Der mächtige Christbaum werde beim Weihnachtsfeste in Stücken in den Saal gebracht und von den Müttern mit Lichtern besteckt und geschmückt. — Spielzeug und Näschereien fehlten nicht und der Abend bringe manches Neue, so insbesondere auch Kleidchen und Bücher. Man lasse noch immer die kleinsten Kinder bei den Glauben, daß alles von dem hoch oben schwebenden Christkinde herbeigezaubert sei. “Wir halten dafür, daß gerade wir Christen und unsere Gegner Pharisäer seien. Wir sind es, die das Christenthum verwirklichen, aber aus Ueberzeugung, nicht nach den Irrlehren der Confessionen.”
“Die Erfahrung wurde gemacht, daß das Einschlafen des öffentlichen Gottesdienstes keine üblen Folgen hatte. Wer ein Bedürfniß empfindet, sich an religiösen Uebungen zu betheiligen, kann in privaten Conventikeln Erbauung suchen oder die zahllosen Erbauungsbücher der früheren Zeit lesen. Das Bedürfniß darnach wird aber niemand durch Schule und Erziehung aufgezwungen. Wir glauben, daß viele unverheirathete Mädchen dieser Schwärmerei sich hingeben, aber es wird nichts davon bekannt. Die staatliche Ordnung ist so mächtig geworden, daß sie einer Unterstützung der Kirche nicht bedarf, religiöse Secten aber niemals gefährlich werden können. Jemand seiner Ueberzeugung oder seiner religiösen Uebungen wegen zu kränken, ist strenge verpönt.”
“Und die Frauenemancipation hat keinen Schaden angerichtet?”
“Sicher nicht. Die Frauen haben sich von allem Anfange an mit großem Tacte ein Gebiet erobert, auf dem sie herrschen, die Liebe und die Familie. Sie haben eingesehen, worin die Familie dem Staate Zugeständnisse machen muß. Dagegen ist in dieser Hinsicht und in der Liebe nichts geregelt worden, was die Frauen nicht einmüthig gebilligt hätten. Es hat sich gewissermaßen von selbst gemacht, daß sie sich eine Art geheimer Nebenregierung errichteten, und der Gebrauch, ihre Ideen über diese Gegenstände in geheimen Berathungen und einer geheimen Zeitung auszutauschen, ermöglicht eine reifliche Erwägung ganz im Sinne der Frauen. — Für alle Feierlichkeiten und Gebräuche gingen die Vorschläge von ihnen aus und sie billigen jede Freiheit, die die Frauen in überwiegender Mehrheit gutheißen. Gegen den Frauentact verstößt keine und die Position, die die Frauen in der Ehe und in der Liebe einnehmen, ist unerschütterlich. Gegen Bewilligung der Aufnahme ihres Curiatsrechtes in die Verfassung haben sie eingewilligt, daß weder der Staatsbeamte, noch der Tribun, noch der Pädagog oder der leitende Arzt aus den Frauen solle gewählt werden können. Dagegen haben sie ihre medicinische Schule, wo nur Frauen tradiren und demonstriren, auch nur Frauen behandelt und weibliche Leichname zergliedert werden, und ihre medicinische Wissenschaft entwickeln sie in ihrer Frauenzeitung. Nur Forschungsergebnisse und Lehrmeinungen, die ohne Zusammenhang mit dem Geschlechtsleben sind, verhandeln sie öffentlich und in den öffentlichen Blättern.”
In allen wirthschaftlichen Fragen sei die Frau natürlich ebenso fähig zu stimmen, wie die Männer, aber auch in Verfassungsfragen und anderen öffentlichen Angelegenheiten seien die Frauen gerade so competent, wie Männer. In gewissen Fällen vertraue sich eine Frau oder ein Mädchen nur dem weiblichen Arzte an und müsse die Frau Doctor sich übrigens der Leitung des ärztlichen Beamten unterwerfen und die amtlichen Geschäfte ihm überlassen, wie auch ihm Aufschlüsse ertheilen. So sei das uralte Unrecht der Hörigkeit der Frau abgeschafft und gerade die Frauen hätten dem Lande zu den möglichst vollkommenen, wenn auch gewiß noch immer verbesserungsfähigen Zuständen des Geschlechtslebens verholfen.
