Prozesse wegen Ersatzleistung für besondere Belastung — z. B. anläßlich eines Elementarereignisses oder wegen sonstiger Verkürzungen — werden gleichfalls von Schwurgerichten, welche aus Pensionisten des Arbeiterstandes zusammengesetzt sind, unter Leitung höherer pensionirter Beamten entschieden. Ueber Ersatzleistungen von Provinz zu Provinz oder Streitigkeiten zwischen Nationalitäten entscheidet der Kaiser persönlich. Jederzeit gehen Vergleichsversuche voraus. Die Disziplinarstrafen bestehen in Entziehung von solchen Genüssen, welche nicht zum nothwendigen Unterhalte gehören, Herabsetzung des Ranges, Verweigerung des Urlaubes, Verlängerung der Arbeitszeit, die Strafen wegen Vergehen und Verbrechen in der Versetzung in Strafgemeinden, Entziehung des Stimmrechtes, und wird bei den allerschwersten Verbrechen die Todesstrafe verhängt. Den Disciplinarstrafen kann man sich durch Ausscheidung aus dem gesellschaftlichen Verbande gegen Anweisung von Grund und Boden, Baumaterialien, Werkzeugen und Sämereien, den schwereren Strafen durch Auswandern oder freiwillige Verbannung in die österreichische Colonie in Afrika entziehen. Die Arbeit ist bei weitem nicht so vermindert worden, als Bellamy oder sonst ein socialistischer Theoretiker des neunzehnten Jahrhunderts gelehrt hat. Die volle Arbeitsleistung beginnt nicht mit dem 21., sondern mit dem 19. Lebensjahre und dauert für einfache Arbeiter bis zum beendeten 65. Lebensjahre, kürzer für geschickte Arbeiter, Productionsleiter, Lehrer, Aerzte und Beamte. Die tägliche mittlere Arbeitszeit war Anfangs zehn Stunden an 300 Tagen im Jahre und sank erst allmählig auf neun und acht Stunden. Es hat sich erwiesen, daß eine noch weiter herabgesetzte Arbeitszeit nicht genügt hätte, um den Aufwand für eine rationelle physische und geistige Versorgung des Volkes zu bestreiten. Es war nothwendig, den ganz verwilderten Zustand der Gewässer und Waldbestände zu verbessern und zu diesem Ende enorme Investirungen vorzunehmen. Zur Erhöhung des Bodenertrages waren gleichfalls sehr große Anlagen zu schaffen und es mußten nach und nach für die ganze Bevölkerung neue Wohnungsansiedlungen erbaut werden, welche Arbeiten sechzig Jahre in Anspruch nahmen. Oesterreich ist nun vom Welthandel ganz unabhängig und tauscht Güter mit dem Auslande nur aus, wo es zur Vermehrung des Volkswohlstandes dienlich erscheint. Es besitzt zweijährige Reserven von allen Bodenproducten. Die ökonomischen Vortheile des neuen Wirthschaftssystems sind übrigens unermeßliche. Beste Ausnützung aller Arbeitskräfte, größte Stetigkeit der Production, Ersparung der Handelskosten oder jener volkswirthschaftlichen Arbeit, welche den Umsatz der Güter durch Kauf und Verkauf bewirkt, vielfach höhere Ausnützung der Gebrauchsgüter, Ersparung an Capital, bessere Verwerthung der Fäcalien durch stärkere Besiedlung der landwirthschaftlichen Flächen, vollständigere, raschere und kostenlose Gewinnung aller Abfallstoffe, wechselseitige Unterstützung der industriellen und landwirthschaftlichen Arbeit, vor allem aber Erhöhung der körperlichen und geistigen Kräfte des Volkes und demgemäß nicht nur Belebung des Erfindungsgeistes, sondern auch vielfach raschere Einführung erprobter Erfindungen.

