Die Matrone aber wurde am härtesten bestraft, weil sie im Amte war und die Schuld einer Person hatte verhehlen wollen, die unter ihrer Aufsicht stand.

Sie traf zunächst dieselbe Strafe, wie die beiden anderen, außerdem aber verlor sie das Amt und dessen Vortheile, und wurde zu dreijährigem Nachdienen verurtheilt. Das seit vielen Jahren vorwurfsfrei bekleidete Amt gab ihr gesetzlichen Anspruch, nach dem vollendeten sechzigsten Lebensjahre in Ruhestand versetzt zu werden, und ihre Zeit wäre in zwei Jahren um gewesen. Nun sollte sie nicht nur weitere fünf Jahre dienen, wie der einfache Arbeiter, sondern noch drei Jahre nachdienen, also erst nach vollendetem achtundsechzigsten Jahre arbeitsfrei werden.

Sie brach in Thränen aus und bat um Milderung. Der Beamte solle bedenken, daß ihr Sohn ein berühmter Arzt in Graz sei und sich bald vermählen werde; sie habe gehofft, zu ihm ziehen zu können und Enkel auf ihren Knieen zu wiegen. Sie habe doch nur aus Herzensgüte gefehlt.

Der Beamte entgegnete ihr, daß ein anvertrautes Amt gewissenhaft geübt werden müsse, und sie selbst müsse wünschen, daß Strenge walte, denn auch ihr Leben sei jederzeit von der Pflichttreue anderer abhängig. Sie habe das Leben von mehr als zweihundert Menschen in Gefahr gebracht und der Schade, der hätte verhütet werden können, sei auf mindestens 300 Arbeitsjahre zu schätzen.

Da traten die beiden jungen Uebelthäter vor und erboten sich, je vier Jahre Arbeitszeit auf sich zu nehmen, damit die Alte davon befreit werde.

Der Beamte lachte über diesen Vorschlag und sagte, sie seien junges Blut und dächten leichtsinnig von einer Last, die sie für ihre alten Tage auf sich nehmen. Er wisse, wie man ganz anders davon denke, wenn man alt geworden. Auch hingen sie noch von jenen ab, in deren Gewalt sie stünden, und dann stehe es nicht in Uebereinstimmung mit den Gesetzen, daß Freiwillige für einen Straffälligen eintreten. Endlich sei es der Verwaltung nicht gleichgiltig, wann die Arbeit geleistet werde, die einen theilweisen Ersatz schaffen soll.

Die Matrone erklärte nun, an den Bezirksbeamten berufen zu wollen, und bat den Tribun, sich ihrer Berufung anzuschließen. Da dieser aber die Bitte abschlug, hatte die Arme geringe Hoffnung, daß ihre Berufung Erfolg haben werde. Viele bezeigten ihr Mitleid, aber man fand das Urtheil doch gerecht und nicht übermäßig hart.

Die obdachlos Gewordenen waren schon versorgt und theilweise in benachbarten Ortschaften untergebracht und für den zweiten Tag waren schon alle Arbeitsleute bestellt, um den Bau in kürzester Frist wiederherzustellen.

In Graz erhielten wir alles Versprochene pünktlich übergeben.