Er wolle aber noch einiges über die Beamtenschaft auseinandersetzen.

“Die Beamten sind unter der allerstrengsten Aufsicht. — Der nächste Vorgesetzte ist für seine Untergebenen verantwortlich insoferne er nicht beweisen kann, daß er ein Unrecht oder eine Nachlässigkeit nicht habe erfahren oder nicht habe hindern können. Die Beamten sind schon von der Schule her nach Charakter und Begabung genau beschrieben. Sie rücken nur vor, wenn sie sich bewährt haben, und auch eine größere Ungeschicklichkeit kann sie ihre Stelle kosten, in welchem Falle sie Landarbeiter oder Handwerker werden müssen. Der Geist, der im ganzen Beamtenkörper herrscht, erfaßt jedes einzelne Mitglied. Arbeit und Güter werden in den statistischen Ausweisen so genau verrechnet, daß ein Mißbrauch der Stellung gar nicht möglich ist, und wenn man noch weiters in Betracht zieht, daß man annimmt, jede Mehrbelastung oder Minderversorgung eines Menschen müsse auf sein Leben zurückwirken und somit jede Parteilichkeit fühlbar in der mittleren Lebensdauer zum Ausdrucke kommen, so hat man auch darin einen Maßstab für die Beurtheilung der gerechten Amtsverwaltung und einen Antrieb für den Beamten, größte Gerechtigkeit walten zu lassen.”

“Was die Verrechnung betrifft, so kann ich euch nur an einzelnen Beispielen zeigen, wie sie gehandhabt wird und daß die Beamten Unterschleife nicht begehen können, es wäre denn beim Verkehre mit handeltreibenden fremden Staaten, wo ganz besondere Controllmaßregeln Anwendung finden. Ein wichtiger Verrechnungsartikel ist die Milch, weil sie rasch verbraucht wird, und darum wird die Verrechnung der Production von Milch und ihres Verbrauchs täglich veröffentlicht. Jede Gemeinde hat eine Vorsteherin für die Milchwirthschaft, welche unter Controlle ihrer Arbeiterinnen täglich die Menge der gemolkenen Milch und ihre Verwendung feststellt und dem Beamten verrechnet. Soviel ermolken, soviel an die Küche, soviel an die Butter- und Käseerzeugung, soviel an die Bezirksverwaltung abgegeben, soviel Vorrath vom Vortage, bleibt soviel Vorrath für morgen. Ebenso wird die Käse- und Buttererzeugung und die Gewinnung und der Verbrauch der dabei sich ergebenden Abfälle verrechnet. Die Verrechnung wird täglich schriftlich in der Gemeinde, beim Bezirksbeamten und beim Kreisbeamten hinterlegt und zunächst das Bezirkssummarium aufgestellt. Ist die erste Verrechnung richtig — und auf diese hat der Beamte nur einen mittelbaren Einfluß, — so kann nichts mehr gefälscht werden. Das Kreisblatt veröffentlicht nun nach Art einer statistischen Tabelle am nächsten Tage das Kreissummarium und dessen Entstehung aus den Bezirkssummarien, und da die Richtigkeit der letzteren Angaben von jedem Bewohner des Bezirkes aus den Acten constatirt werden kann, so ist diese Verrechnung für den Kreis ebenso zweifellos richtig, wie das Provinz- und Reichssummarium.”

“Da nun zugleich die Bevölkerungsstatistik täglich publicirt wird, so ist jedermann in der Lage, die Vertheilung dieses einen Artikels genau zu prüfen. Andere Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände werden wöchentlich oder monatlich verrechnet, Bauten jährlich. Dieser statistische Theil der Regierungsblätter, die unter Verantwortung des Staatsbeamten und des Volkstribuns für den Kreis, beziehungsweise die Provinz und das Reich erscheinen, liegen in jeder Gemeinde der Circumscription in zehn Exemplaren auf, was vollkommen genügt, um volle Oeffentlichkeit zu verbürgen. Die Statistik fremder Kreise und Provinzen findet man nur am Bezirksorte.”

“Nun aber, welche Sicherheit habt ihr, daß der Monarch nach außen Frieden hält und den Volksrechten nichts vergibt?”

Hierauf sagte Dr. Kolb: “Die Völker des europäischen Festlandes sind bis zur Ostgrenze des russischen Reiches in einen Verband getreten, der gemeinsame Vertheidigung gegen außen und ewigen Frieden im Innern der Union verbürgt.” Die Unionsarmee, über die Rußland, und die Seewehr, über die Oesterreich das Commando führe, werde gemeinsam erhalten und der Beitrag an Truppencontingent und Naturalien nach der Bevölkerungsziffer aufgetheilt. Dagegen haben alle Staaten abgerüstet und auch Rußland sich verbunden, nicht mehr Truppen auszuheben, als percentuell auf dieses Reich entfallen. Europa habe viele Millionen an Gewehren zerstört und das Arsenal für die Wehr zu Land sei in Ostrußland. England sei außerhalb der Union und besitze nichts mehr in den Gewässern von Gibraltar bis Aden. Dieses Seegebiet werde von der Union wie ein Binnensee behandelt, die Einfahrt bei Gibraltar und in das rothe Meer sei allen fremden Handels- und Kriegsschiffen verwehrt und demgemäß befestigt.

“Die innerhalb dieses Gebietes gelegenen Küsten bedürfen gar keiner Befestigungen und befinden sich übrigens in diesem ganz gesicherten Gebiete die Hauptmarinearsenale und die Schiffswerften und es ist gewissermaßen der Exerzirplatz für die Unionsmarine. Fremde Handelsschiffe, die in unseren geschlossenen Meeren ausgeladen werden, werden von Unionsmatrosen übernommen und nach Löschung der Ladung zurückgebracht wie ein Waggon, der die Reichsgrenze passirt. Aber der auswärtige Handel nach den Häfen der geschlossenen Meere hat beinahe ganz aufgehört. Auch die Ostsee ist mare clausum.”

Die türkische Herrschaft sei ganz beseitigt worden und habe Rußland Kleinasien und Arabien in Verwaltung genommen, Italien Egypten, Frankreich das Gebiet von Egypten bis an die Westgrenze von Algier, Spanien den ganzen Westen des nördlichen Afrika. Die Völker der Balkanstaaten hätten vier selbständige christliche Reiche gebildet, die unter der Oberhoheit des Kaisers von Oesterreich ständen, der auch den Befehl über die Marine und den Küstenschutz habe.

Nun müsse nicht nur jedes republikanische Staatsoberhaupt, sondern auch jeder Monarch, der sein Amt antritt, in Gegenwart des Tribunats und, wenn das Volk es verlange, gewählter Deputirter, zuerst den Eid auf die Verfassung, dann den Eid auf die Unionstraktate schwören, wodurch für ewige Zeiten jede Verschiebung der Grenzen ausgeschlossen sei. Zu dieser Eidesleistung erschienen meistens alle Staatsoberhäupter Europas. Den Eid wolle man jetzt durch die Worte ersetzen: “So wahr meine Rede ja, ja und nein, nein ist!” Internationale Streitigkeiten der Unionsstaaten würden durch die nichtbetheiligten Staatsoberhäupter als internationalem Gerichtshof entschieden und sei die unverbrüchliche Beobachtung dieser Erkenntnisse ein Theil der beschworenen Unionspflichten.