Was das Eigenthum betrifft, so herrschen folgende Grundsätze. Die Socialisten des neunzehnten Jahrhunderts, sagt man, seien gemeiniglich von der Ansicht ausgegangen, der Arbeiter müsse Eigenthümer des Arbeitsproductes sein und dadurch in die Lage gesetzt werden, den vollen Ertrag seiner Arbeit aus dem Producte zu ziehen. Da es nun aber klar war, daß, wenn der einzelne Arbeiter für sich producirt, alle Vortheile der Großproduction verscherzt werden, wollte man dem dadurch abhelfen, daß die Arbeiter sich zu Genossenschaften vereinigen. Da auch das nicht viel versprach, da niemand gezwungen werden konnte, einer Vereinigung beizutreten, bestehende Vereinigungen nicht gezwungen werden konnten, neue Mitglieder aufzunehmen, so wollte man Zwangsgenossenschaften derart begründen, daß alle Angehörigen eines Gewerbes auf einem bestimmten Gebiete für gemeinschaftliche Rechnung arbeiten sollten. Dadurch wieder mußte ein Interessenconflict zwischen den einzelnen Productionszweigen entstehen. Wären die Bauern zu einer solchen Genossenschaft vereinigt, so könnten sie alle Gewerbsleute aushungern und in die drückendste Abhängigkeit versetzen, weil die Nahrungsmittel unentbehrlich sind, die Befriedigung aller anderen Bedürfnisse aufgeschoben werden kann. Da wollte man wieder festsetzen, daß jene Produzenten, die ihre Producte zurückhalten, um eine Preissteigerung herbeizuführen, sollten gezwungen werden können, ihre Producte zu verkaufen.[N] — Wozu sollte nun der Producent Eigenthümer seines Productes bleiben, wenn man ihn dann wieder sollte zwingen können, zu verkaufen? Das hätte übrigens gerade bei den landwirthschaftlichen Producten gar keinen Sinn, denn der Bauer braucht Vorräthe für den Hausbedarf und für die Bestellung der Felder, und wer könnte ihm festsetzen, wie viel er verkaufen müsse und wie viel er für sich behalten könne. Alle Versuche, die Wirthschaftsordnung nach dem Principe zu regeln, daß jeder einzelne oder einzelne Berufsgenossenschaften über das ganze Reich oder nach Provinzen, Kreisen &c. für eigene Rechnung produciren sollten, mußten scheitern. Zudem ergeben sich vielerlei Wechselfälle, Viehseuchen, Hagel, Feuer u. s. w., gegen welche wieder Versicherung gewährt werden sollte, und die Verwirrung wurde immer größer, abgesehen davon, daß alles dahinzielte, noch mehr Vertheilungsarbeit hervorzurufen, als man damals ohnehin schon für den Güterumsatz und ein höchst mangelhaftes Versicherungswesen aufwenden mußte.

Eine niemals genügend untersuchte Frage war auch die, wie es mit den Wohngebäuden zu halten wäre. Da der Staat nicht selbst produciren sollte, so konnte er auch auf die Niederlassung der Staatsbürger nicht nur keinen Einfluß nehmen, sondern er konnte nicht einmal rathen, wohin sich jemand wenden sollte, der in die Production eintritt. Man bildete sich auch ein, jeder müsse sein eigenes Haus haben. Abgesehen davon, daß das äußerst unökonomisch ist, daß diese planlose Aufbauung zahlloser Häuser auch die größte Verwirrung in viele öffentliche Anstalten, Schulen, Straßen, Beleuchtung bringen mußte, war auch an ein öffentliches Leben, geordnete Geselligkeit, eine verläßliche Volksabstimmung nicht zu denken, wenn die Ansiedlung nur nach individuellen Impulsen sich ausdehnten oder verkümmerten. Und nun, was sollte derjenige thun, der ein Haus gebaut oder erworben hatte, um hier ein Geschäft zu betreiben, wenn er in seinem Berufe nicht fortkommen konnte? Man wollte ihm freien Uebertritt zu anderen Gewerben oder den Wechsel des Wohnsitzes aus Erwerbsgründen ermöglichen; nun war er aber Eigenthümer eines Hauses, das sollte er mit Verlust verkaufen oder es vermiethen und einem Dritten die Verwaltung überlassen. Es war doch klar, daß es vor allem galt, die Glieder des Volkes gegen die Wechselfälle im wirthschaftlichen Leben zu schützen, und man bereitete ihnen unter dem lockenden Namen “Freiheit” zahllose neue Gefahren, eine Zerfahrenheit und Verwirrung, die größer war, als man je erlebt hatte.

