Die Statistik der Stoffeproduktion gibt einen genauen Maßstab für die Grenzen des Verbrauches. Wer unter sonst gleichen Umständen kostbarere Stoffe wählt, wird die Kleider entsprechend länger tragen müssen. In der Bekleidung wird ein weiter Spielraum gezogen werden zwischen dem einfachsten Arbeiter der Rohproduktion und den Höchstverdienten. Letzteren werden die kostbarsten Stoffe und die sorgfältigste Arbeit zugestanden und man mag ihnen auch zugestehen, daß sie die Gesellschaftskleider nach einem halben Jahre, einem Monate, ja einer Woche gegen neue Kleider vertauschen.

Den Frauen wird man erlauben können, sich die Gesellschaftskleider nach ihrem individuellen Geschmacke aufzuputzen. Sie werden bei der Verteilung der Konsumtibilien, [VIII, 5,] besonders auf solche Gespinnste und Stoffe reflektieren, welche ihnen gestatten, etwas für Putz zu tun. Ob man der hervorragenden Frauenschönheit gewissermaßen von Staatswegen wird huldigen dürfen durch Zuweisung besonders prächtigem Kleidungsstoffe, ist eine ebenso heikle Frage wie die, ob es statthaft ist, hervorragend schöne Mädchen und Frauen in größerem Maße an Festlichkeiten und geselligen Vereinigungen höherer Art teilnehmen zu lassen. Es ist anzunehmen, daß Frauenschönheit einen Anspruch geben wird, eine Stellung in den städtischen Ansiedlungen zu erhalten und so mag dem ästhetischen Bedürfnisse, schöne Frauen in den Vordergrund zu schieben, Genüge geschehen.

Hier mag eingeschaltet werden, daß die Juwelen und sonstiger kostbarer Frauenschmuck ebenso Kollektiveigentum sein müssen, wie alles andere. Dieser Schmuck wird in Schatzkammern verwahrt und bald diesen, bald jenen Hals zieren. Bei Hochzeiten, imposanten Festlichkeiten höherer Ordnung werden die Frauen und Mädchen, welche daran teilnehmen, nicht bloß nach anderen sozialen Rücksichten gewählt als heute, sondern insbesondere auch nach körperlichen Vorzügen und bei solcher Gelegenheit werden die Schönsten nach künstlerischen Rücksichten gekleidet und geschmückt und es wird der kostbare, seit tausenden von Jahren aufgespeicherte Schmuck eher den Hals einer schönen Volksschullehrerin, als einer häßlichen Gräfin zieren.

4. Die sonstigen Bedürfnisse, außer Wohnung, Nahrung und Kleidung.

Wie es damit gehalten wird, ist aus obigen Schilderungen zu entnehmen. Von Erziehung und Unterricht, Krankenpflege und ärztlicher Hilfe war in [V, 2,] und [3, c] und [VII, 5,] die Rede; um jedermann Reisen zu ermöglichen, sollen nach XI, 1, b Alinea: [»Nimmt man nur«] jährliche Urlaube erteilt werden und die Reiselegitimation würde die Anweisung auf die gewählten und bewilligten Beförderungsstrecken enthalten. Man könnte 100 Eisenbahnmeilen im Jahre als Minimum verteilen und etwa in der Form anweisen: Innsbruck — Salzburg — Salzburg — Innsbruck — Innsbruck — Bludenz — Bludenz — Innsbruck. Die Reisebewilligung würde mitinbegreifen freie Station in allen Urgemeinden und Bezirksgemeinden des namhaft gemachten und in der Reiselegitimation zu limitierenden Reisegebietes, in den Städten und der Reichshauptstadt nur, wenn sie ausdrücklich namhaft gemacht sind. Analog wäre die Verteilung der Benützung anderer Reisegelegenheiten einzurichten und die Benützung unbesetzter Velocipedes wäre jedermann frei. Der Besuch von Theatern und Konzerten usw. würde das Recht voraussetzen, sich in der betreffenden Stadt aufzuhalten. Andere Erlustigungen würden nur die reichliche Verteilung der Behelfe voraussetzen. Das Lesebedürfnis wird durch Verleihung befriediget, wobei bei Neuerscheinungen der höhere Rang Anspruch auf frühere Zuweisung begründen würde. Auch die Gestattung des Domizilwechsels würde einem Bedürfnisse der Arbeitsbefreiten entgegenkommen, wobei aber die Wahl des Aufenthaltes in Städten einzuschränken wäre. Besonders bei dem Domizilwechsel sind die Arbeitsbefreiten der höheren Berufe zu bevorzugen. Man könnte den Arbeitsbefreiten des niedersten Berufes den Domizilwechsel in Urgemeinden und Bezirksgemeinden ein oder zweimal im Jahre, denen der höchsten Berufe ohne Beschränkung der Zahl und der Orte einräumen.

Die Einräumung von Auslandsreisen, [XII, 2,] wäre wohl nur für Bevorzugte oder zu Ausbildungszwecken tunlich. Im Verkehr mit ähnlich organisierten Nachbarstaaten würde ein Austausch von Reisebewilligungen vertragsmäßig geregelt.

X.
Die Sachproduktion im Kollektivstaat.


Von den Zweigen der Sachproduktion soll hier nur die Landwirtschaft besprochen werden, weil in derselben der Kleinbetrieb heute noch vorwiegt und weil die kollektivistische Organisation der Produktion gerade auf die Landwirtschaft am meisten umgestaltend wirkt. Es ist nicht nur die Produktionsweise, welche dabei in Betracht kommt, sondern auch die örtliche Verteilung der Bevölkerung.

Es ist ein Gebrechen unserer Zeit, daß man, auf den internationalen Gütertausch rechnend, sich nicht den Kopf darüber zerbricht, ob die heimische Landwirtschaft soviel Nahrungsmittel zu erzeugen vermag, als zur Erhaltung der heimischen Bevölkerung notwendig ist. Ein Land, das der Zufuhren von Nahrungsmitteln aus Rußland und Amerika bedarf, um seine Bewohner zu ernähren, kann einmal bittere Erfahrungen machen. Die russische Bevölkerung vermehrt sich in solchem Maße, daß sie bald auf eine Ausfuhr von Nahrungsmitteln wird verzichten müssen und auch Nordamerika, dessen Bevölkerung sich in 100 Jahren verfünfzehnfacht hat, wird in wenigen Dezennien den Export von Nahrungsmitteln einschränken müssen. Ja, die Nahrungsmittel sind ein so unentbehrliches Produkt, daß die Länder, welche im Überflusse produzieren, sich bald dahin einigen werden, sie mit einem Ausfuhrzolle zu belegen.