Wir wollten nun hören, ob kein Mißbrauch der kaiserlichen Gewalt und keine Parteilichkeit oder Tyrannei der Beamtenschaft vorkomme. — Darin gerade, sagte unser Gewährsmann, unterscheide sich Europa von Amerika, daß es die Monarchie beibehalten habe und daß die Beamten nicht so, wie man es oft als ein Erforderniß der Freiheit betrachtete, vom Volke, sondern vom Kaiser oder in seinem Namen ernannt werden. Damit hänge auch die Ersprießlichkeit der Monarchie zusammen. Der Kaiser habe vor Allem eine Stelle zu besetzen, auf die sich niemand drängen kann, und er sei in der Lage, sich über die Würdigkeit und Rechtschaffenheit der Beamten ein Urteil zu bilden, das dem Volke großen Schutz gewährt. Das Tribunat habe auch Gelegenheit, über Beamte direct beim Kaiser Klage zu führen, was rascher zum Ziele führe, als eine zeitraubende Volksabstimmung, mit der das Volk gerne verschont bleibe, wenn andere Abhilfe gefunden werden kann. Die Staatsverwaltung müsse sich aber als eine offenbar organische Institution auf eine Organisation stützen und diese sei die Beamtenschaft. Eine Organisation erheische ebenso Stetigkeit, wie Stoffwechsel, das heißt, es müssen unbrauchbare und absterbende Theile rasch ersetzt werden können, ohne das Ganze in Zerfall gerathen zu lassen. Das treffe zu in einem Beamtenkörper, der im Ganzen beharrt, aber immer in der Lage ist, faule Theile abzustoßen und für diese, sowie sonst ausscheidende Elemente, geeigneten Ersatz zu finden. So geartet sei nicht nur die monarchische Beamtenschaft, sondern auch jede Beamtenschaft in einem prosperirenden Privatunternehmen. Ganz im Gegensatze damit stehe ein gewählter Beamtenkörper, der von vier zu vier Jahren oder in anderen Intervallen abtreten und anderen Beamten Platz machen müsse. Das sei der Gipfel der Unvernunft, hervorgegangen aus einem Mißverständnisse, daß es nämlich die Organisation sei, wodurch die Bureaukratie schädlich wirke. Das Volk könne die Ernennung der Beamten getrost der Regierung überlassen, wenn es in der Lage ist, in die Beamtenthätigkeit Einsicht zu gewinnen und den einzelnen Beamten, wie auch die Regierung selbst, zur Rechenschaft zu ziehen. Die Einrichtung des Volkstribunats und die Verwirklichung der Volkssouveränität habe allen Uebeln der Beamtenwirthschaft ein Ende gemacht, ohne die Stetigkeit der Verwaltung zu beeinträchtigen. Der von der Regierung ernannte Beamte habe zwar die eigentliche Entscheidung in allen Fragen der Production, dann der Vertheilung von Arbeit und Gütern, aber er arbeite mit einem vom Volke gewählten und jederzeit absetzbaren Volkstribune, vor dem er keinen seiner Schritte verbergen könne, der von allem Einsicht nehme, der jederzeit an den vorgesetzten Beamten berufen, über alles an das Volk berichten könne.
“Wie halten es aber Monarch und Prinzen mit den Frauen?”
“Was das Privatleben der Glieder des kaiserlichen Hauses anbelangt, so ist es ebenso heilig gehalten, wie das der einfachen Bürger. Oeffentliches Aergerniß aber darf nicht geboten werden. Gerichtsbarkeit unter ihnen kann nur der Kaiser üben und alle sind unverletzlich.” Aber wer ihnen nur im geringsten in etwas ungerechtem oder auch nur unschicklichem diene oder auch nur passive Assistenz leiste, werde von dem Volksgerichte bestraft. Wenn ein Mädchen, eine geschiedene Frau oder eine Witwe mit dem Kaiser oder einem Prinzen ein Liebesverhältniß unterhielte, so würde sie nur dann Tadel treffen, wenn ein Hauch von Käuflichkeit gewittert würde. Auch wolle man keine kaiserlichen Bastarde haben. Glaube man, daß diese Frauen nicht aus Liebe gewähren, sondern um äußeren Vortheil oder gewisse Parteilichkeit, so werde das Volk und vor allem die Frauencurie, sich immer Recht zu verschaffen wissen. — Die Geliebte in seine Nähe zu bringen, sei dem Kaiser oder Prinzen nicht schwierig, da in allen Palästen der kaiserlichen Familie männliche und weibliche Hausgenossen, die der Civilliste zur Last geschrieben werden, angestellt seien. Käme aber eine Ueberführung wegen Käuflichkeit vor, so würde die Schuldige abgerufen und die Fortsetzung des Liebesverhältnisses unmöglich gemacht, indem man sie internirt. — Die Frauen wollten ihre Ehre und Würde corporativ wahren, und das sei von unermeßlichem Werthe.
Da warf Mr. Forest ein, daß man zwar den Mitgliedern der kaiserlichen Familie nicht verwehren könne, in der Liebe dieselbe Freiheit zu genießen, wie der einfache Bürger, aber man scheine es da mit der Heiligkeit der Ehe minder genau zu nehmen, als im Volke. Dr. Kolb bemerkte darauf, es habe sich ja vorhin nur darum gehandelt, ob die Bürger nicht für die Ehre ihrer Frauen und Töchter zu fürchten hätten. Was die Frauen in der kaiserlichen Familie anbelange, so könnten sie jederzeit Schutz gegen Untreue finden, wenn sie die Hilfe der Frauencurie anriefen. Wenn man auch keine Gewalt über den Gatten habe, so habe man doch volle Gewalt über die Mitschuldige. Auch könne die beleidigte Frau ihren Gatten verlassen und das Volk sei reich und mächtig genug, ihr Ersatz für den Hausstand zu bieten, den sie aufgebe.