Eine Versicherung war überdies zu gewähren für Zufälle, durch die jemand erwerbsunfähig wurde. Es war also auch der Nichtarbeiter zu versorgen. Wenn nun die Arbeitsproducte Eigenthum der Producenten waren, wie sollte da der Erwerbsunfähige erhalten werden? Man mußte wieder die Producenten besteuern, also auch aus diesem Grunde einen Theil ihres Eigenthumes ihnen nehmen. Und wie sollten die Productionsmittel an die Producenten gelangen, wenn sie Staatseigenthum sind, was die Socialisten forderten? Sollte jeder einen gleichen Antheil an Grund und Boden und einen gleichen Antheil an Maschinen erhalten und was waren gleiche Antheile bei der außerordentlichen Verschiedenheit der Ertragsfähigkeit des Bodens? Oder sollte verpachtet werden? Mit Wohn- und Wirthschaftsgebäuden oder ohne selbe, an Einzelne oder Genossenschaften, auf wie lange, unter welchen Bedingungen? Und wer sollte investieren, wie sollte man Raubwirthschaft verhindern?

Das war alles unausführbar; ausführbar war nur die Nachahmung bes Großbetriebes, wie er im neunzehnten Jahrhundert mit so großem Erfolge gedieh, aber nicht für Rechnung eines Einzelnen oder eines Unternehmers, sondern für Rechnung des Staates, der die Niederlassungen nach statistischen Daten erbaute und besiedelte, die Bevölkerung nach dem Arbeitsbedürfnisse vertheilte, die Arbeiten anordnete und vertheilte, producirte, was das Volk brauchte und alle wirthschaftlichen Gefahren auf sich nahm. Jeder mußte nach Kräften an der Herstellung der Gesammtproduction mitwirken und erhielt dafür die Versorgung aus dem Gesammtproducte zugewiesen.

Der Staat also blieb Eigenthümer der Materie durch alle Stadien der Production und betrachtete die Arbeiter, wie sie ehemals der Unternehmer betrachtet hatte; der Arbeiter war besitzlos und blieb besitzlos, das Product gehörte ebenso dem Staate, wie der Grund und Boden und die Urstoffe, und der Arbeiter erhielt nur das zugewiesen, was er verbrauchen mußte, und zwar nur zum Verbrauch, nicht zur Ansammlung von Vorräthen.

Der Unterschied aber gegen früher war der, daß der Staat wieder nur die Gesammtheit der Arbeiter war, daß der Arbeiter als stimmberechtigter Bürger im Staate herrschte und daß das ganze Product unter die Arbeiter vertheilt werden mußte nach Grundsätzen, die die Gesammtheit der Arbeiter guthieß. Es entfielen alle Abgaben an Parasiten.

Da der arbeitenden Bevölkerung die Wichtigkeit tüchtiger und gewissenhafter Beamten, Lehrer und Aerzte, die Notwendigkeit der Monarchie, die Nützlichkeit der Adelsinstitution, der Ermunterung des Erfindungsgeistes, der Forschung und der Künste, die Notwendigkeit ferners der höheren Entlohnung fleißiger Arbeiter und gewisser gefährlicher und gesundheitsschädlicher Arbeiten einleuchtete, bewilligte sie, daß ein gewisser Bruchtheil des Productes dazu verwendet wurde, aber das sollte ein Zehntel des Gesammtproductes nicht übersteigen, und so konnte niemals eine erhebliche Beeinträchtigung des Einzelnen herbeigeführt werden.

