Bekannt ist, daß die bäuerlichen Arbeiter immer mehr nach den Städten gravitieren, daß die gewerbliche Bevölkerung sich immer mehr vermehrt und die bäuerliche abnimmt. Daß das auf die Ausdehnung der Lebensmittelproduktion von Einfluß sein muß, ist auf der Hand liegend. Der Kollektivstaat kann diesem Übel abhelfen und meine organisatorischen Vorschläge sind darauf berechnet.
In der Landwirtschaft macht sich die von mir vorgeschlagene Verteilung der Bevölkerung, die nur im kollektivistischen Staate durchgeführt werden kann, nach zwei Richtungen nützlich. Da nämlich, sobald die Verteilung der Bevölkerung über das Land nach den Bedürfnissen des öffentlichen Wohles, des Volkswohles, stattfindet, ein viel größerer Prozentsatz der Bevölkerung in den ackerbautreibenden Landgemeinden angesiedelt wird, wird den landwirtschaftlichen Flächen beinahe alles wiedererstattet, was ihnen in der menschlichen Nahrung entzogen wird. Die der Landwirtschaft wieder zugeführten menschlichen Fäkalien werden um die Hälfte mehr betragen als heute, wo ein großer Teil durch die Schwemmkanäle der großen Städte in die Flüsse abgeleitet wird.
Aus der für den Kollektivstaat brauchbaren Verteilung der Bevölkerung wird aber noch ein anderer ausschlaggebender Vorteil für die Landwirtschaft entspringen. Nachdem die Industriebevölkerung, die heute zum überwiegenden Teile in den Städten wohnt, im Kollektivstaate beinahe ausnahmslos in den Dörfern angesiedelt wird, sind zur Zeit der Ernte und in anderen Perioden, wo die Landwirtschaft plötzlich vieler Hände bedarf, viel mehr Arbeitskräfte zur Verfügung, als heute. Die Industriebevölkerung kann in dringenden Fällen aufgeboten werden, der landwirtschaftlichen Bevölkerung ihre Unterstützung zu gewähren und ebenso werden die landwirtschaftlichen Arbeiter im Winter der Industriebevölkerung zu Hilfe kommen können.
In der Landwirtschaft ist es von der größten Wichtigkeit, daß jede Arbeit genau zur richtigen Zeit vor sich geht. Man darf nicht zu früh noch zu spät säen, pflanzen und ernten und oft hängt die Rettung der Feldfrüchte davon ab, ob eine Arbeit einen Tag früher oder später vorgenommen wird. In katholischen Ländern machen die vielen Feiertage und die strenge Beobachtung der Sonntagsruhe oft Schaden, wenn schon die katholische Geistlichkeit im Interesse der Landwirtschaft manche Konzession macht.
Der Kollektivismus gestattet in dieser Hinsicht eine größere Anpassung der Arbeit nach Zeit und Umständen. Wenn in den benachbarten Gemeinden A, B und C die Höhenlage so verschieden ist, daß die Zeit der Reife von Gemeinde zu Gemeinde um 3 bis 4 Tage variiert, so ist in Betracht zu ziehen, ob es sich nicht empfiehlt, die Arbeitskräfte je zweier Gemeinden mit denen der dritten zu vereinigen, wenn in dieser allein der günstige Zeitpunkt für die Ernte gekommen ist. Dabei wird man aber auch die dadurch bedingte Wanderung der Arbeiter als ökonomischen Verlust in Rechnung zu stellen haben, insofern sie größere Wegestrecken zur Arbeitsstelle zurücklegen müssen.
Es entsteht die Frage, ob die Staatsverwaltung in der Lage sein wird, eine intensive, gleichmäßige und rationelle Bearbeitung des Bodens zu erzielen, wenn das Eigentumsinteresse der Bauern wegfällt, das umsomehr, nachdem der Großgrundbesitz mit der Ausnützung der Arbeitskräfte keineswegs die besten Erfahrungen macht, kleinere Grundbesitzer aber, die nicht der bäuerlichen Bevölkerung angehören, in der Regel gar keinen Ertrag zu erzielen vermögen, ihre Arbeiter wenig leisten, viel verzehren und sie auch wohl bestehlen. Der Kollektivismus ist aber mit solcher Bewirtschaftung nicht zu vergleichen. Ein Spekulant, der ohne Kenntnis der Landwirtschaft ein Gut erwirbt und selbst bewirtschaftet, selbst nicht mitarbeitet, die Morgenstunden verschläft, und in allem von einem Knechte abhängig ist, der umso besser fährt, je mehr der Eigentümer Schaden leidet, wird natürlich schlimme Erfahrungen machen und die Arbeitskräfte nicht so ausnützen können, wie sie im Kollektivstaat ausgenützt werden können und sollen. Auch wird ein solcher Gutsbesitzer unzufrieden sein, wenn ihm das Gut keine entsprechende Verzinsung des Kapitals abwirft, das in der Regel unverhältnismäßig hoch ist, weil unsere Gutspreise viel zu hoch sind. Solche Güter wechseln auch den Eigentümer sehr oft und auf einen unkundigen Besitzer kommt zumeist ein anderer, der ebenso wenig von der Verwaltung versteht.
