Die Verteilung erfolgt nach den Volksbeschlüssen, welche in der Regel nur allgemeine Gesetze aufstellen, und Sache der Staatsverwaltung ist es, die Gesetze auf die einzelnen Fälle anzuwenden. Die Verteilung hat zum Gegenstande die Arbeit und die Güter.
1. Die Verteilung der Arbeit.
Jeder Arbeitsfähige, der nicht nach den Gesetzen von geregelter Arbeit befreit ist, ist zur Arbeitsleistung verpflichtet.
Die Verteilung der vorhandenen Arbeitskräfte auf die einzelnen Produktionszweige erfolgt nach den Volksbeschlüssen betreffend die Ausdehnung der Produktion auf den verschiedenen wirtschaftlichen Gebieten. Es ist klar, daß z. B. mit der Vermehrung des Betriebes der Eisenbahnen eine Vermehrung des Betriebspersonals gegeben ist. Ebenso gilt das von einer Vermehrung der Papierproduktion oder der Produktion von Büchern und Zeitschriften. Würde die Unterdrückung einer gewissen Industrie, z. B. der Biererzeugung, verfügt, so entfiele die darauf bisher aufgewendete Arbeit. Übersteigt die geforderte Produktion die Menge der verfügbaren Arbeitskräfte, so wird die Staatsverwaltung eine verhältnismäßige Reduktion aller Produktionen, oder jener Produktionen verfügen, für welche der Staatsverwaltung eine Latitude eingeräumt ist.
Die Staatsverwaltung ist hinreichend über die Fähigkeiten aller Individuen informiert, daß sie dafür verantwortlich gemacht werden kann, zu jedem Geschäfte den Brauchbarsten zu bestellen.
a) Der Arbeitstag.
Man wird ohne Zweifel einen Normalarbeitstag für durchschnittliche Arbeit gemeiner Art annehmen. Ich bin jetzt geneigt, den achtstündigen Arbeitstag als Regel gelten zu lassen, während ich früher zweifelte, daß damit in Europa, nämlich bei unserer großen Bevölkerungsdichte, eine genügende Produktion bestritten werden könnte, weil man bei den Bauern im Sommer eine 14-15 stündige Arbeitszeit antrifft. Allein ich habe mich überzeugt, daß das nur etwa 5 Monate dauert und daß bei den Bauern in der übrigen Zeit die Arbeit weit unter acht Stunden im Durchschnitte herabsinkt.
Dem Sozialismus ist nicht leicht durch jemand so geschadet worden, wie durch sozialistische Schriftsteller, welche durchwegs die Lehre aufstellen, daß, wenn wir unsere Gesellschaftsordnung verließen, wir nicht nur im Reichtum schwimmen würden, sondern auch die Arbeitszeit auf ein Minimum zusammenschrumpfen könnte. Man spricht nach Belieben von einer 4 oder 5 stündigen Arbeitszeit und Bebel, der übrigens durch einen gelehrten Herrn irre geführt wurde, verficht in seinem Buche: »Der Sozialismus und die Frau« die Lehre, daß im Sozialstaate — oder, wie er es vorzieht zu sagen, in der sozialistischen Gesellschaft — die Arbeit auf 2½ Stunden im Tage für die Altersstufen zwischen 16 und 50 Jahren herabgesetzt werden könnte, wenngleich die Gesellschaftsmitglieder Anspruch hätten auf ein reiches Leben. Er ist irre geführt durch Hertzka, den er für einen Volkswirt hält, der aber ein Schwärmer ist, der die unglaublichsten Versprechungen macht, um seine Freilandprojekte zu propagieren. Er wollte durch die sorgfältigsten Erhebungen festgestellt haben, daß in Österreich diesseits der Leitha der Bedarf für 22 Millionen Menschen durch 650,000 Arbeitskräfte — wahrscheinlich wurden sie mit 10 stündiger Arbeitszeit in Anschlag gebracht — hergestellt werden könnte und daß die Erzeugung ihrer Luxusbedürfnisse nur die Arbeit von weiteren 315,000 Arbeitern erheischen würde, das alles bei reichlicher Versorgung und dem Bau von Familienhäusern, welche nur für die Dauer von 50 Jahren hergestellt werden sollten. Das wollte Hertzka durch eine Korrespondenz mit Unternehmern und Verwaltern ermittelt haben. Man kann sich denken, wie oberflächlich diese Ermittelungen waren.
Organisation und Maschinen, worin man in Nordamerika wohl schon das Äußerste erreicht hat, können uns noch vieles erleichtern, aber es ist genug, wenn sie uns Befriedigung aller Bedürfnisse bei achtstündiger Arbeitszeit gewähren und uns noch manche Anstrengungen und Widerwärtigkeiten abnehmen.
Von solchen Irrtümern müssen wir uns frei machen und wir dürfen den Arbeitern keine Versprechungen machen, die sich nicht erfüllen lassen. Da sie an 10 und 11 Stunden Arbeit gewöhnt sind, werden ihnen 8 Stunden Arbeit an 300 Tagen nicht zu schwer werden und da jede Verminderung der Arbeitszeit eine Verminderung der Genüsse mit Notwendigkeit zur Folge hat, so kann die richtige Festsetzung der Normalarbeitszeit als die wichtigste ökonomische Frage im Kollektivismus betrachtet werden. Eine achtstündige Arbeit erschöpft gewiß nicht so, daß die dadurch gewonnenen Güter nicht hinreichten, dem Körper alles wiederzugeben, was er in der Arbeit zugesetzt hat. Würde die Arbeitszeit noch beträchtlich herabgesetzt, so bedürfte man noch vermehrter Luxusgüter, um die freie Zeit auszufüllen und gerade, wo die Produktion der Güter zurückgeht, würde der Bedarf nach Gütern steigen.