnungen in den großen Städten vorhanden ist und dort die Bauten bei weitem nicht so sehr dem kollektivistischen Betriebe unangemessen sind, wie in den Dörfern.
2. Die Befriedigung des Nahrungsbedürfnisses.
Die Verwendung der nach den Verteilungsgrundsätzen auf die Gemeinden entfallenden Nahrungsmittel zur Speisebereitung wird Sache der Vorsteherin der Küche sein. Es dürfte sich empfehlen, die Wahl dieser Vorsteherin den Gemeindemitgliedern zu überlassen. Ohne Zweifel wird man Kochschulen errichten, um eine größere Anzahl von Kochkünstlerinnen heranzubilden. Der Arzt wird sein Augenmerk darauf richten, daß nur vollkommen unverdorbene Materialien in der Küche in Verwendung genommen werden. Auch sonst hat er auf Beobachtung aller Rücksichten auf die Hygiene zu dringen und alle Aufmerksamkeit darauf zu richten, daß die Kost genügend, aber nicht übermäßig sei. Die Ernährungswissenschaft ist noch sehr unentwickelt und wird im Kollektivstaat große Fortschritte machen.
Mancherlei wird der Beschlußfassung der Gemeinde vorbehalten werden. So die Speisestunden und die Verteilung der Nahrung auf die einzelnen Mahlzeiten. Ebenso die Abwechslung der Gerichte und die Reihenfolge, sowie inwieferne an Sonntagen oder an gewissen Festtagen reichlichere Mahlzeiten geboten werden sollen. Ist die Menge der verbrauchten Nahrungsmittel im Durchschnitt den Verteilungsgrundsätzen entsprechend, so wird der Staat kein Interesse haben, den Gemeinden in diesen Dingen Vorschriften zu machen. Nur wird die Einteilung der Stunden für die Mahlzeiten dem Fortgange der Arbeit nicht hinderlich sein dürfen. Die Einzelnen werden ziemlich freie Hand haben in der Wahl der Gerichte und es wird darin mehr Freiheit herrschen, als heute in der Familie.
Wenn die Ernährungswissenschaft sehr ausgebildet sein wird, wird man in der Nahrung auf Alter, Geschlecht, Beruf und auf den jeweiligen Kräfteverbrauch Rücksicht nehmen und die Nahrungsvorschriften zu individualisieren suchen.
Bei der hier angenommenen Organisation der Gesellschaft wird die Staatsverwaltung Einfluß genug gewinnen, um auf Vermeidung des Alkohol- und Tabakgenusses hinzuwirken und wenigstens die heranwachsende Jugend davor zu bewahren. Auch der Verwaltungsbeamte wird dafür zu sorgen haben, daß in der Küche die größte Reinlichkeit beobachtet und keine verdorbenen Nahrungsmittel verkocht werden.
Die französische Kriegsverwaltung hat für die Mannschaft ein Kochbuch verfassen lassen und dadurch Hygiene, Reinlichkeit, ökonomische Verwertung der Materialien und tunlichste Rücksicht auf den Wohlgeschmack zu fördern gesucht.
3. Die Bekleidung.
Die ganze Bevölkerung ist mit Arbeitskleidern, Gesellschaftskleidern und Festkleidern zu versorgen. Der Aufwand wird ein abgestufter sein nach Kategorien. Die Massenproduktion wird einer gewissen Mannigfaltigkeit nicht im Wege stehen. Bei den Stoffen wird das in [VIII, 9, e,] erwähnte Wahlrecht zur Geltung kommen. In jedem Bezirke oder wenigstens in jedem Kreise werden Produktionsanstalten errichtet werden, welche für Wäsche, Kleider, Hüte und Beschuhung zu sorgen haben und die fabrikmäßig hergestellten Erzeugnisse jedem Einzelnen anpassen sollen. Da der Staat für so viele Millionen von Individuen zu sorgen hat, kann die fabrikmäßige Erzeugung mit größter Berücksichtigung der individuellen Körperverhältnisse vereinbart werden.
Die abgetragenen Kleider fallen wieder der staatlichen Produktion zu, welche das Brauchbare wieder verwendet und die gänzlich abgenützten Stoffe einer Umarbeitung, die Hadern der Papierbereitung zuführt. Gesellschafts- und Festkleider werden in gewissen Zeitintervallen geliefert, so daß die tunlichste Schonung der Kleider im Interesse des Trägers liegt. Die Arbeitskleider sollen besonders dem Berufe angepaßt sein und vollkommen Schutz gegen Hitze, Kälte, Feuchtigkeit und die mit der Arbeit verbundenen Gefahren bieten. Man wird darauf halten, daß jeder nach beendeter Arbeit sich vollkommen reinigt und badet und dann die Gesellschaftskleider anlegt. Insofern jemand dauernd mit Schmutzarbeiten zu tun hätte, oder durch die Art der Arbeit, der er sich widmet, gehindert wäre, sich jeden Tag vollkommen zu reinigen, würde er wohl für diese Zeit aus dem geselligen Leben ausscheiden.