Die Verwaltung im Kollektivstaat ist eine stabile, es liegen die Erfahrungen früherer Jahre vor, man weiß, was man den Arbeitern zumuten kann, der Verwaltungsbeamte und seine Organe müssen schon vom frühen Morgen Dienst machen, wenn die Arbeiten beginnen und so wird es nicht fehlen, daß eine richtige Bearbeitung erzielt wird, wobei auch in Anschlag zu bringen ist, daß zur unrechtmäßigen Zueignung der Früchte in der zukünftigen Ordnung weder eine Gelegenheit noch eine Versuchung vorliegt.
1. Die Kultur der Zerealien.
Sie wird einen eigenen Zweig der landwirtschaftlichen Produktion bilden und der Verwaltungsbeamte wird daher einen dazu geeigneten landwirtschaftlichen Arbeiter mit dessen Oberleitung betrauen. Der Leiter wird Abteilungsführer bestellen, die ihn unterstützen. Für den Anbau der verschiedenen Feldfrüchte im Staate wird die Eignung des Bodens und der durch die Verteilung bedingte Transport der Erzeugnisse vom Erzeugungsorte zur Verkaufsstelle in Betracht kommen. Es mag sein, daß bestimmte Gebiete in Ungarn sich so zum Weizenbau eignen, daß man in Österreich auf mehr und gehaltreicheren Weizen rechnen kann, wenn er nur in Ungarn angebaut wird. Das bedingt aber wieder die Notwendigkeit, den Weizen oder das Weizenmehl von dort nach allen anderen Teilen des Reiches zu verfrachten, insoferne es nicht ökonomischer erscheint, den Weizen zum Teil über die westlichen Grenzen nach dem Auslande zu liefern und eine gleiche Menge aus Rumänien und Südrußland einzuführen. Dabei wird aber die Verwaltung noch eine Frage zu prüfen haben, ob nämlich eine völlige Vereinigung der Kultur einer Frucht auf einem engbegrenzten Gebiete nicht eine größere Gefahr einer totalen Mißernte bringt, als die Verteilung des Anbaues auf das ganze Reich, wenngleich mit geringerer Rücksicht auf die Vorzüge des Bodens. Die oben erwähnten merkantilen Vorteile werden beim Anbau schwerlich in Rechnung gezogen werden können, weil zur Anbauzeit die wahrscheinlichen Ernteergebnisse noch nicht übersehen werden können, welche einen internationalen Ausgleich mit verschiedenen Auslandsstaaten zur Folge haben müssen. Eher wird man trachten, sich vom Auslandshandel unabhängig zu machen und dabei wird eine rationelle Einlagerung der verschiedenen Körnerfrüchte von Vorteil sein. Diese Einlagerung ist tunlichst zu dezentralisieren, ganz im Gegensatze zur heutigen Methode, Zentrallagerhäuser anzulegen. In alledem ist ersichtlich, daß eine zentralisierte Wirtschaft viel unabhängiger von Zufällen ist, alle maßgebenden Verhältnisse besser übersehen und die Arbeitskräfte mit weit größerer Bewegungsfreiheit dorthin lenken kann, wo der dringendste Bedarf danach ist.
Der Gesamtplan für den Anbau der Zerealien wird alljährlich auf folgende Art zustande kommen. Jeder Verwaltungsbeamte in den Landgemeinden wird mit Rücksicht auf frühere Erfahrungen, auf die Bodenbeschaffenheit, die Fruchtfolge und die wahrscheinlichen Witterungsverhältnisse angeben, welche Flächen für den Anbau überhaupt und zum Anbau der einzelnen Fruchtgattungen zur Verfügung stehen und welches der wahrscheinliche Ernteertrag sein mag. Da auf manchen Flächen zweierlei Fruchtgattungen angebaut werden können, wird er entsprechende Alternativvorschläge machen, aber das Gutachten dahin abgeben, welche Fruchtgattungen auf diesen Lagen das beste Erträgnis versprechen, und dieses Gutachten wird er genau begründen und mit den statistischen Ausweisen belegen. Dabei können auch die meteorologischen Beobachtungen einer Reihe früherer Jahre von Belang sein. Diese Vorschläge der einzelnen Gemeindeverwaltungsbeamten werden in einer Kommission, die der Bezirksbeamte einberuft, überprüft und aus den ihm vorliegenden Vorschlägen setzt der Letztere seine Alternativvorschläge für den ganzen Bezirk, der Kreisbeamte für den ganzen Kreis, der Provinzbeamte für die ganze Provinz zusammen und nachdem selbe bei der Zentralregierung eingelangt sind, erfolgt von dort die definitive Aufteilung des Anbaues der Zerealien. Dabei mögen auch die restlichen Vorräte der verschiedenen Fruchtarten in Betracht kommen.