Ein Zehntel des Gesammtproductes war in Oesterreich die Arbeit von 2 200 000 Arbeitern und es ist evident, daß das nicht nur ausreichen mußte, um Krone und Adel, wofür nur ein Procent ausgeworfen wurde, sondern daß es auch genügen mußte, Beamte, Lehrer und Aerzte zu erhalten, die etwas mehr als ein Procent der Bevölkerung ausmachen und auf welche drei bis vier Procent des Productes verwendet werden konnten, was bei ungleicher Vertheilung unter den betreffenden Personen wieder eine glänzende Dotirung der höchsten Stellen verstattete. Der Rest von fünf Procent wieder war übergenug, um Künste und Wissenschaft zu fördern, Erfinder zu belohnen und eine Abstufung in der Entlohnung unter den Arbeitern nach Fleiß, Geschicklichkeit und Opferwilligkeit zu begründen, und endlich, um das Capital zu erhalten und zu vermehren. Der Staat nun konnte aber doch nicht alle Materie bis zum gänzlichen Verbrauche festhalten, weil dadurch jede freie Thätigkeit selbst auf dem Gebiete der geistigen Production wäre unterbunden worden. Das Volk bewilligte also, daß ein Theil des Productes unter der Bezeichnung Consumtibilien vertheilt werde. Auf diese Weise baute Schneider sein Schutzhaus, erzeugte man Photographien, Statuen, Schnitzereien, Modelle für neu erfundene Gegenstände, Werkzeuge und Maschinen &c. &c. An solchen Consumtibilien mußte man gewissermaßen das Eigenthum erwerben können, wenn auch kein volles, denn in Wahrheit gab der Staat sein Eigenthum an nichts auf. Wer in freien Stunden, und nicht im Auftrage des Staates, ein Bild malte, eine Zeichnung anfertigte, ein Werkzeug oder eine Maschine nach seiner Erfindung herstellte, war, da ihm alles dazu erforderliche zum Verbrauche war überlassen worden, ebenso berechtigt, daran zu ändern, es umzugestalten oder auch es dem Verbrauche auszusetzen, als wäre es sein Eigenthum, aber doch nur in Folge einer Gestattung des wirklichen Eigenthümers, der immer der Staat blieb. — Dieser konnte sein Eigenthum auch jederzeit wieder geltend machen, dem Gebrauche und Verbrauche Einhalt zu thun und die Sache wieder zurückfordern, wie dem Staate auch zweifellos das Recht zustand, hinterlassene Briefe eines berühmten Mannes in Anspruch zu nehmen, wenn sie durch die Geschichte des Briefschreibers einen Werth erlangten. Auch war es Niemand erlaubt, etwas ohne Bewilligung des Staates ins Ausland zu schaffen oder irgend etwas zum Gegenstande des Handels zu machen oder gar in der Absicht, jemand zu corrumpiren, anderen geschenkweise zu überlassen. Das wäre nicht nur strafbar gewesen, sondern der geschenkte Gegenstand wäre auch zurückgefordert worden.

Dabei konnte aber die Staatsverwaltung auch nicht willkürlich, sondern immer nur nach dem Volkswillen verfahren. Hätte bei der Vertheilung von Consumtibilien Dr. Kolb soviel Erz, Feuerungsmaterial &c. auf seinen Antheil erhalten können, um eine Statue zu gießen, so würde er oder seine Familie oder die Gemeinde, ein Freund, eine Geliebte bis auf weiteres im ausschließlichen Genusse der Statue verblieben sein, aber die Statue bliebe Eigenthum des Staates und von diesem hinge es ab, ob die Statue etwa auch auf Erben übergehen dürfe.